Beschlussvorlage - 1073/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, auf eine nachträgliche Vergrünung durch den Kauf von Grünstromzertifikaten zu verzichten und den hierdurch eingesparten Betrag sowohl bei der Stadt Hagen als auch bei den städtischen Beteiligungen verbindlich in Energieeffizienzmaßnahmen einzusetzen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend des Beschlusses zu 2. auf die städtischen Beteiligungen einzuwirken.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 16.12.2021 unter der Drucksachennummer 1102/2021 beschlossen darauf hinzuwirken, dass der Anteil der aus regenerativen Energiequellen gewonnene Strom (kurz: Ökostrom) im Strommix-Angebot mindestens der folgenden Beteiligungsgesellschaften zügig - mit einem Zielwert von 100 % - vergrößert wird:

  • Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG)
  • Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we)
  • Hagener Entsorgungsbetrieb HEB GmbH und HUI GmbH Hagener Umwelt und Investitionsgesellschaft (HEB/HUI)
  • Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG)
  • HAGEN.WIRTSCHAFTSNETWICKLUNG GmbH
  • Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR WBH

 

Die Umstellung sollte möglichst kostenneutral erfolgen und das Ökostrom-Angebot von Mark-E genutzt werden.

 

Der ursprünglich bis zur Sommerpause vorzulegende Bericht wird nach zeitlicher Verzögerung nunmehr vorgelegt.

 

 

Begründung

 

Seit der Beschlussfassung am 16.12.2021 hat sich bedingt durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine die Situation auf den Energiemärkten drastisch verändert und die Energiepreise sind seitdem explodiert.

 

Die Beteiligungen wurden durch das Beteiligungscontrolling aufgefordert die Umsetzbarkeit des o. g. Ratsbeschlusses unter den neuen Bedingungen zu prüfen und über die angedachten Maßnahmen zu berichten.

 

Seitens der ha.ge.we wurde  Anfang des Jahres mit der Mark-E eine Ergänzungsvereinbarung geschlossen, dass die Stromlieferung für 2022 aus erneuerbaren Energien erfolgt. Mit der Mark-E als Partner will die ha.ge.we mehrere Dächer des Bestands mit Photovoltaikanlagen ausrüsten und nach einer gewissen Zeit Mieterstrommodelle anbieten.

Des Weiteren plant die ha.ge.we das Verwaltungsgebäude mit einem Energiedach zu versehen, um auch hier ökologischer zu werden.

 

Das operative Beteiligungscontrolling der HVG hat mit der als Anlage beigefügten Stellungnahme einen Bericht zusammengestellt, der neben den Unternehmen der HVG-Gruppe, Hagener Straßenbahn (HST), Hagenbad GmbH, Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH (BSH), Werkhof gem. GmbH, Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH(HaWeD), Kongress- u. Eventpark Stadthalle Hagen (KEH), agentur mark GmbH, HEB/HUI auch die Stadt Hagen und den WBH einbezieht.

 

Die HVG-Gruppe bezieht den Strom im Rahmen einer Tranchenbeschaffung beim heimischen Energieversorger Mark-E. Die Strommengen für das Jahr 2023 wurde frühzeitig beschafft und das Jahr 2024 ist bereits größtenteils eingedeckt. Es besteht jedoch die Möglichkeit den beschafften Strom über Herkunftsnachweise („Grünstromzertifikate“) nachträglich virtuell zu „vergrünen“. Physisch ist dies allerdings kein Ökostrom.

 

Im Rahmen der Energiekrise setzt die HVG-Gruppe derzeit die gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen, aber auch freiwillige Maßnahmen zur Energieeinsparung um.

 

Die HVG führt zeitnah ein Energie- und Klimagutachten für die Unternehmen der HVG-Gruppe (HVG, Hagener Straßenbahn, Hagenbad, BSH, Werkhof/HaWeD, KEH, agentur mark sowie auch HEB aus Synergiegründen mit HUI im Verbund) mit der Zielsetzung durch, Energieeffizienzmaßnahmen in den Unternehmen zu identifizieren, zu bewerten und umsetzen. Dies betrifft insbesondere den weiteren Ausbau von Photovoltaikanlagen.

 

Die Unternehmen beziehen den Strommix der Mark-E, der wie auf Seite 4 der Anlage dargestellt zu 53,1 % aus Erneuerbaren Energien (EE) stammt. Darüber hinaus bietet die Mark-E Grünstromzertifikate zum nachträglichen „vergrünen“ an.

 

Die Preise für die Grünstromzertifikate sind aufgrund der Knappheit Herkunftsnachweise am Markt ebenfalls deutlich gestiegen.

 

Auf der Seite 6 der Anlage ist anhand des Energiemengen ausgewählter Akteure die Kosten für die Beschaffung von Grünstromzertifikaten für 2023 und 2024 dargestellt. Berücksichtigt sind dabei die Stadt Hagen (inkl. städtische Liegenschaften, WBH, Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen) HEB/HUI sowie die HVG inkl. HST und Hagenbad. Allein für die ausgewählten Akteure beträgt der Beschaffungspreis

 

  • rd. 259 T€r 2023 und
  • rd. 192 T€r 2024.

 

 

Zusammenfassend lässt sich folgendes Fazit ziehen:

 

Der Markt für Herkunftsnachweise (HKN) als Grundlage für Grünstromzertifikate ist derzeit auf einem sehr hohen Niveau. Daher ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten aktuell ein sehr ungünstiger Kaufzeitpunkt für die Jahre 2023 und 2024.

 

Die Beschaffung der Zertifikate kann nicht kostenneutral umgesetzt werden, obgleich die Mark-E bereits über einen überdurchschnittlich hohen Anteil EE am Strommix verfügt.

 

Das Zertifikat „ok power“ ist das wertigste Zertifikat im Angebot der Mark-E. Eine Beschaffung der Zertifikate r die Stadt Hagen und einen Großteil der städtischen Beteiligungen würden 450.000 r die nächsten beiden Jahre kosten.

rde diese 450.000 in z. B. Photovoltaikanlagen in Hagen investiert werden, könnten ca. 330 kWp neu installierte Leistung geschaffen werden mit einem kumulierten Output von 6 Mio. kWh (über die Lebensdauer) regional produzierten grünem Strom.

 

Aufgrund der hohen Aufwendungen für die nachträgliche Vergrünung schlägt die Verwaltung vor, die eingesparte Summe der Nichtbeschaffung verbindlichr Energieeffizienzmaßnahmen in den kommenden Jahren eingesetzt wird.

 

Dieser Vorschlag korrespondiert im Übrigen mit der Entscheidung des Rates der Stadt Hagen zur Drucksachennummer 0965/2022 - Photovoltaik auf städtischen Gebäuden - vom 10.11.2022.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

positive Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage beschrieben.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

01.12.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen