Beschlussvorlage - 1046/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Die HIG (Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH) soll zukünftig den Namen HAGEN.AREAL GmbH führen.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen weist den Vertreter der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH in der noch anzuberaumenden Gesellschafterversammlung der HIG an,

 

a) der Änderung des Gesellschaftsvertrages der HAGEN.AREAL GmbH in der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Fassung zuzustimmen. Dieser Beschluss umfasst auch die im Zuge des kommunalrechtlich erforderlichen Anzeigeverfahrens sowie die sich vor oder während der notariellen Beurkundung möglicherweise noch ergebenen Anpassungen im Vertrag, sofern diese nicht wesentlich sind und

 

b) den Geschäftsführer Burkhard Schwemin zum Vorsitzenden der Geschäftsführung zu ernennen.

 

3. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse sachgerecht oder rechtlich notwendig sind. Dies beinhaltet insbesondere die Fassung eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der Stadt Hagen als Weisung an die HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Im Rahmen der Neuorganisation der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNGS GmbH wurden die Gesellschaftsanteile der Stadt Hagen (51 %) an der HIG- Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH (künftige HAGEN.AREAL) an die HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG übertragen (Drucksache 0726/2021).

 

Mit der gleichen Drucksache wurde bereits der Beschluss gefasst, dass die HIG künftig den Namen HAGEN.AREAL führen soll.

 

Unternehmensgegenstand der HAGEN.AREAL ist die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Hagen durch Förderung der Wirtschaft durch

 

  • die Beschaffung, Erschließung und Veräerung von Grundstücken zur Ansiedlung, Erhaltung oder Erweiterung von Unternehmen,
  • die Durchführung und Förderung der Sanierung von Altlasten in diesem Zusammenhang und
  • die Entwicklung neuer und bestehender Gewerbe- und Industrieflächen.

 

Die Gesellschaft soll durch den Aufsichtsrat der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH begleitet und gesteuert werden. Die satzungsgemäß erforderlichen Beschlüsse der Gesellschaft werden in der Gesellschafterversammlung gefasst. Die erforderliche Änderung des Gesellschaftsvertrages der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH wurde bereits unter der Drucksache 0725/2022 am 23.09.2021 vom Rat beschlossen.

In der gleichen Vorlage wurde bereits auf die noch erforderliche Änderung des Gesellschaftsvertrages der HIG (künftig HAGEN.AREAL) hingewiesen, die nunmehr mit dieser Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Die vorgelegte Änderung des Gesellschaftsvertrages orientiert sich an der der Hagenbad GmbH, die genau wie die HAGEN.AREAL über keinen eigenen Aufsichtsrat verfügt und über den Aufsichtsrat der Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) begleitet und gesteuert wird.

 

Die Änderung des Gesellschaftsvertrages ist der bei der Kommunalaufsicht gemäß § 115 GO NW anzuzeigen. Die Beurkundung kann erst nach Abschluss des kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens erfolgen.

 

Ernennung zum Vorsitzenden der Geschäftsführung

 

r die im Rahmen der Neuorganisation der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH angestrebte umsatzsteuerliche Organschaft mit der HAGEN.AREAL wurde zur Schaffung der erforderlichen organisatorischen Eingliederung bereits eine Personenidentität zwischen dem Prokuristen der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH und einem Geschäftsführer der HAGEN.AREAL (Herr Burkhard Schwemin) hergestellt.

 

Um die organisatorischen Voraussetzungen für die Organschaft abschließend zu erfüllen, muss nach Auskunft der begleitenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Wehberg und Partner mbB folgendes gegeben sein:

 

-          Der Mehrheitsgesellschafter muss die Möglichkeit haben, seinen Willen tatsächlich in der Tochtergesellschaft durchzusetzen.

-          Ein Mitarbeiter des Organträgers ist als Geschäftsführer der Organgesellschaft tätig und muss die Möglichkeit haben seinen Willen in der Organgesellschaft durchzusetzen.

-          Fremde Geschäftsführer dürfen im Innenverhältnis nicht allein geschäftsführungsbefugt sein.

 

Hierfür sind zwei Schritte erforderlich. Zum einen muss die Gesellschafterversammlung gem. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages Herrn Burkhard Schwemin als den Geschäftsführer des Mehrheitsgesellschafters HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH zum Vorsitzenden der Geschäftsführung ernennen. Hierfür soll mit dieser Vorlage unter Beschluss 2 b) der entsprechende Weisungsbeschluss gefasst werden.

Zum anderen ist die Geschäftsordnung der Geschäftsführung der HAGEN.AREAL anzupassen. Dies erfolgt in einem zweiten Schritt nach dem Inkrafttreten der neuen Satzung gem. § 7 Abs. 6 durch einen Beschluss des Aufsichtsrates der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen:

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

01.12.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen