Beschlussvorlage - 0979/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
XXIV. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.12.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2022
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Beschlussvorschlag
Der XXIV. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0979/2022) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2023
Sachverhalt
Kurzfassung
Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.
Der Gebührensatz für die Behälter sinkt von 4,32 € je Liter in 2022 auf nunmehr 3,97 € je Liter in 2023. Die Gebührensätze für die standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice) können leicht gesenkt werden. Die Gebührensätze für die Entsorgung illegaler Müllablagerungen werden um rd. 1/3 erhöht.
Nähere Einzelheiten sind der Begründung und den Anlagen zu entnehmen.
Begründung
Gebührenbedarfsberechnungen
1. Anlass der Gebührenüberprüfung
Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2023 die Benutzungsgebühren entsprechend überprüft.
2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation (Behälter)
2.1. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten
2.1.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Entsorgungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Entsorgung der jeweils ihrer Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.
Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.
Für 2023 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 22.555.462 € (2022: 25.197.453 €; vgl. Zeile 29 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2023 (Behälter)).
2.1.2. Städtische Aufwendungen
Hier werden z. B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung bzw. der Gebührenkalkulation sowie mit den Tätigkeiten im Bereich der Mahnung und der Vollstreckung, mit der Überwachung der Abfallvorschriften im zentralen Außendienst und mit der Abfallberatung im Bereich des Umweltamtes beschäftigt sind. Die Personalkosten für die acht städtischen Waste-Watcher sind hier ebenso einkalkuliert.
Für das Jahr 2023 sind insgesamt Kosten in Höhe von 1.367.383 € (2022: 1.337.095 €; vgl. Zeile 30 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2023 (Behälter)) zu berücksichtigen.
2.2. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen (Behälter)
Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
In der letztjährigen Gebührenkalkulation wurde der Bestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 661.837 € zum Stand 31.12.2021 in voller Höhe gebührenmindernd berücksichtigt. Im Rahmen der Nachkalkulation für das Jahr 2021 wurde eine dem Sonderposten zuzuführende Kostenüberdeckung in Höhe von rd. 3,6 Mio. € ermittelt.
Im Wesentlichen ergab sich diese Überdeckung zum einen durch Erträge des HEB aus der Papiervermarktung. Auf Grundlage neuer Vertragsgrundlagen mit den Systembetreibern des Dualen Systems konnten höhere Vermarktungspreise teilweise mit Wirkung für Vorjahre erzielt werden. Zum anderen war der HEB in 2021 in erheblichem Umfang mit der Entsorgung von Flutschäden beschäftigt. Der damit verbundene Aufwand ist nicht gebührenfähig, der gesamte gebührenfähige Aufwand des HEB reduzierte sich entsprechend. Die Kosten für die Entsorgung der Flutschäden wurden durch das Land NRW refinanziert.
Aufgrund gesunkener Kosten sinkt der Gebührensatz von 4,32 € auf 3,97 € je Liter bereits ohne eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich. Auf eine zusätzliche Entnahme aus dem Sonderposten wird im Rahmen der Kalkulation der Gebühren für das Jahr 2023 verzichtet. Damit steht der Sonderposten in den Folgejahren zur Verfügung, um zukünftige Kostensteigerungen zu kompensieren und das Gebührenniveau stabil zu halten.
3. Gebührenmaßstab (Behälter)
Die Gebührenkalkulation 2023 erfolgt auf Grundlage der Entwicklung des Abfallbehältervolumens in den letzten Jahren und trägt gleichzeitig der voraussichtlich zukünftigen Entwicklung Rechnung. Der Gebührenmaßstab wird auf 6.018.581 Veranlagungsliter festgesetzt (2022: 5.995.491 l).
4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulation (vgl. Anlage 1):
Zu Zeile 10 (Papiervermarktung + DSD Zahlungen):
Planveränderungen im Vergleich zu dem Jahr 2022 ergeben sich aus gestiegenen Papierpreisen und entsprechend höheren Erträgen aus der Papiervermarktung.
Die im Vergleich höheren tatsächlichen Erträge in 2021 ergeben sich dadurch, dass sich die Erlöse für die Papiersammlung durch die hohen Papierpreise und den Abschluss von Erfassungsverträgen mit einzelnen Systembetreibern für den Zeitraum 2019 – 2021 einmalig stark erhöht haben.
Zu Zeile 15 (Bezogene Leistungen):
Die deutliche Reduzierung der Kosten um rd. 2,3 Mio. € wird im Wesentlichen durch die in den bezogenen Leistungen enthaltenen von 198 €/t auf 152,5 €/t gesunkenen Verbrennungspreise erreicht. Die niedrigeren Kosten ergeben sich im Wesentlichen aus gesunkenen Abschreibungen, einer später einsetzenden CO2-Bepreisung sowie der Berücksichtigung von kostensenkenden Auswirkungen des Gaspreisdeckels.
5. Gebührenkalkulation standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice) sowie Beseitigung illegaler Müllablagerungen (vgl. Anlage 3 und 4)
5.1. Gebührenkalkulation standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice)
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 ist ein Gebührenüberschuss in Höhe von 12.271,31 € entstanden. Zzgl. des restlichen Überschusses aus dem Jahre 2020 (14.274,82 €) beträgt der Sonderposten für den Gebührenausgleich 26.546,13 €.
Zur Stabilisierung des Gebührenniveaus wird erneut ein Betrag von 20.000 € (Rest 2020 zzgl. Anteil aus 2021) aus dem Sonderposten entnommen und anteilig auf die drei Kategorien bei Restabfall und Altpapier gebührensenkend verteilt.
Unter Berücksichtigung des mit dem Vorjahr vergleichbaren geplanten Aufwandes, etwas gesunkener Fallzahlen sowie dem einkalkulierten Überschuss aus Vorjahren ergeben sich die im Vergleich zum Vorjahr leicht reduzierten Gebührensätze:
Gebühr Vollservice Restabfallbehälter
Kategorien | 2022 | 2023 |
Kategorie 1 | 29,28 € | 28,68 € |
Kategorie 2 | 46,32 € | 45,36 € |
Kategorie 3 | 81,60 € | 79,92 € |
Gebühr Vollservice Altpapierbehälter
Kategorien | 2022 | 2023 |
Kategorie 1 | 6,72 € | 6,60 € |
Kategorie 2 | 10,80 € | 10,56 € |
Kategorie 3 | 18,72 € | 18,36 € |
5.2. Gebührenkalkulation Beseitigung illegaler Müllablagerungen
Das Projekt Waste-Watcher wurde zum 01.04.2019 gestartet. Die Gebühren für die „Entsorgung illegaler Müllablagerungen“ wurden als Mindestgebühren (Pauschalbeträge) festgesetzt, um ein vereinfachtes Berechnungs- und Heranziehungsverfahren zu ermöglichen.
Die der damaligen Kalkulation zu Grunde liegenden geschätzten Fallzahlen und Kosten haben sich zwischenzeitlich konkretisiert. Allerdings haben insbesondere die Auswirkungen der Maßnahmen zur Coronapandemie-Bekämpfung (u. a. Lockdown) in 2020 und 2021 sowie die Hochwasserkatastrophe in 2021 dazu geführt, dass bisher keine repräsentativen Abrechnungsjahre vorliegen.
Die in den Anlagen 3 und 4 aufgeführte Kalkulation für 2023 wurde unter Orientierung an den Fallzahlen für 2020, 2021 und einer Hochrechnung für 2022 sowie dem geschätzten Aufwand des HEB und der Stadt Hagen erstellt. Die so errechneten Gebührensätze liegen etwa 1/3 über den derzeitigen Gebührensätzen. Die neuen Mindestgebühren (Pauschalbeträge) werden abgerundet auf 40 € (vorher 30 €), 135 € (100 €) und 270 € (200 €) festgesetzt.
Soweit sich Kostenunterdeckungen aus den Endabrechnungen des Gebührenhaushaltes für die Entsorgung illegaler Müllablagerungen ergeben, werden diese bei der Abfallbehälterkalkulation berücksichtigt.
Anlagen:
- Kalkulation der Abfallgebühren 2023 (Behälter)
2. Ermittlung des Gebührensatzes 2023 (Behälter)
3. Gebührenkalkulation standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice) und
Beseitigung illegaler Müllablagerungen
4. Berechnung der Gebührensätze
5. Gebührenbedarf (Zusammenfassung)
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5370 | Bezeichnung: | Abfallsammlung |
Auftrag: | 1537040 | Bezeichnung: | Abfallsammlung u. -transport |
| Kostenart | Bezeichnung | Lfd. Jahr | 2023 | ||
Ertrag (-) | 432108 | Waste Watcher Gebühr Entsorgung illegaler Müllablagerungen |
| 80.051 € | ||
Ertrag (-) | 432103 | Abfallbeseitigungsgebühr |
| 23.922.845 € | ||
Ertrag (-) | 432106 | Vollservice Restabfallbehälter |
| 129.246 € | ||
Ertrag (-) | 432107 | Vollservice Altpapierbehälter |
| 5.779 € | ||
Ertrag (-) | 438100 | Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich |
| 20.000 € | ||
Summe Erträge (-) |
|
|
| 24.157.921 € | ||
Aufwand (+) | 523500 | Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen |
| 22.754.759 € | ||
Aufwand (+) |
| Städtischer Aufwand |
| 1.403.162 € | ||
Summe Aufwand (+) |
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| 24.157.921 € | ||
Kurzbegründung:
Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2023 gesichert.
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
| gez. Sebastian Arlt Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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12,1 kB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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6
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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8
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(wie Dokument)
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18,3 kB
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