Mitteilung - 1110/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

 

Begründung

 

Lastenräder und E-Lastenräder tragen zur Luftreinhaltung, Energieeinsparung und Sicherheit auf Straßen und Wegen für viele Verkehrsteilnehmer bei, da Lastenräder Fahrten mit dem Kfz ersetzen können. Das geplante Förderprogramm „ckenwind für Lastenräder in Hagen“  ist eine zusätzliche Maßnahme der Verwaltung, die den Zielen des Masterplans „Nachhaltige Mobilität der Stadt Hagen“ dienen soll.

 

Die Mittel für dieses Programm stammen aus der Billigkeitsrichtlinie des Landes NRW. Bereits im Frühjahr konnte die Verwaltung erfolgreich Mittel für Investitionen in den Klimaschutz über die sogenannte Billigkeitsrichtlinie (I) des Landes NRW einwerben (Kompensationsleitung in Höhe von 266.624,35 Euro). Von diesen Billigkeitsmitteln waren bisher 25.000 Euro für ein Lastenrad-Förderprogramm vorgesehen (siehe auch Vorlage 0910/2022).

 

Im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie (II) stellt das Land NRW den Kommunen und Kreisen erneut finanzielle Mittel für ausgebliebene Investitionen in den Klimaschutz zur Verfügung. Die Verwaltung hat daher im November 2022 erneut erfolgreich Mittel beim Land NRW eingeworben (Kompensationsleistung in gleicher Höhe von 266.624,35 Euro). Aufgrund dieser neuen Entwicklungen plant die Verwaltung das Förderprogramm „ckenwind für Lastenräder in Hagen“ um 25.000 Euro aufzustocken. Insgesamt stehen über die Billigkeitsrichtlinie I und II des Landes NRW der Stadt Hagen nun 50.000 Euro für das geplante Lastenrad-Förderprogramm zur Verfügung.

 

Damit kann die Verwaltung den Hinweisen aus der Sitzung des UKM vom 25.10.2022 nachkommen und das geplante Programm mit weiteren Mitteln aufstocken. Damit möglichst viele Haushalte in den Genuss einer Kaufprämie für ein Lastenrad kommen können, wird die Verwaltung den städtischen Gremien vorschlagen, die bisher vorgesehenen Kaufprämien von Lastenrädern mit Motorunterstützung und ohne Motorunterstützung etwas zu reduzieren. Pro Haushalt kann allerdings nur ein Lastenrad gefördert werden.

 

Vor dem Hintergrund der neu geworbenen Billigkeitsmittel muss das bisher entwickelte Antragsverfahren und die Förderrichtlinie nochmals in der Verwaltung abgestimmt werden. Die Verwaltung plant, dieses Programm im I. Quartal 2023 zu starten voraussichtlich im Februar 2023, nachdem ein Ratsbeschluss für dieses geplante Lastenradprogramm vorliegt.

 

Hagener Bürgerinnen und Bürger, die sich beim Umweltamt zum geplanten Lastenrad-Förderprogramm erkundigt haben, wurden darauf hingewiesen, dass das Umweltamt diese informieren wird, sobald auch offiziell Förderanträge gestellt werden können.

 

r die Rechtsverbindlichkeit dieses temporären, städtischen Förderprogramms ist eine Beratungsfolge über HFA und UKM in den Rat erforderlich. Die Verwaltung wird eine entsprechende Vorlage in den Gremiengang geben.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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X

positive Auswirkungen (+)

 

Das Förderprogramm wird, wenn es beschlossen und umgesetzt wird, einen Beitrag dazu leisten, den Verkehr in der Stadt Hagen menschen- und umweltfreundlicher zu gestalten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez. Sebastian Arlt

Beigeordneter

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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07.12.2022 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen