Mitteilung - 0801-1/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Zu der Vorlage 0801/2022 mit bisherigen Ansätzen zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie für Hagen soll entsprechend dem Antrag der SPD (0787/2022) eine Priorisierung der Maßnahmen aus der Strategie zur politischen Beschlussfassung vorgelegt werden. Weiterhin sind die organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie zu ermitteln.

 

Bisher können Maßnahmen der Nachhaltigkeitsstrategie aufgrund vorhandener Ressourcen nur am Rande anderer Maßnahmen und Aufgaben mit Schnittstellen zu Nachhaltigkeit und den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen umgesetzt werden.

 

Diese Tätigkeiten waren während des Prozesses der Aufstellung der Nachhaltigkeitsstrategie für Hagen von der im Rahmen des Projektes „Global nachhaltige Kommune NRW“ von dem über Landesmittel geförderten und beauftragten LAG 21 NRW e.V. aus Dortmund übernommen worden und ausgelaufen.

 

Mit Blick auf die Zukunft ist eine personelle und institutionelle Neuorganisation des Hagener Nachhaltigkeitsmanagements notwendig, da auch die Erweiterung der Themenfelder und Formulierung weiterer Ziele und Maßnahmen sowie deren Monitoring erforderlich sein werden. Denn die Nachhaltigkeitsstrategie soll auf alle Bereiche der Verwaltung ausgerichtet werden.

 

Der entsprechenden Personalanforderung konnte vom zuständigen Fachbereich nicht nachgekommen werden, weil der politische Auftrag hierzu nicht deutlich genug formuliert war. Daher wird derzeit ein neuer Vorschlag vorbereitet, welche dem Ansinnen nachkommt.

 

Begründung

 

Die bisherige Organisation im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie sieht nach wie vor die bereits bekannte, existente Steuerungsgruppe, das Kernteam und die Koordination dieser Strategie durch die Verwaltung vor. Die Steuerungsgruppe ist 2022 nur einmal zusammengekommen. Die Koordination wurde von der Umweltverwaltung übernommen, konnte aber nicht in dem Umfang wie in dem Jahr zuvor durchgeführt werden.

 

Die Aufgaben im Nachhaltigkeitsmanagement der Stadt Hagen sind im Wesentlichen die Initiierung und Unterstützung der in der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie beschriebenen Maßnahmen und die Vorbereitung von Terminen und die Zusammenarbeit und Absprache mit den beteiligten Fachämtern und -bereichen der Verwaltung sowie den öffentlichen und zivilen Akteuren und Institutionen. Diese Tätigkeiten sind im Folgenden aufgeführt:

 

Koordination und Projektbearbeitung, insbesondere Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Hagen

 

Koordination der zentralen Steuerungsgruppe Nachhaltigkeit und des ämter- und fachbereichsübergreifenden Managementteams (Kernteam) der Stadtverwaltung. Betreuung dieser Arbeitsgruppen im weiteren Nachhaltigkeitsprozess, insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungstermine. In der Vergangenheit war eine Terminierung von 2 bis 4 Steuerungsgruppensitzungen vorgesehen. Dazu werden ebenfalls 4 bis 5 vorbereitende Sitzungen mit dem verwaltungsinternen Kernteam nötig werden. Fachliche Unterstützung bei der Verstetigung der Aufbauorganisation des Nachhaltigkeitsprozesses der Stadt

 

Dokumentation und Berichtswesen, welches sich nach den vom Land NRW vorgegebenen und vergleichbaren Standard der Nachhaltigkeitsberichte richtet. Sicherstellung der Berichterstattung mit fortlaufenden Informationen für die politischen Gremien

 

Erarbeitung eines Monitoringkonzeptes zum Nachhaltigkeitsprozess der Stadt, um die Effektivität und Zielerreichung bei der Umsetzung der Maßnahmen sichtbar zu machen.

 

Evaluation und Fortschreibung des Nachhaltigkeitsprozesses der Stadt, was auch insbesondere mit der Weiterentwicklung weiterer in Frage kommenden Themenfelder zu tun hat. Aber auch bisherige Formulierungen der Ziele der Strategie und die Formulierung der Maßnahmen muss entwickelt und angepasst werden

 

Integration von Nachhaltigkeitsaspekten und Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von begleitenden Informations- und Bildungsveranstaltungen, Kongressen sowie die Erstellung von Informationsmaterialien zur Nachhaltigkeit

 

Verbesserte Sichtbarmachung durch Beratungs-, Informations- und Vernetzungstätigkeiten sowie der Austausch mit weiteren Aktivitäten der kommunalen Akteure beim Aufbau eines öffentlichen Nachhaltigkeitsportals für Bürger*innen, z.B. im Rahmen eines Smart City Portals

 

Erarbeitung und Betreuung eines Nachhaltigkeitschecks für Verwaltungs- und Ratsvorlagen

 

Konzeptionelle Unterstützung bei der Erarbeitung eines Nachhaltigkeitsbudgets. Der ursprünglich mit 100.000 Euro vorgesehene Haushaltsansatz für eine Nachhaltigkeits-Fond ist aus haushaltsrechtlichen Gründen bislang nicht weiterverfolgt worden.

 

Ergänzende Erarbeitung von Konzepten und Stellungnahmen zu Aspekten der Nachhaltigkeit, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung und Umweltplanung

 

Die überregionale und interkommunale ggfls. internationale Zusammenarbeit und Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit, die zu Beginn des Prozesses „Global nachhaltige Kommune NRW“ begonnen hatte

 

Eine Überführung des Umsetzungsprozesses der Nachhaltigkeitsstrategie vom Projekt in eine Daueraufhabe erfordert die Schaffung einer geeigneten Organisation. Daran arbeitet die Verwaltung aktuell. Während des Prozesses der Aufstellung der Nachhaltigkeitsstrategie für Hagen konnten die Aufgaben von der im Rahmen des Pilotprojektes „Global nachhaltige Kommune NRW“ von dem über Landesmittel geförderten und beauftragten LAG 21 NRW e.V. aus Dortmund übernommen werden. Nun stehen diese Ressourcen nicht mehr zur Verfügung. Daher wurde im Anschluss an das Pilotprojekt im Februar 2021 von der Umweltverwaltung die Einrichtung einer neuen Personalstelle „Nachhaltigkeitsbeauftragte*r beantragt.

 

Die Einrichtung einer solchen Stabstelle bietet den Vorteil, innerhalb der Verwaltung ein größeres Gewicht und eine höhere Durchsetzungsfähigkeit entwickeln zu können. Dies erleichtert insoweit die Berücksichtigung der erforderlichen Tätigkeiten innerhalb der Arbeitsplanung der betroffenen Fachbereiche.

 

Die Steuerungsgruppe wird weiterhin der inhaltlichen Beratung und Begleitung dienen, um mit dem Blickwinkel unterschiedlicher gesellschaftlicher Stakeholder*innen die Umsetzung zu kontrollieren und auf der Basis des Monitorings zu bewerten. Sie ist damit ergänzend zu den bestehenden politischen Beratungs- und Entscheidungsprozessen ein Kontroll- und Lenkungsgremium der Nachhaltigkeitsstrategie. Bewährt hat sich die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsbeirates (z.B. Städte Solingen und Münster). Darüber hinaus sollen Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgebaut und in Zukunft die Umsetzung der Nachhaltigkeits-strategie befördert werden.

 

Um die Nachhaltigkeitsstrategie wie dargestellt weiterverfolgen und umsetzen zu können, soll deshalb zunächst geklärt werden, welche Organisationstruktur eingerichtet werden kann und welches Personal in der Größenordnung mind. einer Vollzeitstelle eingestellt werden kann. Hier steht die Verwaltung in der Pflicht, einen Lösungsvorschlag zeitnah zu erarbeiten. Nach Vorstellung der Verwaltung wird der laufende Prozess so forciert, dass eine verwaltungsinterne Vorschlagsabstimmung noch im Januar erfolgen kann. Die notwendigen Beratungen und Entscheidungen in den Gremien könnten noch im ersten Halbjahr 2023 abgeschlossen werden.

 

Derzeit ist entsprechend der Aussagen der Nachhaltigkeitsstrategie für Hagen „…geplant, den Umsetzungsprozess im Jahr 2024 zu evaluieren und sowohl das Handlungsprogramm als auch die übergeordnete Nachhaltigkeitsstrategie spätestens im Jahr 2025 fortzuschreiben. …“ Aufgrund dieser Zielsetzung besteht ein erhöhter Handlungsbedarf, dem die Verwaltung auf dem zuvor beschriebenen Weg nachkomme will. Dabei wird auch entschieden, ob weitere Themenfelder einer Nachhaltigen Kommunalentwicklung ergänzt werden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
 

Da Schnittstellen zwischen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung mit der Nachhaltigkeitsstrategie bestehen, ergeben sich durch die verzögerte Maßnahmenumsetzung Nachteile für den diesbezüglichen Schutz des Klimas und die Erhöhung der Resilienz im Bereich der Klimafolgenanpassung.

 

 

 

 

gez.

 

Sebastian Arlt, Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

07.12.2022 - Umweltausschuss - vertagt

Erweitern

01.02.2023 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen