Mitteilung - 1104/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Begründung

 

 

Im Bereich der Wohnhäuser Schlösserbusch 22 - 26 (Eigentümer: Wohnungsverein Hagen e.G.) ist nach Prüfung durch die Feuerwehr ein Anleitern der o.g. Objekte aufgrund des Baumbestandes im öffentlichen Bereich nicht möglich. Die Hochbeete behindern die einzusetzenden Drehleiter in Bezug auf die erforderliche Abstützbreite und schränken zusätzlich die Befahrbarkeit zu den Objekten Riegerbusch 160 - 166 durch Einengung der Schleppkurve ein.

Im Brandfall ist dadurch ein ungehindertes und zeitnahes Eingreifen der Feuerwehr zur Menschenrettung und Brandbekämpfung nicht möglich.

 

Daher ist es erforderlich die betroffenen Hochbeete inkl. Bepflanzung zu entfernen. Hierbei handelt es sich um zwei Baumhasel, die aufgrund der Stammumfänge nicht unter die Baumpflegesatzung fallen (Standorte siehe Anlage).

 

Die rechtliche Grundlage, als Basis für das Handeln der Feuerwehr, sind die Paragrafen 3, 5 und 14 der Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018).

 

Die Baumfällarbeiten werden vom Wohnungsverein Hagen e.G. innerhalb des Zeitraums November 2022 bis Februar 2023 beauftragt. Sie werden durch die Mitarbeiter zur Verkehrssicherung städtischer Bäume des Wirtschaftsbetriebes Hagen WBH gemäß Baumpflegesatzung und unter Beachtung der Regelungen des Naturschutzgesetzes begleitet und überwacht.

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werdenschen.)

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen)

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.12.2022 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen