Berichtsvorlage - 1005/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausweisung bestehender Flächen für legale Street Art und Graffiti, Findung weiterer Flächen und Darstellung auf einer Website
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Melanie Redlberger
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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23.11.2022
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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06.12.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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07.12.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
1. Zielsetzung:
Legale Graffiti-Kunst und künstlerische Stadtraumgestaltung an entsprechend ausgezeichneten Flächen ermöglichen, um illegale Graffiti zu reduzieren.
Eine zentrale kommunale Anlaufstelle für künstlerisch und pädagogisch Aktive vorhalten, die auf Anfrage und online Informationen zu Flächen in Hagen und Regeln ihrer Benutzung anbietet, um der hohen Nachfrage durch ein reguliertes Verfahren zu begegnen.
2. Begründung:
In Hagen ist eine lebendige Graffiti-Szene aktiv: Mehrere Street-Art-Festivals und private Initiativen haben zur Steigerung der Attraktivität von Stadtteilen wie z.B. Wehringhausen beigetragen, indem hochwertige, große Wandgemälde geschaffen wurden. Auch in der pädagogischen Arbeit spielt die Stadtraumgestaltung eine wichtige Rolle: Die Identifikation junger und erwachsener Menschen mit der Stadt Hagen kann durch pädagogische und künstlerische Ansätze positiv erhöht werden. Hier besteht Potential für eine Imageverbesserung der Stadt.
Das „Hagen Mural Project“ in 2021 erhielt Fördermittel durch ecce und #heimatruhr (siehe www.hagenmuralprojekt.com). Im Sinne der Nachhaltigkeit wäre es wünschenswert, dass solche künstlerisch wertvollen und kommunikationsstarken Projekte auch zukünftig die Stadt Hagen bereichern.
3. Aktuelle Situation / Problemstellung:
Hintergrund dieses Vorhabens ist die Erfahrung des Fachbereichs Jugend und Soziales, dass Kinder und Jugendliche immer wieder den Wunsch äußern, im öffentlichen Raum kreativ werden zu können. Dieser Wunsch wurde sowohl von jungen Menschen direkt in verschiedenen Beteiligungsformaten angegeben als auch von Fachkräften der Jugendarbeit und Jugendkulturarbeit an den Fachbereich übermittelt. Es gehen laufend weitere Anfragen für Projekte ein, für die solche Flächen gesucht werden.
An das Kulturbüro Hagen wurde mit dem Argument, dass es für die Sprayer*innen wichtig ist, legal und damit anspruchsvoller und aufwändiger arbeiten zu können, was die Anzahl illegaler Graffitis reduziere, seitens Erwachsener aus der Graffiti-Szene der gleiche Wunsch heran getragen. Die wenigen bisher bestehenden legalen Flächen sind derzeit nicht entsprechend gekennzeichnet. Es besteht der Wunsch nach Rechtssicherheit bei den Akteur*innen.
4. Konzept
Das Kulturbüro Hagen und die Abteilung 55/3 „Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Menschen“ des Fachbereiches Jugend und Soziales (mit den Fachgebieten Jugendförderung und Jugendkultur) planen eine Kooperation, um folgende Schritte durchzuführen:
Bereits bestehende Flächen im Stadtgebiet, an denen legal Graffiti aufgebracht werden dürfen, sollen sichtbar als solche gekennzeichnet werden.
Es wird eine Website innerhalb des Internetauftritts der Stadt Hagen geschaffen, auf der diese Flächen genannt, Regeln für ihre Benutzung aufgeführt und eine Kontaktmöglichkeit verzeichnet sind. Für die Erreichbarkeit wird ein Funktionspostfach (z.B. graffiti@stadt-hagen.de) eingerichtet, auf das 49 und 55/3 Zugriff haben.
Weitere für legale Graffiti nutzbare Flächen sollen in Absprache mit dem Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen sowie Grundstückseigner*innen ermittelt und als solche ausgezeichnet und online aufgeführt werden. Hierbei sind sowohl „Freiflächen“ geplant, die jede*r unter Einhaltung der genannten Regeln nutzen darf, als auch „Projektflächen“, die nach Rücksprache mit den städtischen Kontaktpersonen für Projekte der Kulturarbeit und der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden können. Das beinhaltet jedoch keine Verantwortung seitens der Stadt für den weiteren Erhalt der Werke.
Für interessierte Bürger*innen, die Kreativszene und die Jugendarbeit wird eine zentrale Ansprechpartnerin benannt, um Planungssicherheit zu gewährleisten und „Wildwuchs“ zu vermeiden.
Als Vorbild für den geplanten Webauftritt kann die Seite der Stadt Bochum gelten, wo insgesamt 26 Freiflächen existieren (siehe www.bochum.de/Jugendamt/Freiflaechen-Graffiti).
8. Kosten
Die geplanten Maßnahmen werden im Rahmen der regulären Tätigkeiten umgesetzt und haben damit keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
9. Aussicht
Die Stadt Hagen bietet den Interessierten eine zentrale Anlaufstelle, verbessert damit die Aufnahme von Bürger*innen-Anregungen und ergänzt auch die digitalen Bürger*innen-Dienste. Es sind Kooperationen mit freien Trägern möglich und es können externe Fördermittel eingeworben werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | keine Auswirkungen (o) |
