Mitteilung - 0924/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte und der Rat der Stadt Hagen nehmen die Verlängerung der Maßnahme „Soziale Stadt Wehringhausen“ bis zum 31.12.2023 zur Kenntnis. 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Kassenwirksamkeitsbescheid für die Landesförderung der Maßnahmen der Sozialen Stadt Wehringhausen ist bis zum 31.12.2023 verlängert worden.

 

Hierdurch wird eine Fortsetzung der Maßnahme und die Inanspruchnahme noch verfügbarer Fördermittel ermöglicht.

 

Es ist daher beabsichtigt:

 

  1. Die Maßnahme „Soziale Stadt Wehringhausen“ analog zur Verlängerung des Kassenwirksamkeitsbescheides bis zum 31.12.2023 fortzusetzen.

 

  1. Zur Ausschöpfung der Fördermittel in Höhe von 309.822,72 EUR die erforderlichen Eigenmittel von 77.455,68 EUR bereitzustellen.

 

  1. Den Mietvertrag für die Räumlichkeiten (Stadtteilladen und Büroräume) in der Lange Str. 22 nicht zu kündigen.

 

  1. Der STERN GmbH die Weiterführung der bestehenden Vereinbarung zum Personaleinsatz einer Fachkraft im Quartiersmanagement bis zum 31.12.2023 zuzusagen und um eine studentische Mitarbeiterin (mit ca. ½ Stelle) zu erweitern.

 

  1. Die Beauftragung der freien Träger (bisher 2 x 0,5 Sozialarbeiterstellen sowie eine 0,5 Assistenzkraft) zum 31.12.2022 zu beenden.

 

 

  1. Die Fortführung des Verfügungsfonds in 2023, um Stadtteil-Projekte im Rahmen der Ziele der „Sozialen Stadt“ weiterhin zu fördern.

 

 

Begründung

 

1. Quartiersmanagement

 

Im Rahmen des Programmes „Soziale Stadt“ wurden in Hagen-Wehringhausen in zwei Förderphasen (2012-2017 und ab 2018) aus Landes- und Bundesmitteln der Städtebauförderung diverse investive städtebauliche Maßnahmen (u.a. Wilhelmsplatz, Bodelschwinghplatz, Spielflächen etc.) sowie konsumtiv sozial flankierende Maßnahmen, insbesondere die Einrichtung eines Quartiersmanagements (QM) und des Verfügungsfonds sowie das Hof- und Fassadenprogramm finanziert. Der Durchführungszeitraum des Förderprogramms „Soziale Stadt Wehringhausen sollte regulär zum 31.12.2022 auslaufen.

 

Die Bezirksregierung hat inzwischen einen Kassenwirksamkeitsbescheid erlassen, der eine Verlängerung des Durchführungszeitraumes bis zum 31.12.2023 ermöglicht. Um die für 2023 benötigte Fördersumme von 420.538,20 EUR aus Ausgaberesten zu erhalten, ist ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 105.134,55 EUR notwendig. Davon gehören 27.678,87 EUR zu den bereits beauftragten Baumaßnahmen. Darüber hinaus sind weitere 77.455,68 EUR notwendig. Aufgrund des ursprünglich geplantes Projektendes sind die entsprechenden Aufwände und Erträge nicht im Haushalt 2023 eingeplant und müssten veranschlagt bzw. übertragen werden.

 

Um die erreichten Programmziele der Stadtteilentwicklung nicht zu gefährden, die Langfristigkeit umfangreicher Investitionen sicher zu stellen und eine dauerhafte positive Fortentwicklung zu gewährleisten, ist die Verstetigung des Gesamtprozesses insbesondere der Strukturen und Themen vor Ort wesentlich für den Stadtteil und seine Bewohner*innen.

Hierzu sind unter Beteiligung der Bürger bereits vielfältige Maßnahmenvorschläge gemacht worden, die sich teilweise in der Umsetzung befinden. Bisher offene Maßnahmen sind die personelle Besetzung des Quartiersmanagements sowie die weitere Nutzung des Stadtteilladens durch Bürgergruppen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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x

keine Auswirkungen (o)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

Auswirkungen können nicht berechnet werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

 

gez.

Martina Soddemann, Beigeordnete r Jugend und Soziales, Bildung und Kultur

 

 

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Beschlüsse

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07.12.2022 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte