Beschlussvorlage - 0406-1/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit geeigneten Anbietern stationsgebundene Mikromobilitäts-Verleihsysteme im Stadtbezirk Hagen-Eilpe/Dahl einzuführen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dafür die notwendigen Schritte und Verfahren einzuleiten gerade auch um die Anzahl der E-Tretroller, E-Fahrräder und E-Lastenräder in Hagen-Eilpe/Dahl gezielt zu steuern und zu begrenzen.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Seit ca. 2005 bieten zahlreiche Anbieter Fahrradverleihsysteme in Städten in Deutschland an. Und seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Jahr 2019 können elektrische Tretroller auf deutschen Straßen legal genutzt werden. Anbieter, die E-Fahrräder und E-Tretroller vermieten, haben somit die Möglichkeit, ihre Angebote in Kommunen einzuführen.

 

Infolgedessen haben sich bei der Stadtverwaltung Hagen in den letzten zwei Jahren mehrere Anbieter von E-Fahrrad- und E-Tretroller Verleihsystemen gemeldet und angekündigt, dass sie ihren Service in Hagen - in Absprache mit der Verwaltung - anbieten möchten. Jedoch war von den anfragenden Anbietern nur der Anbieter ‚Zeus Scooters GmbH damit einverstanden, ein Pilotvorhaben in Hagen-Haspe mit einem stationsgebundenen System zu starten und hier ein Verleihsystemr E-Tretroller einzuführen.

 

Im November 2021 hat die Verwaltung sodann zusammen mit dem Anbieter Zeus ein sechsmonatiges Pilotvorhaben zum E-Tretroller-Verleihsystem in Hagen-Haspe durchgeführt. Nach der Pilotphase wurde der Bezirksvertretung Haspe ein Abschlussbericht zur Evaluierung dieses Pilotvorhabens vorgelegt (DS 0202-1/2022). Demnach funktioniert das stationsgebundene Modell in Haspe ohne die Probleme (wie z.B. wild und beliebig geparkte E-Tretroller auf Fußwegen, Vandalismus, Unfälle, Entsorgung in den Gewässern etc.), die in anderen Städten häufig mit Free-Floating-Systemen, d.h. nicht stationsgebundenen Systemen, bestehen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Stadt das Abstellen von E-Tretrollern nur auf einigen wenigen Abstellflächen erlaubt. Dadurch werden die E-Tretroller nach ihrer Nutzung nicht beliebig im gesamten Stadtteil abgestellt, sondern nur auf den ihnen zugewiesenen Abstellflächen. Die Nutzer können ihre Fahrt auch nur auf diesen Abstellflächen beenden. Wird dies missachtetuft der Gebührenzähler weiter. Dies ist ein weiterer Grund, warum das Pilotvorhaben in Haspe bisher weitestgehend störungsfrei läuft.

 

Nach dem Pilotprojekt in Haspe wurde am 17. September 2022 das E-Tretroller-Verleihsystem in Hagen-Mitte mit 74 Abstellplätze ausgeweitet. Durch die Einführung von Mikromobilitätsangeboten in Eilpe/Dahl rden den Bürgern hier mehr alternative, nachhaltige Mobilitätsmöglichkeiten geboten. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung der Politik nun, ein stationsgebundenes System für weitere Mikromobilitätsangebote in Hagen-Eilpe/Dahl einzuführen. Sobald ein Beschluss der städtischen Gremien zur Einführung des Mikromobilitäts-Verleihsystems im Stadtbezirk Eilpe/Dahl vorliegt, wird die Verwaltung das hier in dieser Vorlage skizzierte Konzept für den Stadtbezirk Eilpe/Dahl weiter ausarbeiten und präzisieren. Daran anschließend soll auf dem freien Markt ein sogenanntes Interessensbekundungsverfahren durchgeführt werden, um im Vorfeld eines späteren Vergabeverfahrens herauszufinden, wie viele Anbieter bereit wären, sich auf eine Ausschreibung für die in der Stadt Hagen zulässigen Mikromobilitäts-Verleihsysteme zu bewerben.

 

Voraussetzung für die Durchführung eines Interessensbekundungsverfahren und eines damit verbundenen Vergabeverfahrens ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl und auch des Umweltausschusses.

 

Begründung

 

Einleitung:

Mikromobilitätsangebote haben das Potential, einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität zu leisten. Der größte Vorteil der Angebote ist, dass sie den öffentlichen Nahverkehr ergänzen können, indem sie eine Lösung für die letzte Meile (von der ÖPNV Haltestelle zum Ziel) bieten. Ein weiterer Vorteil gegenüber konventionell benzinbetriebenen Fahrzeugen im Straßenverkehr ist der elektrische und geräuscharme Antrieb und das damit verbundene abgasfreie Fahren. Auch in der Klimabilanz überzeugen sie zumindest im Fahrbetrieb. Eine Entlastung des Stadtverkehrs ist möglich, wenn die E-Fahrrad- und E-Tretrollerfahrten einzelne Fahrten mit dem Auto ersetzen. Neben den Vorteilen gibt es auch Nachteile wie, z.B. eine schlechte Ökobilanz, wenn die Akkus der E-Fahrrad und E-Tretroller mit Atom- oder Kohlestrom geladen werden oder die nicht allzu lange Lebens- und Betriebsdauer oder die Entsorgung der E-Fahrräder und E-Roller.

 

Zusammengefasst ist der Einsatz von E-Fahrräder und E-Tretrollern aber durchaus sinnvoll,mlich dann, wenn sie Fahrten mit dem Auto oder dem Motorrad ersetzen und behutsam in das Stadtbild einer Kommune integriert werden.

 

Umsetzung und Evaluierungsergebnisse des Pilotprojekts in Haspe:

Wie gerade kurz vorgestellt, bieten E-Fahrräder und E-Tretroller viele Vorteile, ergänzen den ÖPNV und können kurze Fahrten des motorisierten Individualverkehrs ersetzen. Dies zeigt auch das Pilotvorhaben des E-Tretroller-Verleihsystems in Hagen-Haspe, zu dem positive Abschlussergebnisse vorliegen (siehe Vorlage 0202-1/2022).

 

Einführung von Mikromobilitäts-Verleihsystemen in der Hagen Eilpe/Dahl:

Die Mikromobilitätsformen (z.B. E-Fahrrad-, E-Tretroller-, Lastenradverleihsysteme, etc.) sind wichtige Bausteine für die Einleitung der viel zitierten Mobilitätswende. Sie bieten Potential als Zubringer für den ÖPNV und können die Wege von und zu den Haltepunkten komfortabler und schneller bedienen. Sie haben auf kurzen Strecken das Potential, die Nutzung vom motorisierten Individualverkehr zu vermeiden, was vor allem auch in Hagen Eilpe/Dahl interessant sein kann. Die Verwaltung hat daher relevante Verkehrsbeziehungen im Stadtbezirk Hagen-Eilpe/Dahl analysiert. Im Gebiet liegen zwei RB-Haltepunkt (Oberhagen Bahnhof und Dahl).

 

Um die Erreichbarkeit in diesem Bereich zu ermitteln, wurde eine Erreichbarkeitsanalyse vom Bahnhof Oberhagen im Umkreis von 2.500 Metern durchgeführt (siehe Abb.1). Auf der Grundlage dieser Analyse wäre der Bahnhof daher aus Sicht der Verwaltung demnach gut geeignet, um hier die Mikromobilitätsangebote in stationsgebundenes Modell einzuführen.

 

Um die Anzahl der benötigen Mikromobilitäts-Stellplätze grob abzuschätzen, hat die Verwaltung eine Analyse der Aktivitäten durchgeführt (siehe Abb.2). In die Analyse wurden alle Aktivitäten von Geschäften, Dienstleistungen, Supermärkten, Schulen, etc. in dem untersuchten Gebiet berücksichtigt. Demnach würde die Verwaltung in Bereichen mit höheren Aktivitäten mehr Abstellplätze errichten als in Bereichen mit geringen Aktivitäten. Insgesamt werden im Stadtteil Eilpe/Dahl voraussichtlich ca. 15-20 Stellplätze für das Abstellen der E-Fahrräder und E-Tretroller benötigt werden (siehe Abb.3). Dies wäre ausreichend, um ein Angebot für ca. 50 Mikromobilitätsfahrzeuge im Projektgebiet zu schaffen.

 

Die genaue Einschätzung der benötigten Abstellflächen für die Mikromobilitätsangebote wird aber erst dann erfolgen, wenn von Seiten der Stadt durch ein Interessensbekundungsverfahren geklärt worden ist, ob und wie viele Anbieter bereit wären, sich auf eine Ausschreibung für nur zulässige stationsgebundene Mikromobilitäts-Verleihsysteme in Hagen Eilpe/Dahl zu bewerben.

 

Rechtliche Aspekte:

Bezüglich der rechtlichen Aspekte der Nutzung der E-Fahrräder und E-Tretroller im Straßenverkehr haben sich einige Städte für eine Sondernutzungserlaubnis und andere Städte für den Gemeingebrauch entschieden. Nach Gesprächen mit dem Rechtsamt und dem Ordnungsamt kann festgestellt werden, dass eine Sondernutzungserlaubnis für Hagen nicht erforderlich ist, sondern eine Vereinbarung zwischen der Stadt Hagen und einem Anbieter ausreicht. In Vereinbarungen werden die Rahmenbedingungen für privatrechtliche Anbieter von E-Tretrollern abgesteckt, die nicht Gegenstand einer straßenrechtlichen Sondererlaubnis sind. Eine solche Vereinbarung liegt bereits aus dem Projekt in Hagen-Mitte und Haspe vor. Diese Vereinbarung ist die Grundlage, um Mikromobilitäts-Verleihsysteme in Hagen Eilpe/Dahl einzuführen und soll für die neue Erweiterung angepasst werden.

 

Kosten:

Kosten für das Pilotvorhaben entstehen lediglich für die Beschilderung entsprechender Parkplätze in den Stadtquartieren in Hagen-Eilpe/Dahl. Nach Mitteilung des Fachdienstes Verkehrssicherheit ist mit rund 300 Euro pro Tretroller-/Fahrradparkplatz zu rechnen, so dass Gesamtkosten von 4.500 6.000 Euro für ca. 15 - 20 Stellplätze anfallen würden.

 

Die Mittel für die Beschilderung von Abstellflächen für E-Tretroller werden im Rahmen der Bewirtschaftung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen von der Bauverwaltung (60) zur Verfügung gestellt.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

 

Die Mikromobilitätsangebote haben positive Auswirkungen auf das Klima, die Luftreinhaltung und die nachhaltige Mobilität.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Kosten für das Projekt würden lediglich für die Beschilderung entsprechender Parkplätze in Stadtquartieren in Hagen-Eilpe/Dahl entstehen. Nach Mitteilung des Ordnungsamtes ist mit rund 300 Euro pro Tretroller-/Fahrradparkplatz zu rechnen, so dass Gesamtkosten von 4.500  6.000 Euro für 15  20 Stellplätze anfallen. Die Mittel für die Beschilderung von Abstellflächen für E-Tretroller werden im Rahmen der Bewirtschaftung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen von der Bauverwaltung (60) zur Verfügung gestellt.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Auftrag:

1541040

Bezeichnung:

Straßen

Kostenart:

524201

Bezeichnung:

Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Aufwand (+)

524201

 

 

 

6.000

 

Eigenanteil

 

 

 

 

6.000

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

X

Die Finanzierung ist im Haushalt 2022/2023 bereits eingeplant.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

3. Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

 

gez. Sebastian Arlt

gez. Henning Keune

Beigeordneter

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

30.11.2022 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.12.2022 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen