Mitteilung - 1023/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Der Wohnungsverein Hagen ist verpflichtet, baurechtlich erforderlich Feuerwehrzufahrten im Bereich der Wohnhäuser in der Buschstraße, Wichernstraße und Lasallestraße herzustellen.

 

Auch wenn die Gebäude zum Zeitpunkt der Herstellung gesetzeskonform errichtet worden sind, sind die Rettungswege heute nicht mehr vollständig vorhanden, da teilweise durch die Vegetation verloren gegangen bzw. für die heutigen Rettungsfahrzeuge ungeeignet, sodass Neuanlagen aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes erforderlich sind.

 

Der vom Wohnungsverein Hagen beauftragte Landschaftsarchitekt hat vor Ort die Planung zur Errichtung von insgesamt 10 Feuerwehrzufahrten zu den Feuerwehraufstellflächen vorgestellt. Dieser Termin fand unter Beteiligung der Feuerwehr, des Wirtschaftsbetriebes, der Straßenverkehrsbehörde und dem Straßenbaulastträger der Stadt Hagen statt. Im Rahmen der Errichtung der Zufahrten sind nicht vermeidbare Baumfällarbeiten notwendig.

 

Die Landesbauordnung (BauO NRW 2018) schreibt die erforderlichen Maßnahmen zum Brandschutz sowohl allgemein, als auch im Hinblick auf die Gebäudegröße und die Gebäudeerreichbarkeit vor. Grundsätzlich besteht für den Brandfall immer das Erfordernis von 2 separaten Rettungswegen.

Der 1. Rettungsweg ist regelmäßig das Treppenhaus des Gebäudes. Als 2. Rettungsweg kommen ein weiteres Sicherheitstreppenhaus oder außenliegende Treppenanlagen oder Zufahrten infrage, die der Feuerwehr das Anleitern der oberen Stockwerke ermöglichen.

 

In Abwägung der Vor- und Nachteile dieser drei Möglichkeiten im Hinblick auf deren Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit, wurde zusammen mit der Brandschutzdienststelle der Feuerwehr die Entscheidung zugunsten von ausreichenden Feuerwehrzufahrten getroffen, die das Anleitern an die betroffenen Nutzungseinheiten ermöglichen.

Aus Sicht der Brandschutzdienststelle ist die Sicherheit der betroffenen Nutzer vor der Fällung der Bäume zu bewerten.

 

In Summe müssen fünf Bäume gefällt werden (siehe Anlage). Drei davon - im Bereich der Wichernstraße und Lasallestraße - fallen unter den Schutz der Baumpflegesatzung der Stadt Hagen und werden dementsprechend nach dieser auch ersetzt werden. Ebenso betroffen sind zwei Kiefern in der Helfer Straße, zwischen der Buschstraße und Wichernstraße, die nicht unter die geschützten Bäume gemäß Baumpflegesatzung fallen.

Der Wirtschaftsbetrieb der Stadt Hagen wird entsprechende Ersatzpflanzungen auf Kosten des Wohnungsvereins für die 3 geschützten Bäume standortnah zu den bisherigen Standorten veranlassen.

 

Die Rechtmäßigkeit der notwendigen Fällungen wurde vom Umweltamt der Stadt Hagen aufgrund des entsprechenden Ausnahmetatbestandes gem. Baumpflegesatzung festgestellt.

Demnach sind von dem Verbot der Fällung Bäume ausgenommen, wenn die geschützten Bäume "aus überwiegenden, auf andere Weise nicht zu verwirklichen öffentlichen Interessen dringend zu beseitigen oder wesentlich zu verändern sind…"

 

Da ohne die Feuerwehrzufahrten der Brandschutz für die Häuser nur unter erheblich finanziellen Aufwand für die Errichtung von Treppenanlagen gewährleistet werden kann und die Anzahl der zu fällenden Bäume in ihrer Anzahl als gering einzustufen ist, sind die Bäume zu beseitigen.

Die Baumfällarbeiten werden durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen gemäß Baumpflegesatzung und unter Beachtung der Regelungen des Naturschutzgesetzes begleitet und überwacht.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

keine Auswirkungen, da Ersatzpflanzungen durchgeführt werden

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

 

(Technischer Beigeordneter)

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

22.11.2022 - Naturschutzbeirat - zur Kenntnis genommen

Erweitern

07.12.2022 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen