Mitteilung - 1031/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der letzten Sitzung der BV-Nord am 26.10.2022 wurde danach gefragt, ob es eine Bankbürgschaft für die Errichtung eines Kinderspielplatzes / einer Grünfläche gebe.

 

Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:

 

Aus der Anlage zur Drucksache 1111/2012, dem Erschließungsvertrag, geht auf Seite 3, § 5 Öffentliche Grünfläche und Kompensation hervor, dass dem Erschließungsträger anteilige Kosten in Höhe von 111.182,00 € entstehen, die er an die Stadt zu überweisen hat.

 

Auf Seite 5, § 16 Sicherheit, Rechtsnachfolge, Erfüllung geht hervor, dass er u.a. dafür eine Bankbürgschaft zu hinterlegen hat. Hier ist für die öffentliche Grünfläche ein Betrag von 20.682,00 € ausgewiesen. Ein Kinderspielplatz war hier nicht Vertragsgegenstand.

 

Die Herstellung der Grünanlage wird wesentlich mehr kosten. Die Verwaltung bereitet die Planung vor und meldet diesen Betrag für den nächsten Haushalt (2024/2025) an. Die Planung wird in der BV-Nord zur Beschlussfassung vorgestellt.

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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30.11.2022 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen