Beschlussvorlage - 0731/2022

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beschließt die Umsetzung der Querungsstelle An der Kohlenbahn.

 

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Sachverhalt

Begründung

Mit Beschluss des Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität vom 14.06.2022 (vgl. 0528/2022) wird die Verwaltung beauftragt, einen Sachstandsbericht über die Verkehre an der Kreuzung Kohlenbahn vorzulegen.

Bereits im Jahr 2020 hatte die Verwaltung eine umfangreiche Planung für die Querungsstelle an der Kohlenbahn vorgestellt (vgl. 1077/2020 und 1077-1/2020). Vorgesehen war die Schaffung eines aufgepflastertem Plateaues. Als Elemente sollten hier rotes Pflaster, Piktogramme, Markierungen und entsprechende Beschilderungen zum Einsatz kommen. Außerdem sollte der Bereich mit Tempo 30 km/h ausgeschildert sowie das vorhandene Umlaufgitter auf der Westseite angepasst werden. Die Planungen wurden in der Bezirksvertretung Haspe mehrfach diskutiert und schlussendlich abgelehnt (vgl. 1077-1/2020).

Entsprechend des Prüfauftrages des UKM wurde die Planung nun erneut untersucht und auf Grundlage (auch der Anmerkungen aus der Politik) nochmal überarbeitet. 

 

Planung einer Querungsstelle An der Kohlenbahn

Die Querungsstelle im Bereich An der Kohlenbahn wurde erneut untersucht. Auf Grundlage der vorliegenden Planung wurden Beispiele aus anderen Kommunen gesucht, welche ähnliche Anlagen bearbeitet haben. Die Planung wurde vor diesem Hintergrund geringfügig angepasst und entspricht dem aktuellen Stand, wie ihn auch zahlreiche weitere Kommunen nutzen und wie er von der AGFS, vom ADFC und der ERA vorgeschlagen wird.

 

Die Querungsstelle ist als Verlängerung des Geh- und Radweges beginnend in der Martinstr. zu sehen und mündet im Ennepepark an der Stephanstraße. Die vorliegende Planung (vgl. Anhang) beschreibt einen sicheren und gefahrlosen Übergang über die Straße An der Kohlenbahn. Der Übergang ist für den Radverkehr vorrangig geregelt. Die Errichtung eines Plateaus und die Anordnung einer maximalen Geschwindigkeit von 30km/h ermöglicht eine sichere Überfahrt. Zudem wird durch VZ 138 am Fahrbahnrand auf den Radverkehr hingewiesen. Vor dem Plateau gilt es durch VZ 205 (Vorfahrt achten) sowohl am Fahrbahnrand als auch auf der Fahrbahn selbst und durch VZ 342 (Haifischzähne) dem querenden Radverkehr Vorrang zu gewähren.

 

Die Anpassung der Planung folgt unter anderem Beispielen aus Dorsten, Hannover, Kempen und Lünen. Weitere Vorschlägen sind der AGFS und dem ADFC entnommen.

 

Die Beispiele weisen allesamt eine Rotmarkierung auf. Die Nutzung eines Plateaus führt in Kombination mit weiteren Maßnahmen der Geschwindigkeitsbegrenzung zu einer Reduzierung der Unfallgefahr. Ab der Kreuzung Enneper Straße / An der Kohlenbahn wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt. Zusätzlich wird durch das VZ 138-10 (Radverkehr) auf den Radverkehr hingewiesen. Das VZ 205 wird zusätzlich vor dem Plateau auf der Fahrbahn angebracht, um, neben der Aufstellung am Fahrbahnrand, auf die bevorrechtigte Querung hinzuweisen. Das Plateau wird durch das VZ 342 (Haifischzähne) ergänzt, sodass eine Wartepflicht verdeutlicht wird. Zusätzlich zum VZ 205 wird das VZ 1000-32 (Radverkehr kreuzt von rechts und links) angezeigt, um den querenden Radverkehr in den Fokus der Querungsstelle zu rücken. Das Plateau selbst erhält neben der Rotmarkierung auch Fahrrad-Piktogramme, wie es in der ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) für die Radverkehrsinfrastruktur, insbesondere an Querungsstellen, festgelegt wird. Der Bereich der Querungsstelle ist ausreichend beleuchtet und demnach auch zu dunklen Tageszeiten gut zu erkennen.

 

Verkehr, welcher aus der östlich anschließenden Straße ausströmt, wird durch das VZ 138-10 (Radverkehr) in Kombination mit dem VZ 1000-11 (Vorankündigung linksweisend) auf die Querungsstelle und den dort verkehrenden Radverkehr hingewiesen.

 

Nachfolgend sind zwei Abbildungen aus dem Leitfaden der AGFS aufgeführt, wie sie für bevorrechtigte Querungen beispielshaft sind: rotes Plateau, Haifischzähne, VZ 205 auf der Fahrbahn und am Fahrbahnrand, VZ 1000-32 (oben) bzw. Haltelinie, VZ 205 auf der Fahrbahn und am Fahrbahnrand (unten). In Anlehnung an diese Beispiele aus der Praxis wurde die vorliegende Planung ausgearbeitet.

Stadt Kempen: Bevorrechtigte Querungsstelle

 

Stadt Kempen: Bevorrechtigung der Radverkehrsführung

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme belaufen sich auf rund 40.000 € brutto. Im laufenden Haushalt stehen derzeit 20.000 €r die Maßnahme zur Verfügung. Gemäß Beschluss 0383/2022 („Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept“) schlägt die Verwaltung vor, die restlichen 20.000 € aus dem Topf „Verwendung der Stellplatzablöse“ zu finanzieren. 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
 

Alle Maßnahmen zur Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) tragen zur Klimaverbesserung bei.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000436

Bezeichnung:

Querungshilfe An der Kohlenbahn

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Auszahlung (+)

785200

40.000 €

 

 

40.000 €

 

 

Eigenanteil

40.000 €

 

 

40.000 €

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000241

Bezeichnung:

Verwendung Stellplatzablösebeträge

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2021

2022

Minderaus-zahlung (+)

785200

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

20.000 €

 

 

X

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Querungshilfe An der Kohlenbahn in Höhe von 40.000 € stellen Anschaffungs-/Herstellungskosten dar, die in der Bilanz zu aktivieren sind. Da diese Maßnahmen (Plateau, Markierung, Beschilderung) auf die bestehende Straße An der Kohlenbahn aufgebracht werden, ist eine Abschreibung des Altbestandes hier nicht erforderlich.

Es erfolgt eine Abschreibung über die Restnutzungsdauer der Straße. Die Höhe der jährlichen Abschreibung beträgt 1.739 € (40.000 € / 23 Jahre).

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

600 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

600 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

1.739

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

2.939 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

2.939 €

 

 

 

 

 

 

 

gez. Henning Keune

 

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.10.2022 - Umweltausschuss - zurückgezogen

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24.11.2022 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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07.12.2022 - Umweltausschuss - vertagt

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06.06.2023 - Umweltausschuss - vertagt

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13.09.2023 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen