Beschlussvorlage - 1039/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Hagen aufgrund Umsatzsteuerpflicht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kerstin Meyer-Weinreich
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
01.12.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
07.12.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.12.2022
|
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Bisher ist die Stadt als juristische Person des öffentlichen Rechts nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgAs) steuerpflichtig. Mit Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG) können auch alle anderen Umsätze einer juristischen Person des öffentlichen Rechts umsatzsteuerbar und damit umsatzsteuerpflichtig sein.
Die Umsätze des Tierheims, dazu gehören die Benutzungsgebühren und Erlöse, die im Tierheim erzielt werden, sind daher ab Einführung des § 2b UStG umsatzsteuerpflichtig und die Umsatzsteuer muss ab dann von der Verwaltung mit den entsprechenden Leistungsbescheiden in Rechnung gestellt werden.
Die Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim muss daher geändert werden.
Die Umsatzsteuerlast wird durch die erhöhten Gebühren vollständig kompensiert, das bedeutet für das Tierheim, es werden dadurch weder Mehreinnahmen erzielt, noch entstehen zusätzliche Belastungen.
Da das Bundesministerium für Finanzen den Kommunen hierzu eine Fristverlängerung eingeräumt hat, tritt diese gesetzliche Regelung voraussichtlich erst ab 01.01.2025 in Kraft.
Dem Tierschutzverein Hagen und Umgebung e. V. wurde vertragsgemäß die geplante Änderung der Satzung mitgeteilt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Steuerliche Auswirkungen
|
|
x | Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig. |
|
|
Bemerkungen:
Einführung des § 2b UstG |
| |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Sebastian Arlt, Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
361,6 kB
|
