Beschlussvorlage - 0835/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW - 1. Änderung des Wiederaufbauplans der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB37 - Brand- und Katastrophenschutz; FB20 - Finanzen und Controlling; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.12.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2022
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat beschließt die dieser Vorlage als Anlage beiliegende 1. Änderung des Wiederaufbauplans der Stadt Hagen.
2. Die 1. Änderung des Wiederaufbauplans der Stadt Hagen ist der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorzulegen.
3. Der Beschluss ist bis zum 15.01.2023 umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach einer Änderung der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW können befestigte Wege und Straßen in Privateigentum, die der Öffentlichkeit als Rad-, Fuß- oder Wanderverbindung zugänglich sind, in den Wiederaufbauplan einer Kommune aufgenommen und von dieser instandgesetzt werden. Die zuständigen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen empfehlen, im Sinne einer zeitnahen Wiederherstellung der Infrastruktur im Wald, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen beschloss am 23.06.2022 (Vorlagen DS 0110/2022 und 0110-01/2022) den Wiederaufbauplan der Stadt Hagen gemäß Ziffer 6.5.3 der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW).
Der Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsleistung nach der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW wurde zusammen mit dem beschlossenen Wiederaufbauplan am 30.06.2022 über das Online-Portal des Landes bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Der Antrag wurde bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht beschieden.
Mit Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 06.05.2022 (veröffentlich am 07.06.2022) wurde die Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW geändert. Nach der Änderung fördert das Land NRW gemäß Ziffer 6.4.2 h der Richtlinie „die Wiederherstellung der Verkehrsverhältnisse von überwiegend öffentlichen ländlichen Wegen, insbesondere der Land- und Forstwirtschaft einschließlich zugehöriger Brückenbauten und Nebenanlagen, die Bestandteil eines Wiederaufbauplanes einer Gebietskörperschaft sind. Gefördert werden befestigte Straßen und Wege, die öffentlich gewidmet sind, die für die Öffentlichkeit als Rad-, Fuß- oder Wanderweg zugänglich sind, deren Unterhaltungspflicht einer Gebietskörperschaft obliegt oder die sich im Eigentum einer Gebietskörperschaft befinden“.
Mit Mail vom 08.06.2022 erläuterte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung diese Änderung der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW. Hiernach können befestigte Straßen und Wege in einen kommunalen Wiederaufbauplan übernommen werden, auch wenn die Kommune nicht selbst Eigentümerin ist. Voraussetzung ist, dass die Straßen und Wege befestigt sind, d. h. mindestens über eine wassergebundene Decke verfügen und für die Öffentlichkeit als Rad-, Fuß- oder Wanderverbindung zugänglich sind. Zwischenzeitlich stellte das Ministerium klar, dass die Kriterien „öffentliche Widmung“ und „Bestehen einer Unterhaltungspflicht“ im Falle der Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit nicht zusätzlich erfüllt werden müssen.
Das Ministerium teilte weiter mit, die Regionalforstämter seien gehalten, die fraglichen Wege zu ermitteln und in Kontakt mit den Kommunen zu treten. Es gelte ein Fördersatz von 100 %. Sei ein Wiederaufbauplan bereits eingereicht worden, gelte in diesen Fällen die Frist von 18 Monaten bis zu einer ersten Änderung des Wiederaufbauplanes nicht.
Zwischenzeitlich liegt eine Liste des Regionalforstamtes Ruhrgebiet mit 54 in Privateigentum stehenden Wegen im Hagener Stadtgebiet vor, die unter die o. a. Regelung fallen. Etwa 37 km in Privateigentum stehende Wege wurden beschädigt oder zerstört. Der Schaden wurde vom Regionalforstamt Ruhrgebiet mit rd. 4,9 Mio. € ermittelt. Die Liste des Regionalforstamtes Ruhrgebiet und die Kostenkalkulation wurden vom Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) geprüft. Die vom Regionalforstamt Ruhrgebiet ermittelten Kosten beinhalten einen Risikoaufschlag und werden als angemessen angesehen. Wege im Eigentum des WBH sind in der Liste nicht enthalten, sie wurden im Wiederaufbauplan des WBH berücksichtigt. Weiter erfolgten Abstimmungen mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz sowie den Hagener Abteilungen des Sauerländischen Gebirgsvereins.
Mit Mail vom 27.07.2022 bat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW die vom Starkregen und Hochwasser 2021 betroffenen Kommunen, nicht nur die kommunalen, sondern auch die privaten Forstwege in die Wiederaufbaupläne aufzunehmen. Der Nutzen eines Weges für die Allgemeinheit sei ausreichend, um in einen kommunalen Wiederaufbauplan aufgenommen zu werden. Vor dem Hintergrund eines erhöhten Waldbrandrisikos, der Notwendigkeit eines funktionierenden Rettungswegenetzes, aber auch dem Bedürfnis der Menschen nach Erholung im Wald sei es dringend geboten, die Infrastruktur im Wald zusammenhängend und unabhängig von den Besitzverhältnissen wiederherzustellen.
Nach Auffassung der Verwaltung liegt es im städtischen Interesse und ist angeraten, die betreffenden, in Privateigentum stehenden Wege in den Wiederaufbauplan der Stadt Hagen aufzunehmen, um die Nutzung als Fuß-, Rad- oder Wanderverbindungen, als Rettungswege für die Feuerwehr oder als Zufahrten für Einsatzkräfte im Falle von Waldbränden zeitnah wieder zu ermöglichen. Mit der Umsetzung (Ausschreibung, Vergabe, Überwachung, Abnahme und Abrechnung der Maßnahmen) soll der WBH beauftragt werden. Die Personalkosten des WBH von geschätzt rd. 300.000 € sind neben den vom Regionalforstamt Ruhrgebiet ermittelten Maßnahmekosten zu 100 % förderfähig. Die Umsetzung dieser Maßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW erfolgt für die Stadt und den WBH kostenneutral. Die Information der betroffenen Waldeigentümer erfolgt durch das Regionalforstamt Ruhrgebiet.
Der Entwurf des 1. Änderungsantrages des Wiederaufbauplans der Stadt Hagen wurde im Vorfeld mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt. Anmerkungen oder Beanstandungen gab es nicht.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
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1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5510 | Bezeichnung: | Öffentliches Grün |
Auftrag: | 1551040021 | Bezeichnung: | HW öffentliches Grün |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 414100 | Bezeichnung: | Zuwendungen vom Land |
| 524201 | Bezeichnung: | Unterhaltung/ Bewirtschaftung Infrastrukturvermögen |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 414100 |
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| -5.240,316 |
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Aufwand (+) | 524201 |
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| 5.240.316 |
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Eigenanteil |
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| 0 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
X | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt nicht eingeplant, es handelt sich aber um eine 100%ige Finanzierung aus dem Wiederaufbauplan. |
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x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter
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| gez. Sebastian Arlt Beigeordneter
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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492,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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209,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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529,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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541,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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540,1 kB
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