Mitteilung - 1027/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie 2 des Landes NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Christine Kuhlmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Anhörung
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14.11.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie 2 stellt das Land NRW den Kommunen und Kreisen kurzfristig erneut finanzielle Mittel für ausgebliebene Investitionen in den Klimaschutz zur Verfügung. Bei der Billigkeitsrichtlinie handelt es sich jedoch nicht um ein Förderprogramm, sondern um eine Kompensationsleistung und somit um zusätzliche Haushaltsmittel in Form eines Zuschusses, die bis zum 30.11.2022 bei der Bezirksregierung Arnsberg abgerufen werden können. Für die Stadt Hagen wurde erneut eine Kompensationsleistung in Höhe von 266.624,35 € festgelegt. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen bis zum 30.06.2023 umgesetzt sein müssen. Investive Maßnahmen müssen bis zum 30.06.2023 abgeschlossen und abgerechnet sein. Sie dürfen zum Zeitpunkt des Mittelabrufs noch nicht geplant oder durch einen Beschluss der politischen Gremien legitimiert worden sein. Eine andere Regelung gilt für das Auflegen eines Bürgerförderprogramms. Hierfür müssen die Mittel im Haushalt nur dem jeweiligen Bürgerförderprogramm zugewiesen sein (vgl. unten) und können auch nach dem 30.06.2022 noch verausgabt werden.
Bereits im Frühjahr hat das Land mit der Billigkeitsrichtlinie 1 entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt, welche die Verwaltung für verschiedene Projekte in den Bereichen Klimaschutz und Mobilität abgerufen hat.
Vor diesem Hintergrund plant die Verwaltung, die Mittel aus der 2. Runde für die folgenden Verwendungszwecke zu beantragen:
- Abfrage der Verwaltung nach Verwendungsmöglichkeiten: 120.812,35 Euro
- Zuschussrichtlinie für Photovoltaikdachanlagen für Eigenheimbesitzer oder Aufstockung
der Zuschussrichtlinie Stecker-Solargeräte für Mieter*innen (letzteres Projekt ist für Anfang
2023 bereits in Vorbereitung): 120.812 Euro
- Aufstockung Lastenradprogramm: 25.000 Euro
Hinweis: Bei der Umsetzung von Bürgerförderprogrammen gilt der Stichtag 30.06.2023 nicht für die Auszahlung der Zuschüsse bzw. die Abrechnung mit dem Bürger. Bis zum 30.06.2023 müssen lediglich die entsprechenden Zuschussrichtlinien vom Rat der Stadt beschlossen worden sein, d.h. auch nach dem 30.06.2023 darf das Förderprogramm noch abgewickelt werden.
Folgende Überlegungen führen zu diesem Vorschlag:
Investive Maßnahmen, die in der Regel mit einer Ausschreibung verbunden sein werden, lassen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch angesichts der derzeitigen Situation, die von Lieferengpässen und vollbeschäftigen Handwerkern gekennzeichnet ist, kaum bis zum 30.06.2022 umsetzen und abrechnen. Es ist mit einer Energiekrise zu rechnen, der neben der Einsparung von Energie am besten mit einem möglichst hohen Grad an Energieautarkie begegnet werden kann. Hierzu können Photovoltaikanlagen einen nachhaltigen und umweltfreundlichen Beitrag leisten. Da es sich um ein Bürgerfördergramm handelt, können Mittel auch noch nach dem 30.06.2023 verausgabt werden.
Das derzeitige Lastenradförderprogramm aus der Billigkeitsrichtlinie 1 ist mit 25.000 Euro ausgestattet. Nach Hinweisen aus dem UKM wird hier dringend Aufstockungsbedarf gesehen. Deshalb sollen dafür aus der Billigkeitsrichtlinie 2 nochmals 25.000 Euro vorgesehen werden.
Bis zum 18.11.2022 läuft noch eine Abfrage innerhalb der Verwaltung, ob andere Verwendungsmöglichkeiten der Mittel in Höhe von 120.812,35 Euro bestehen. Sollte das nicht der Fall sein, wird die Zuschussrichtlinie mit den o.g. Mitteln für Photovoltaikdachanlagen aufgestockt. Dazu wird den zuständigen Gremien eine Beschlussvorlage vorgelegt werden.
Die Verwaltung wird die Kompensationsleistungen bis zum 30.11.2022 beantragen und mit der Umsetzung beginnen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X | positive Auswirkungen (+) |
