Beschlussvorlage - 1008/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Förderung wie vorgeschlagen auszuzahlen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

r das Jahr 2022 ist die durch das Land NRW an die Stadt Hagen bewilligte „Fachbezogene Pauschale“r die OKJA voraussichtlich höher als die im Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hagen eingeplanten Einnahmen.

 

Die Differenz soll entsprechend dem Beschluss der AG1 Jugendarbeit nach §78 SGB VIII am 10.11.2022 aufgrund der gestiegenen Energiekosten entsprechend der Fläche der jeweiligen Einrichtung wie folgt auf die Einrichtungen der OKJA aufgeteilt werden. Hieraus ergibt sich folgender Verteilungsschlüssel:

 

Einrichtung

Träger

Fläche innen (qm)

Anteil in %

Jugencafé Real

AWO

20

0,8%

CVJM

CVJM

430

16,7%

Paulazzo

ev. Jugend HA

225

8,7%

Volmetal

ev. Jugend HA

200

7,8%

Quambusch

ev. Jugend HA

163

6,3%

Berchum

ev. Jugend IS

90

3,5%

Rehkids

ev. Jugend IS

100

3,9%

moJA

ev. Jugendhilfe IS-HA

0

0,0%

Loxbaum

ev. Jugendhilfe IS-HA

410

15,9%

Kabel

ev. Jugendhilfe IS-HA

76

3,0%

Boele

ev. Jugendhilfe IS-HA

141

5,5%

Halden

ev. Kirchengemeinde

180

7,0%

Friedenshaus Altenhagen

FBF

295

11,5%

Vorhalle

FBF

189

7,3%

Brockhausen

FBF

56

2,2%

 

 

2575

 

 

Sobald die genaue Differenz zwischen eingeplanter und bewilligter Förderung feststeht, wird diese entsprechend der o.g. Liste auf die Träger verteilt.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

Kurzerläuterung:

Inklusion ist Querschnittsaufgabe der OKJA.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

keine Auswirkungen (o)

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

gez.

 

Martina Soddemann, Beigeordnete für Jugend und Soziales, Bildung und Kultur

 

 

 

 

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Beschlüsse

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23.11.2022 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen