Beschlussvorlage - 0958/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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23.11.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2022
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des
Kindergartenjahres 2023/2024 in den Kindertageseinrichtungen und der Kinder-
tagespflege.
2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der
Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.
3. Die Planung wird zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2023 umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf stadtweit 38 % festgelegt wurde. Mehrere Faktoren führen dazu, dass die Betreuungsquote auch im kommenden Kindergartenjahr nicht erreicht wird. Vielmehr wird sie im Vergleich zum Vorjahr noch um 0,3 % auf 32,1 % (inklusive Kindertagespflege) sinken. Erstmalig wird auch die Betreuungsquote für die Altersgruppe der Drei- bis unter Sechsjährigen unter die 90 %-Marke sinken. Lag die Quote im letzten Kindergartenjahr noch bei 91,8 %, werden im Kindergartenjahr 2023/2024 nur noch 89,4 % erreicht.
Von den Trägern der Kindertageseinrichtungen wurden Anträge auf Zuschüsse zur Finanzierung der Eigenanteile in Höhe von 1.708.207 € gestellt (siehe Anlage 2).
Aufgrund der Absprache mit den freien Trägern, die eine Zahlung der Förderbeiträge immer erst im Januar des geförderten Kindergartenjahres vorsieht, werden die Zuschüsse erst im Haushaltsjahr 2024 kassenwirksam und daher in der Haushaltsplanung für 2024 entsprechend veranschlagt.
Durch die Neu- und Ausbaumaßnahmen konnten in der institutionellen Kindertagesbetreuung seit 2014 insgesamt 1143 neue Betreuungsplätze geschaffen werden, davon 214 Plätze für Kinder unter drei Jahren. Parallel wurde für die U3-Altersgruppe das Angebot der Großtagespflege und auch die häusliche Kindertagespflege weiter ausgebaut. Somit sind seit 2014 insgesamt 1563 neue Betreuungsplätze, davon 694 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden.
Begründung
Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf stadtweit 38 % festgelegt wurde. Hierbei liegt der Schwerpunkt im Bereich der institutionellen Betreuung in Einrichtungen.
Der Anteil der Betreuung durch Tagespflege im U3-Bereich wird im kommenden Kindergartenjahr bei 31 % (von 100 bei 38 % Betreuungsquote U3) liegen. Insgesamt werden dem Landesjugendamt 585 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und 15 Betreuungsplätze für Kinder von drei bis sechs Jahren gemeldet.
U3- Ausbau Projekte
Die zur Eröffnung am 01.08.2022 vorgesehenen Kindertageseinrichtungen „Jungfernbruch“ in Haspe und „Terra 1“ in Wehringhausen werden erst verspätet, aber dennoch im Laufe des Kindergartenjahres 2022/2023 bezugsfertig sein und an den Start gehen. Die zur Eröffnung am 01.08.2023 geplanten Einrichtungen werden alle nicht fertig gestellt. Hintergründe sind fehlende Gewerke und Baumaterialien, die einen Start zum nächsten Kindergartenjahr nicht zulassen.
Eine unterjährige Eröffnung, wie es in der Vergangenheit schon häufiger der Fall war, ist vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräftemangels derzeit nicht zu realisieren. Das zeigen auch Beispiele aus anderen Kommunen, in denen große Einrichtungen zwar fertig gestellt wurden, allerdings aufgrund fehlender Fachkräfte nur eine Gruppe belegt werden konnte.
Bei den in Hagen geplanten Neubaumaßnahmen sind die Investoren/Bauleiter momentan nicht bereit, eine Fertigstellungszusage zu einem bestimmten Termin zu geben. Einzig klar ist, dass es zum 01.08.2023 nicht sein wird. Von daher wurden die geplanten Neubaumaßnahmen Eckeseyer Straße und Langenkampstraße und der Umbau Prentzelstraße auf den 01.08.2024 verschoben.
Eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtliche Fertigstellung wird in der Fortschreibung des „Aktionsplans Kindertagesbetreuung“ zu finden sein.
Im Kindergartenjahr 2023/2024 werden in den Hagener Sozialräumen insgesamt nachfolgende Platzzahlen in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen:
Sozialraum | Plätze < 3 | Plätze 3 bis 6 |
Westerbauer/ Hasper- Bachtal | 95 | 369 |
Spielbrink/ Geweke/ Tücking | 34 | 116 |
Haspe-Zentrum | 80 | 354 |
Hestert/ Kückelhausen- Süd | 0 | 0 |
Haspe | 209 | 839 |
Kuhlerkampviertel | 32 | 76 |
Wehringhausen-Ost/West/Villa Post | 114 | 474 |
Altenhagen/ Eckesey- Süd | 165 | 674 |
Emst/ Boloh | 80 | 313 |
Fleyerviertel/ Fachhochschule | 30 | 156 |
Zentrum/ Remberg | 182 | 772 |
Mitte | 603 | 2465 |
Vorhalle-Nord/Süd | 46 | 182 |
Eckesey- Nord | 28 | 145 |
Boelerheide | 34 | 150 |
Boele/ Kabel/ Bathey | 78 | 315 |
Helfe/ Fley | 48 | 169 |
Garenfeld | 0 | 0 |
Nord | 234 | 961 |
Halden/ Herbeck | 20 | 76 |
Berchum | 5 | 38 |
Henkhausen/ Reh | 45 | 138 |
Elsey | 52 | 249 |
Hohenlimburg- Süd | 56 | 228 |
Hohenlimburg | 178 | 729 |
Eilpe/ Delstern/ Selbecke | 80 | 299 |
Dahl/ Priorei/ Rummenohl | 29 | 103 |
Eilpe | 109 | 402 |
Gesamt | 1333 | 5396 |
Im Vergleich zum Vorjahr werden zum Kindergartenjahr 2023/2024 insgesamt 57 U3-Plätze und 2 Plätze für Kinder über drei Jahren weniger angeboten als im laufenden Kindergartenjahr. Die rückläufige Entwicklung bei der Versorgung mit Betreuungsplätzen ist durch verschiedene Faktoren begründet.
- In den beiden letzten Fortschreibungen zur Kindergartenbedarfsplanung wurde bereits auf die steigende Anzahl inklusiv betreuter Kinder hingewiesen, was Überbelegungen in diesen Gruppen generell ausgeschlossen hat. Durch die Umsetzung des BTHG, inklusive Betreuung in alle Einrichtungen und Gruppen zuzulassen, sind Überbelegungen zukünftig grundsätzlich nicht mehr möglich.
- Bei den Hagener Trägern wurde zur Betreuung der sogenannten I-Kinder bisher das „Modell Zusatzkraft“ genutzt. Im Modell Zusatzkraft bleibt die Gruppenstärke gemäß Anlage 1 zu § 19 KiBiz unverändert; die zusätzlichen Fachkräfte zur Betreuung der innerhalb dieser Gruppenstärke betreuten Kinder mit Behinderung werden durch den Landschaftsverband finanziert. Aufgrund der nun auskömmlichen Finanzierung geht die Entwicklung landesweit eher in Richtung „Modell der Gruppenstärkenabsenkung“. Bei dem Modell der Gruppenstärken-absenkung wird die Gruppenstärke pro Kind mit Behinderung (Basisleistung I) um einen Platz abgesenkt; gleichzeitig werden weitere Fachkraftstunden aufgebaut.
- Zukünftig sind jedoch auch alle Kinder, die Frühförderung erhalten, als Basisleistung I -Kinder anerkannt. In den Hagener Kindertageseinrichtungen sind für das neue Kindergartenjahr 139 I-Kinder in die Planung aufgenommen. Weitere Anträge sind in der Bearbeitung. Für 269 Kinder gewährt der LWL aktuell Leistungen der heilpädagogischen Frühförderung. Wie viele der heilpädagogisch geförderten Kinder auch bereits in den Einrichtungen als I-Kinder anerkannt sind, liegt beim LWL nicht vor, kann aber durch eine Befragung der Kindertageseinrichtungen eruiert werden (vorausgesetzt die Eltern haben die Kita über die Frühförderung informiert, wozu sie nicht verpflichtet sind).
Unter der Annahme, dass die Hälfte der I-Kinder auch Frühförderung bekommt, würde die Umsetzung des Modells Gruppenstärkenabsenkung zu einem weiteren Fehlbedarf von 339 Plätzen führen. Zudem wären in den Gruppen mit Frühförderkindern auch keine Zusatzplätze und „normale“ Überbelegungen zum Beispiel aufgrund von Gruppenwechseln mehr zulässig.
- Im Hinblick auf die Gruppenstärkenabsenkung für die Basisleistung I-Kinder wurde unter den Trägern Einvernehmen erzielt, im Kindergartenjahr 2023/2024 die Betreuungsgruppen zu bereinigen, was bedeutet, keine Überbelegungen und auch keine weiteren Zusatzplätze zu schaffen.
- Der Schlüssel für die Gruppenstärkenabsenkung für die Basisleistung II-Kinder, die nach dem BTHG ab 2026 auch in allen Kindertageseinrichtungen betreut werden sollen, ist noch nicht festgelegt. Es wird jedoch von einem Schlüssel von 1:3 ausgegangen.
- Durch die Überbelegungen der vergangenen Jahre verbleibt in den Kitas nun eine hohe Zahl an Ü3-Bestandskindern. Durch die Aufnahme der häufig verpflichtenden U3 Kinder (Bindung der Plätze aufgrund von Fördermitteln bei Um-/Neubauten) ist es vielen Kindertageseinrichtungen im kommenden Jahr nicht möglich, überhaupt Kinder über drei Jahren aufzunehmen.
- Für die Kindertageseinrichtung Hasselbach der AWO, Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis, Nebengeschäftsstelle Iserlohn ist hier zudem im Rahmen dieser Fortschreibung gemäß § 55 Abs. 2 eine Ausnahme von der Investitionsbindung zu beschließen. Zur weiteren Betreuung der Ü3-Bestandskinder ist die Zweckbindung für ein Jahr von 16 auf 12 U3-Plätze zu reduzieren.
- Das Ausbauprogramm, neue Kitas/Plätze zu schaffen, kommt kaum noch voran. Zu den bekannten Faktoren hinsichtlich der Zeitschiene bis zur Baugenehmigung, der Prüfung der Baugrundstücke (mögliche B-Plan-Änderung), einer Vielzahl von geforderten Gutachten im Vorfeld, sind nun die fehlenden Gewerke, die Lieferschwierigkeiten bei den Baumaterialien und auch die steigenden Zinsen weitere Probleme für die Umsetzung der Baumaßnahmen. Insbesondere die letztgenannten Faktoren haben in einigen Kommunen bereits dazu geführt, dass Investoren ihre Vorhaben kurzfristig wieder zurückgezogen haben, weil sich die Kosten selbst bei einer 25-jährigen Vertragsbindung nicht amortisieren.
- Die aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung, die im Aktionsplan ausführlich dargestellt wird, zeigt auch für die nächsten Jahre weiter ansteigende Kinder-zahlen.
- Es ist derzeit nicht absehbar, wie sich die Flüchtlingssituation durch den Krieg in der Ukraine langfristig entwickeln wird. Zudem erhöht sich aktuell auch wieder die Anzahl der Flüchtlinge insgesamt. Der Zuzug aus Süd-Osteuropa besteht nach wie vor.
Die genannten Faktoren werden in den nächsten Jahren ein ständiger Begleiter sein. Insbesondere die Umsetzung des BTHG wird vor dem Hintergrund der weiter steigenden Kinderzahlen zu einem massiven Platzabbau führen.
Daher ist es von elementarer Bedeutung, dass die Umsetzung der Neubaumaßnahmen mit oberster Priorität forciert wird.
Neben dem entwicklungspolitischen Ziel, allen Kindern die gleichen Bildungschancen zu ermöglichen, darf zudem nicht vergessen werden, dass es sich bei der Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen um einen gegenüber der Stadt Hagen einklagbaren Rechtsanspruch handelt.
Um die Vorgabe einer Betreuungsquote im U3-Bereich in Höhe von 38 % realisieren zu können, fehlen trotz des erfolgreichen Ausbaus der Kindertagespflege immer noch rund 150 Plätze.
Im Bereich der U3-Betreuung ist die Tagespflege zwar ein flexibles Betreuungs-angebot, das von den Familien auch immer besser angenommen wird, sie erhöht aber auch zwangsläufig den Bedarf nach Betreuungsplätzen ab dem dritten Lebensjahr. Hintergrund ist, dass das Angebot der Kindertagespflege für die Eltern die Gewährleistung beinhaltet, dass die Kinder ab dem dritten Lebensjahr einen Platz in einer benachbarten Kindertageseinrichtung bekommen werden. Folglich muss mit dem Ausbau der Kindertagespflege auch ein Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahre einhergehen.
Für das Kindergartenjahr 2023/2024 fehlen für die Altersgruppe der drei- bis sechsjährigen Kinder insgesamt fast 650 Betreuungsplätze. Hier hat sich der Fehlbedarf aus den bereits genannten Gründen weiter eklatant erhöht.
Im kommenden Kindergartenjahr werden in den Kindertageseinrichtungen 1125 Zweijährige in die Ü3-Betreuung wechseln und 856 neue Ü3-Betreuungsplätze in den Gruppen zur Verfügung stehen. Insgesamt würden demzufolge 1981 Plätze für die Aufnahme von dreijährigen Kindern zur Verfügung stehen. (Der Jahrgang der Drei- bis unter Vierjährigen umfasst derzeit genau 1982 Kinder.) Zu den neu aufzunehmenden Dreijährigen gehören auch alle Kinder, die aus der Tagespflege/Großtagespflege in die Kindertageseinrichtungen wechseln. Es ist davon auszugehen, dass die für das kommende Kindergartenjahr zur Verfügung stehenden 856 neuen Plätze auch überwiegend mit dreijährigen Kindern belegt werden. Das bedeutet in der Folge, dass sich der Fehlbedarf von 650 Kindergartenplätzen hauptsächlich in den Jahrgängen der vier- und fünfjährigen Kinder befindet. Aufnahmen von vier- und fünfjährigen Kindern reduzieren im Umkehrschluss das Angebot für die Dreijährigen und schieben dann diese Kinder in die Warteschleife.
Versorgungsquoten 2023/2024
Die U3-Versorgungsquote liegt im Kindergartenjahr 2023/2024 bei 32,1 %, womit sie gegenüber dem Vorjahr um 0,3 % gefallen ist. In der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen sinkt die Versorgungsquote stadtweit von 91,8 % auf 89,4 %.
Grundlage der Berechnung sind aktuelle Stichtagsdaten zum 15.10. 2022.
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| nur Kindertageseinrichtungen | mit Tagespflege |
U- 3 | Anzahl Kinder | 5.968 | 5.968 |
Anzahl Plätze | 1.333 | 1.918 | |
Quote | 22,3 % | 32,1 % | |
3 – 6 | Anzahl Kinder | 6.055 | 6.055 |
Anzahl Plätze | 5.396 | 5.411 | |
Quote | 89,1 % | 89,4 % |
Um den eklatanten Fehlbedarf an Betreuungsplätzen, insbesondere für die über dreijährigen Kinder, abzubauen, sind die geplanten Neubaumaßnahmen und die Ermittlung weiterer Standorte mit oberster Priorität zu forcieren.
Aufgrund der seit dem Kindergartenjahr 2022/2023 jederzeit möglichen digitalen Anmeldungen im Kita-Portal Hagen, handelt es sich bei den in dieser Vorlage dargestellten Platzzahlen nicht mehr um erste Planzahlen, sondern um die abschließenden Meldezahlen für das KiBiz.web System.
Aus diesem Grund ist die einrichtungsscharfe Belegung für das Kindergartenjahr 2023/2024 bereits dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Freiwillige Leistungen
Der Rat der Stadt Hagen hat am 26.09.2013 beschlossen, dass „der Umfang der Zuschüsse für die folgenden Kindergartenjahre im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung jährlich festgelegt und dem Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorgelegt wird.“
Da die Angaben der Träger Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung und somit für die Verträge mit den Eltern zum Kindergartenjahr 2023/2024 sind, wurden die Träger im September gebeten, verbindliche Anträge und Erklärungen in schriftlicher Form einzureichen.
Insgesamt wurden Anträge in Höhe von 1.708.207 € gestellt (siehe Anlage 2).
Aufgrund der Absprache mit den freien Trägern, die eine Zahlung der Förderbeiträge immer erst im Januar des geförderten Kindergartenjahres vorsehen, werden die Zuschüsse erst im Haushaltsjahr 2024 kassenwirksam.
Der Zuschuss darf nicht zur Finanzierung anderer Einrichtungen des Trägers oder zur Bildung von KiBiz-Rücklagen verwendet werden. Zuschüsse, die nicht zur Finanzierung der Kita, für die der Zuschuss beantragt wurde, benötigt werden, sind zurückzuzahlen.
Die Aufwendungen für 2024 werden in der Haushaltsplanung für 2024 veranschlagt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Alle Kindertageseinrichtungen betreuen inklusiv.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Freiwillige Leistungen im Rahmen der Kindertagesbetreuung |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Auftrag: | 1365041 | Bezeichnung: | Tagesbetreuung für Kinder |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenart: | 531800 | Bezeichnung: | Zuschüsse an übrige Bereiche |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) |
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| 0 € |
Aufwand (+) | 531800 |
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| 1.708.207 € |
Eigenanteil |
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|
| 1.708.207 € |
| |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. Erik O. Schulz | gez. Martina Soddemann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete
|
Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. |
| Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |

23.11.2022 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des
Kindergartenjahres 2023/2024 in den Kindertageseinrichtungen und der Kinder-
tagespflege.
2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der
Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.
3. Die Planung wird zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2023 umgesetzt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Neubaumaßnahmen mit
oberster Priorität voranzutreiben.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 3 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen |
|
|
|
SPD | 2 |
|
|
AfD | 1 |
|
|
Vertreter*innen der Jugendhilfe |
5 |
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| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 11 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
15.12.2022 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2023/2024 in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.
3. Die Planung wird zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2023 umgesetzt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Neubaumaßnahmen mit oberster Priorität voranzutreiben.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |