Beschlussvorlage - 0861/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Vorlage informiert über die bisher erfolgten Schritte nach Abschluss des Förderprogramms Zusammen im Quartier Kinder stärken Zukunft sichern“, gibt einen Überblick über die aktuellen Resultate nach Durchführung einer Stichprobenbefragung und zweier Workshops und stellt die weitere Planung zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in den benachteiligten Sozialräumen dar.

 

Begründung

Im Rahmen des Landesprojektes „Zusammen im Quartier Kinder stärken Zukunft sichern“ wurde in Hagen von 2019 bis zum 31.12.2020 das Projekt „Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in benachteiligten Sozialräumen in Hagen“ durchgeführt. Das Projekt musste laut Projektvorgabe auf maximal fünf besonders von Armut betroffene Sozialräume im Projektzeitraum begrenzt sein, die am Anfang des Projektes zu ermitteln waren. Das Ergebnis der dazu durchgeführten Datenauswertung ergab folgendes Ranking der Sozialräume:

  1. Zentrum/Remberg
  2. Altenhagen/Eckesey-Süd
  3. Wehringhausen-Ost/West/Villa Post
  4. Haspe-Zentrum
  5. Eilpe/Delstern/Selbecke

 

Neben der Erstellung und Umsetzung eines Datenkonzeptes, der Ermittlung der betroffenen Hagener Sozialräume, fanden in den Jahren 2019 und 2020 mehrere Workshops mit Fachkräften sowie eine entsprechende Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Eltern statt. Ziel war es zunächst, eine Übersicht der Angebots- und Bedarfssituation in den fünf definierten Sozialräumen zu erhalten und daraus konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Diese Handlungsempfehlungen bezogen sich einerseits auf Situationen in den Sozialräumen und nahmen zum anderen auch Bezug auf sozialraumübergreifende und stadtweite Problemstellungen.

In kurzen Stichworten zusammengefasst lassen sich die Empfehlungen zur Verbesserung der Lebenssituationen wie nachfolgend erfassen.

Sozialraum

Stadtweit

Spiel- und Freizeitangebote

Bildung und Teilhabe

Lebensumfeld

Gestaltung von Schulübergängen

Präventive Angebote

Sprachförderung

Elternarbeit

Betreuungsplätze in Grundschulen

Ernährung

Digitalisierung

Erreichbarkeit von Angeboten

Fachkräftebindung

Kooperations-/Informationsstrukturen, Netzwerkarbeit

Im Frühjahr 2021 wurde der Projektbericht (Vorlage: 1069/2020) inklusive der Handlungsempfehlungen in den politischen Gremien vorgestellt. Der Rat der Stadt Hagen beauftragte am 20.5.2021 auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 11.3.2021 die Verwaltung, ein Umsetzungskonzept für die Handlungsempfehlungen zu entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen.

Nach Abschluss dieses ersten Planungsprozesses erkrankte die Projektleiterin langfristig und hat die Stadt Hagen nachfolgend verlassen. Eine kontinuierliche Weiterbearbeitung des Themas war im Kreis der verbliebenen Mitarbeitenden nicht zu leisten. Da aus Sicht des Fachbereiches Jugend und Soziales die Weiterarbeit an dem Thema jedoch außerordentliche Bedeutung hat, übernahm die Jugendhilfe-planung bis zur vorgesehenen Neubesetzung der Projektleitungsstelle die Aufgabe in Teilen zusätzlich. Aufgrund des Fachkräftemangels konnte die Stelle der Projektleitung allerdings bis heute nicht besetzt werden.

Bestandserhebung und Bedarfsermittlung

Wegen der vielfältigen Beschränkungen durch die Auswirkungen des Corona-Virus war davon auszugehen, dass die 2019 erfassten Angebote und Maßnahmen sich in den vergangenen zwei Jahren verändert haben. Deshalb führte die Jugendhilfeplanung Ende 2021 eine Stichprobenbefragung zum aktuellen Angebotsbestand und zu den Bedarfen der Einrichtungen vor Ort durch. Zum Zeitpunkt der Befragung hatten die Einrichtungen in den Sozialräumen jedoch erst wieder begonnen, ihre Maßnahmen und Angebote neu aufzubauen, so dass die Summe der genannten Angebote gering ausfiel und sich leider nicht repräsentativ auswerten ließ.

Von allen befragten Akteuren wurde allerdings aufgezeigt, dass eine Vielzahl von Angeboten und Maßnahmen sich in der Corona-Zeit angesichts Lockdowns, Betretungsverboten, aber auch aus Angst der Familien vor Ansteckung nicht durchführen ließen. Durch die fehlenden Unterstützungsangebote verschlechterte sich die prekäre Lage von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in den betreffenden Sozialräumen somit weiter.

Ende 2021 führte die Jugendhilfeplanung zudem einen internen Workshop mit den Abteilungsleitungen des Fachbereiches Jugend und Soziales durch, um die Handlungsempfehlungen, die Ergebnisse aus der neuen Abfrage sowie neue Anforderungen zu erörtern und erste Ansätze für Maßnahmen zu entwickeln.

Um die Handlungsempfehlungen sowie die Ergebnisse der Abfrage und des internen Workshops auch mit den Fachkräften der Handlungsebene diskutieren zu können, wurde im April 2022 in der Auftaktveranstaltung zum Ausbau der Hagener Präventionskette mit den Netzwerkteilnehmer*innen ein kurzer Workshop durchgeführt. Die Beteiligten verdeutlichten unter anderem, dass sich die Problemlagen vor Ort in den Sozialräumen nun auch bedingt durch die Folgen des Ukraine-Krieges weiter verschlimmert haben.

 

Resultate Bestandserhebung und Bedarfsermittlung

Die Ergebnisse der 2021 durchgeführten Stichprobenbefragung sowie der oben genannten Workshops aus den Jahren 2021 und 2022 wurden im Anschluss zusammengefasst und nach Gemeinsamkeiten geclustert. Nachfolgend sind die wesentlichen Resultate aufgelistet:

  • Die Angebote und Maßnahmen von Familienzentren, Schulen, Jugendzentren sowie dem Gesundheitswesen und dem Sportbereich befinden sich wieder im Aufbau. Es ist allerdings fraglich, ob mit den bestehenden personellen, räumlichen und finanziellen Ressourcen eine ausreichende Unterstützung und Förderung der Zielgruppen möglich ist. Die zur Verfügung gestellten Ressourcen sollten zukünftig auf die tatsächlichen Unterstützungsbedarfe vor Ort ausgerichtet sein. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass auch stadtweite Angebote wie Drogen-, Erziehungs- und Schuldnerberatung erhalten bleiben bzw. den Bedarfen angepasst ausgebaut werden.
  • Die Beendigung der „Aufholen nach Corona-Hilfen“, sowie der Förderprogramme „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ und „Kita-Einstieg“ wird sich ohne die Schaffung von Alternativmöglichkeiten auf die Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen stark negativ auswirken. Bei der Entwicklung von neuen Angeboten sollte unter anderem eine niederschwellige Sprachförderung mit konkreten Schulungen und möglichen Alltagsbegleitungen wie Struktur im Haushalt, Umgang mit Terminen etc. Berücksichtigung finden.
  • Die Veränderungen bei der Beantragung von Mitteln zur Bildung und Teilhabe erleichtern den Familien die Antragstellung. Durch die Verteuerung der Lebenshaltungskosten fällt in den Familien jedoch zunehmend die Entscheidung, die Gelder nur anteilig oder gar nicht für die Bildung und Teilhabe der Kinder und Jugendlichen zu nutzen. Eine Möglichkeit die Teilhabe allen Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, wäre beispielsweise, dass die Angebote für Bildung und Teilhabe kostenlos sind. Sinnvoll wäre es darüber hinaus, wenn für Familienangebote oder kulturelle Angebote in den Einrichtungen vor Ort eine Finanzierung durch die Bildung- und Teilhabemittel möglich wäre.
  • Die Beantragung von Sozialleitungen sollte insgesamt erleichtert und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Behörden und Helfersystemen aufgebaut werden.
  • Alle Beteiligten sahen den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Schule positiv, verdeutlichten allerdings, dass der Zeitraum bis zur Umsetzung noch sehr lang ist und viele Kinder aus bildungsfernen Familien bis dahin weiter keinen Betreuungsplatz erhalten können, da sie oft die Kriterien dafür nicht erfüllen.
  • Die Weiterführung der Schulsozialarbeit und der Aufbau von Familiengrundschulzentren helfen dabei, die Situation in den Schulen sowie Sozialräumen zu verbessern. Daher sollte ein weiterer Ausbau stattfinden.
  • Besonders die drei Sozialräume, die im Bezirk Mitte liegen (Innenstadt, Altenhagen, Wehringhausen), weisen zu wenige freie Spielflächen für Kinder und Jugendliche auf. Ein verbesserter Austausch zwischen den zu beteiligenden Fachbereichen und Institutionen ist erforderlich, um gemeinsam auch alternative Lösungen zu finden.
  • In der Corona-Zeit erfuhr der allgemeine Ausbau der Digitalisierung in Hagen eine bedeutende Weiterentwicklung. Schulungsangebote für Kinder, Jugendliche und deren Eltern bestehen jedoch zu wenige. Besonders Angebote, die unter anderem den Schutz der Kinder und Jugendlichen im Netz verbessern, sind dringend auszubauen.
  • Eine Informationsplattform, die alle Unterstützungsangebote stadtweit und pro Sozialraum aufzeigt, sollte für hilfesuchende Familien und Fachkräfte aufgebaut, leicht im Internet zu finden sein und kostenlos zur Verfügung stehen.
  • Der Fachkräftemangel wirkt sich auch im Jahr 2022 weiterhin negativ aus. Duale Studiengänge oder eine veränderte Fachkräfteausbildung haben noch keine ausreichenden Erfolge gezeigt. Ein Problem bleiben weiterhin die von Bund und Land finanzierten befristeten Projekte, bei denen eine dauerhafte Fachkräftebindung kaum möglich ist. Eine Verstetigung der entwickelten Maßnahmen kann in der Folge dann nur durch eine Weiterfinanzierung seitens der Kommune sichergestellt werden. Sinnvoller für die Weiterentwicklung der Handlungsfelder und den bedarfsgerechten Einsatz von Maßnahmen wäre eine Umstellung weg von der Projektförderung hin zu einer verbesserten Strukturförderung durch Bund und Land.

 

  • Unterstützungsangebote sollten nicht nur auf Kinder, Jugendliche und deren Familien ausgerichtet sein, sondern die Verbesserung der Lebensumfelder einbeziehen. Da Angebote und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche alleine nicht die Lebenssituation im Sozialraum ausreichend verändern können, bedarf es einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für alle Menschen im Sozialraum. Neben den Hilfen für Familien sind deshalb möglichst niederschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote r alle Anwohner*innen zentral in den Sozialräumen aufzubauen.

 

  • Dringend erforderlich ist der Ausbau eines koordinierten Netzwerkes in den jeweiligen Sozialräumen, um z.B. vorhandene Angebote bekannt zu machen, aufeinander abzustimmen, Doppelstrukturen zu vermeiden und Angebote bedarfsgerecht vorzuhalten.

 

Die oben genannten Veränderungsanforderungen lassen sich nicht nur allein auf die fünf im Projekt bearbeiteten Sozialräume beziehen. Bei einer kleinräumlicheren Betrachtung der anderen Sozialräume fällt auf, dass sich dort nicht selten Bereiche befinden, die ebenfalls einen Unterstützungsbedarf aufzeigen. Ein zukünftiger Ausbau von Angeboten und Maßnahmen ist dem jeweiligen Bedarf entsprechend dort gleichermaßen erforderlich.

Weitere Planungen

Wie im Vorangehenden dargestellt, ist ein Umsetzungskonzept rein bezogen auf den Bericht 2020 wenig sinnvoll. Die negativen Folgen der Corona-Zeit und die Auswirkungen des Ukraine-Krieges erfordern in den Sozialräumen eine erneute Betrachtung der Situation. Die entwickelten Handlungsempfehlungen sind deshalb zu überprüfen und entsprechend der veränderten Situationen in den Sozialräumen umzusetzen.

  1. rderprogramm "Zusammen im Quartier"- Einrichtung einer Stelle Sozialplanung

 

Der Fachbereich Jugend und Soziales plant ab 2023 über ein neues Förderprogramm des Landes eine Stelle im Bereich der Sozialplanung einzurichten (Förderzeitraum 01.01.2023- 31.12.2024), um einen integrierten, strategischen und nachhaltigen Sozialplanungsprozess zu entwickeln. Neben der Überprüfung und Weiterentwicklung der Handlungsempfehlungen sind folgende Planungsinhalte zunächst bezogen auf die Sozialräume im Projekt vorgesehen:

 

  • Bestand an Angeboten und Maßnahmen erheben
  • Bedarfsfeststellung unter Einbeziehung der Sozial- sowie Jugendhilfeträger
  • Einbeziehung der vorhandenen Netzwerkstrukturen.
  • Maßnahmenplanung in Kooperation mit den Familienbüros, „kinderstark“, den Frühen Hilfen und den Sozialraumnetzwerken.
  • Vernetzung mit den kommunalen Fachplanungen.
  • Entwicklung eines Berichtswesens für die politischen Gremien
  • Koordination des Projekts „Präsenz im Sozialraum“

 

  1. Präsenz in Quartier

 

Um neben den Hilfen für Familien möglichst niederschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote für alle Anwohner*innen in den Sozialräumen aufzubauen, plant die Stadt Hagen ein neues Angebot vor Ort vorzuhalten.

An dieser Stelle wird auf die Ergänzungsvorlage 0599-1/2022 „Städtische Präsenz im Quartier- Umsetzungsvorschlag zum Beschluss der Vorlage 0599/2022“ des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 21.06.2022 Bezug genommen. Die Vorlage beschreibt neben den finanziellen Auswirkungen die fachliche Umsetzung in den Sozialräumen Zentrum/Remberg, Altenhagen/Eckesey-Süd, Wehringhausen-Ost/West/Villa Post, Haspe-Zentrum, Eilpe/Delstern/Selbecke unter Einbeziehung von vor Ort vorhandenen Hilfe-systemen. Es ist dabei geplant, in den fünf benannten Sozialräumen ein neues Angebot mit folgenden Inhalten zu installieren:

 

  • Aufbau und Durchführung eines niederschwelligen Beratungsangebotes für alle Bewohner*innen im Sozialraum,
  • Vermittlung und ggf. Begleitung in andere Hilfesysteme etc.,
  • Aufbau und Koordination eines Netzwerkes im Sozialraum unter Einbeziehung der bestehenden Jugendhilfenetzwerke sowie stadtweiter Maßnahmen und Angebote.

 

Zur Umsetzung der Aufgabe sollen die Anstellungsträger der vor Ort tätigen Familienbegleitung eine zusätzliche Personalstellenförderung erhalten. Die ersten Abstimmungsgespräche zwischen dem Fachbereich und den beteiligten Trägern sind bereits geplant.

Die neue Sozialplanung des Fachbereiches Jugend und Soziales koordiniert zukünftig das neue Angebot „Präsenz im Quartier“, entwickelt ein Berichtswesen zur Evaluation der Maßnahme und erstattet darüber Bericht in den politischen Gremien.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

gez.

Martina Soddemann

Beigeordnete

 

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