Beschlussvorlage - 0583/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Begegnungsstätten in Hagen - Jahresbericht 2020/ 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Martina Gleiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Vorberatung
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23.08.2022
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17.11.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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20.09.2022
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Beschlussvorschlag
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Der durch Schließung von zwei ehrenamtlich geführten Begegnungsstätten zur Verfügung stehende Betrag wird wie folgt verwendet: Der Betrag in Höhe von zurzeit 1.962,82 € wird künftig auf die geförderten ehrenamtlich geführten Begegnungsstätten gleichmäßig aufgeteilt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadt Hagen fördert durch die Gewährung von Zuschüssen die Arbeit der Begegnungsstätten für Senioren. Die Träger der Begegnungsstätten haben jährlich einen Bericht über ihre Arbeit vorzulegen. Nach der Schließung von zwei ehrenamtlich geführten Begegnungsstätten sind diese Zuschüsse neu zu verteilen.
Begründung
Die Stadt Hagen fördert seit Jahren die Arbeit der Begegnungsstätten in Hagen, indem sie hierfür Zuschüsse gewährt. Nach den Richtlinien der Stadt Hagen zur Förderung der Begegnungsstätten haben die Träger der Begegnungsstätten jährlich einen Bericht über ihre Arbeit zu erstellen.
Die für die Jahre 2020 und 2021 vorgelegten Berichte der Begegnungsstätten wurden zusammengestellt und geben einen Einblick in die offene Altenarbeit in Hagen.
Nach den Schätzungen des Ressorts für Wahlen, Statistik, Stadtforschung wird Hagen im Jahr 2030 nur noch 188.600 Einwohner haben, fast ein Drittel, nämlich rund 31 % der Hagener Bevölkerung, ist dann 60 Jahre und älter. Die Zahl der Hochaltrigen innerhalb dieser Gruppe hingegen wird bis zum Jahr 2030 abnehmen.
Einzelheiten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Jahr | Einwohner gesamt | Einwohner 60 Jahre und älter | Einwohner 80 Jahre und älter |
2025 | 191.096 | 57.305 | 13.473 |
2030 | 188.016 | 57.784 | 12.689 |
2035 | 185.618 | 55.758 | 12.901 |
2040 | 183.617 | 53.719 | 13.869 |
Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden tragen eine große Verantwortung: Im Rahmen der Daseinsvorsorge müssen sie dafür sorgen, dass es den Senioren gut geht. Nach dem Sozialgesetzbuch (§ 71 SGB XII) ist vorgeschrieben, dass den alten Menschen von Seiten der Kommunen Altenhilfe gewährt werden soll. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten oder zu mildern. Alte Menschen sollen so die Möglichkeit erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Zur Altenhilfe gehören u.a. Beratung und Unterstützung im Vorfeld und im Umfeld von Pflege und Inanspruchnahme altersgerechter Dienste, aber auch Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen.
Aus dieser Verpflichtung heraus zahlt die Stadt Hagen Zuschüsse für die Begegnungsstätten der Wohlfahrtsverbände und der Kirchengemeinden in Hagen. Auch in Zukunft wird die Arbeit der Begegnungsstätten wichtig bleiben.
Die Richtlinien zur Förderung der Begegnungsstätten wurden durch Ratsbeschluss vom 28.11.2019 (Vorlage 0549/2019) geändert.
Nach den Richtlinien der Stadt Hagen zur Förderung der Begegnungsstätten entfallen die Zuschüsse für eine Begegnungsstätte, wenn sie schließt. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind jedoch weiterhin für den Bereich der Altenhilfe gem. § 71 Sozialgesetzbuch, Zwölfter Teil (SGB XII), einzusetzen. In diesen Fällen entscheidet der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Die ehrenamtlich geführten Begegnungsstätte Ü55 St. Petrus Canisius und die Seniorenrunde Liebfrauen haben Ende 2021 geschlossen. Es wird daher vorgeschlagen, den freiwerdenden jährlichen Betrag künftig (2022 sind dies
1.962,82 €) gleichmäßig auf die geförderten ehrenamtlich geführten Begegnungsstätten aufzuteilen. Jede Begegnungsstätte erhält so ab 2022 jährlich 1.104,09 € anstatt bisher 981,41 €.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Durch Beschlussfassung über die Vorlage ist der zu zahlende Gesamtbetrag unverändert. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden entsprechend dem Ratsbeschluss vom 20.10.2019 bei Schließung von Begegnungsstätten durch Beschluss des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie neu verteilt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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946,5 kB
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