Beschlussvorlage - 0955/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Dem Konzept des Fachbereichs Gesundheit und Verbraucherschutz wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben deutlich gemacht, dass ein Konzept zur Versorgung von wohnungslosen Menschen erforderlich ist. Bereits im März 2020 wurde eine gemeinsame Verwaltungsvorlage des Fachbereiches Jugend und Soziales (FB 55) und des Fachbereiches Gesundheit und Verbraucherschutz (FB 53) zur besseren Versorgung Wohnungsloser in Hagen im Sozialausschuss diskutiert. In der Sitzung des SID vom 21.06.2022 wurde die Thematik erneut aufgegriffen und die Entwicklung eines integrierten Gesamtkonzeptes gefordert. Die nachfolgende Konzeption des Fachbereiches Gesundheit und Verbraucherschutz bezieht sich in diesem Zusammenhang auf eine besondere Zielgruppe, nämlich Menschen mit einer psychischen Störung.  

 

Begründung

 

Eine besonders schwierige Gruppe wohnungsloser Menschen sind diejenigen, die an einer psychiatrischen Störung leiden. Entsprechende Studien haben ergeben, dass bis zu 93% aller Wohnungslosen im Laufe ihres Lebens an einer psychischen Störung gelitten haben oder noch leiden. Im Vordergrund stehen dabei substanzinduzierte Störungen wie Alkoholismus. Nahezu die Hälfte aller Betroffenen leiden an einer depressiven Störung, etwa 20% an einer Belastungsstörung und weitere 14% an einem schizophrenen Krankheitsbild. Im Durchschnitt erkranken die betroffenen Personen erstmals bereits 6,5 Jahre vor Beginn der Wohnungslosigkeit an einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung. Somit muss ein besonderes Augenmerk auf die von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen gelegt werden, um präventiv agieren zu können.

 

Die Ergebnisse der Seewolf-Studie, einer viel beachteten Referenzstudie zum Thema gesundheitlicher Status wohnungslose Menschen aus dem Jahr 2017 (Seelische Erkrankungsrate in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe im Großraum München, Autoren: Barbara Baur, Monika Brönner, Thomas Jahn, Josef Bäuml, Gabriele Pitschel-Walz), decken sich auch mit den Feststellungen in Bezug auf die Wohnungslosen in Hagen. Besonders betroffen sind die Wohnungslosen im Männerasyl und in der Städtischen Notunterkunft, die fast zu 100% an einer psychischen Störung leiden.

 

Diejenigen, die stark durch eine psychische Störung beeinträchtigt sind, benötigen eine intensive Begleitung. Die betroffenen Personen verfügen nicht über eine tragfähige Krankheitseinsicht und sind häufig überhaupt nicht bereit, an der Veränderung ihrer Lebensumstände zu arbeiten oder sich psychiatrisch behandeln zu lassen. Eine geregelte Tagesstruktur ist vielen kaum vertraut und die Mehrzahl ist krankheitsbedingt mit den Strukturen einer gemeinschaftlichen Versorgung überfordert.

 

Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen sind, genau wie alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hagen, wenn sie von einer psychischen Störung betroffen sind, ein fester Bestandteil des Klientels des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Fachbereichs Gesundheit und Verbraucherschutz (FB 53). Aufgrund der sehr ausgeprägten Krankheitsbilder und der zeitintensiven Versorgung war es in den zurückliegenden Jahren jedoch nicht möglich, diese Hagener Bürgerinnen und Bürger adäquat zu betreuen.

Seit dem 01.08.2021 ist es durch die Einrichtung einer Halbtagsstelle erstmals gelungen, ein Mindestmaß der Betreuungsnotwendigkeit sicherzustellen. Hierdurch war es möglich, eine grundlegende Analyse der Versorgungsbedarfe durchzuführen. Es wurde deutlich, dass es mit einem erhöhten Zeitaufwand und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, gelingen kann, dieses Klientel zu erreichen und notwendige Schritte zur Verbesserung der Lebensumstände gehen zu können. Ein wichtiger Faktor stellt hierbei eine größtmögliche Verbindlichkeit dar, die es dem sehr beeinträchtigten und teilweise misstrauischen Klientel ermöglicht, Vertrauen zu fassen und Hilfsangebote annehmen zu können.

Folgende Maßnahmen sind daher unumgänglich, um die Versorgungssicherheit des betroffenen Personenkreises in Gänze herstellen zu können:

 

-          Mindestens 1 x pro Woche eine Sprechstunde in der Städtischen Notunterkunft.

-          Mindestens 1 x pro Woche eine Sprechstunde im Städtischen Männerasyl.

-          Regelmäßige Hausbesuche, insbesondere in Krisensituationen und bei Neufällen.

-          Regelmäßige Kontaktaufnahme zu Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, in der Regel durch Hausbesuche.

-          Festes Beratungszimmer in der Notunterkunft.

-          Regelmäßige gemeinsame Hausbesuche mit dem/der PsychiaterIn des Sozialpsychiatrischen Dienstes und der psychiatrischen Institutsambulanz des St. Johannes-Hospitals.

-          Regelmäßige psychiatrische Sprechstunden in der Städtischen Notunterkunft, dem Männerasyl und weiteren Einrichtungen (Luthers Waschsalon, Beratungsstelle für Wohnungslose, etc.).

 

Diese Arbeit sollte durch mehrere SozialarbeiterInnen sichergestellt werden, um eine ausreichende Kontinuität, eine Vertretung in Urlaubs- und Krankenzeiten und auch gemeinsame Hausbesuche durchführen zu können. Notwendig wären insgesamt 1,5 Vollzeitäquivalente, wovon bereits 0,5 VZÄ beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz vorhanden sind.

 

Zu berücksichtigen sind außerdem die geschlechtsspezifischen Bedarfe. Im Männerasyl sind ausschließlich Männer untergebracht, in der Notunterkunft im Frankenweg beispielsweise überwiegend Frauen. Diese Frauen haben häufig langjährige Gewalterfahrungen hinter sich.

 

Zu den Aufgaben der SozialarbeiterInnen gehören im Rahmen eines klientenzentrierten Konzeptes die Beratung und Betreuung der wohnungslosen Menschen, die Sicherstellung der beschriebenen Angebote vor Ort und die regelmäßigen Hausbesuche. Die Methode der Einzelfallhilfe ist bei diesem Klientel besonders angezeigt. Die Begleitung zu Arzt- und Ämterterminen, Unterstützung bei der Unterbringung in einem Krankenhaus und die Nachsorge nach stationären Behandlungen gehören ebenfalls zum Arbeitsauftrag. Wichtig ist auch die Hilfestellung bei der Sicherung der finanziellen Lebensgrundlagen und die Krisenintervention bei akuten Notfällen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung (FB 56) und den mit der Versorgung von wohnungslosen Menschen betrauten Einrichtungen, wie der Beratungsstelle für Wohnungslose, ist ebenfalls ein wichtiges Versorgungselement. Die Vermittlung von ambulanten und stationären Wohnhilfen und die Überleitung in geeignete Hilfestrukturen, wie Ambulant Betreutes Wohnen, ist eine weitere zentrale Aufgabe.

 

Es gibt eine Vielzahl von Hilfsangeboten für Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Menschen mit einer psychischen Störung können diese Hilfen jedoch häufig nicht annehmen, da sie durch die Erkrankung zu stark beeinträchtigt sind. Es ist daher unumgänglich, eine intensive und niedrigschwellige Einzelfallbetreuung zu leisten. Das Hilfsangebot muss dem jeweiligen Störungsbild immer wieder neu angepasst werden, hierbei muss auch mit Rückschlägen gerechnet werden. Die Arbeit muss daher akzeptanzorientiert geleistet werden.

 

Diese Art der Tätigkeit ist besonders herausfordernd und bedarf einer intensiven Fachkenntnis. Eine kreative Herangehensweise und ein unkonventionelles Arbeiten sind dabei unumgänglich. Die Methodik der Betreuungsarbeit muss immer wieder neu justiert werden und angelehnt sein an die jeweils individuelle Problematik der betroffenen wohnungslosen Person. Die MitarbeiterInnenssen daher sehr belastbar sein.

 

nschenswert wäre neben der personellen Versorgung auch die Bereitstellung von Übergangswohnungen, in denen das beschriebene Klientel sich weiter entwickeln kann. Diese Betreuungsansätze sind bereits im Vorfeld mit dem FB 56 besprochen worden und werden im Laufe der Fortentwicklung des Konzeptes in enger Kooperation angestrebt. Auch bei einer veränderten Wohnsituation bedarf es weitergehender intensiver Begleitung. Sollte dies gelingen, wäre an dieser Stelle die Übernahme der Betroffenen durch andere Hilfeanbieter, wie beispielsweise dem Ambulant Betreuten Wohnen und einer Kostenübernahme über den überörtlichen Sozialhilfeträger möglich.

 

Trotz aller denkbaren Erfolge ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen, die an einer psychischen Störung leiden, langfristig nicht verringern wird, da durch die veränderten psychiatrischen Versorgungsstrukturen Menschen nicht mehr wie in der Vergangenheit in irgendwelchen Einrichtungen „verschwinden“, sondern in den jeweiligen Gemeinden verbleiben und dort entsprechend versorgt werden müssen. Einige Wenige können sicherlich in geeignete Einrichtungen vermittelt werden, teilweise auch in geschützte Wohnbereiche, jedoch gilt dies nur für einen Bruchteil der betroffenen Hagener Bürgerinnen und Bürger. Dementsprechend ist dieses Versorgungssegment langfristig zu strukturieren.

 

 

 

 

Gestaltung der fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit

 

Eine fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit ist von besonderer Bedeutung. Hierzu eine Kernaussage der o.g. Studie: „Weiter konstatieren die Autoren, dass die vorhandenen Hilfsangebote in die Verantwortlichkeit zweier unterschiedlicher Hilfesysteme fallen, dem Sozialsystem und dem Gesundheitssystem, sodass die Gefahr des Übersehens von Hilfebedürftigkeit besteht.“ (Die Seewolf-Studie, Josef Bäuml u.a., 2017). Dies gilt es zu überwinden.

 

Daher wird es eine festgelegte Form der Kooperation zwischen den Fachbereichen bei der Stadt Hagen, insbesondere zwischen dem FB 53 und dem FB 56 geben.

Die Zusammenarbeit zwischen dem FB 53 und dem FB 56 wird folgendermaßen strukturiert:

 

-          Festgelegte regelmäßig terminierte Fallbesprechungen

-          Gemeinsamer Austausch der beiden Fachbereiche mit Vertretern der Wohnungswirtschaft, insbesondere bei drohender Wohnungslosigkeit

-          Organisation und Durchführung gemeinsamer Sprechstunden und Hausbesuche

-          Rekrutierung von Trainingswohnungen und Installation einer fachlich fundierten Begleitung des Klientel mit Maßnahmen der Fachbereiche und externer Dienstleister (z.B. Ambulant Betreutes Wohnen)

 

Finanzierung

 

Die Übernahme der Tätigkeiten erfordert die langfristige Einrichtung einer Planstelle im Stellenplan 2023, zu besetzen mit einer/m SozialarbeiterIn. Hier besteht unter Umständen die Möglichkeit der Refinanzierung der Personalkosten aus Bundesmitteln des Pakt ÖGD Personal, längstens bis zum 31.12.2026. Derzeit sind die Umsetzungsrichtlinien der Fördertranche ab 01.01.2023 durch den Bund allerdings noch nicht bekannt gegeben, sodass eine Refinanzierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht belastbar dargestellt werden kann. 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Psychiatrische Erkrankungen können eine Behinderung darstellen.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Personalkosten 1 VZÄ SozialarbeiterIn

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

1

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

S 14

ist im Stellenplan

2023

einzurichten.

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

 

gez. Sebastian Arlt

 

Beigeordneter

 

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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13.12.2022 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen