Vorschlag zur Tagesordnung - 0965/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1. den künftigen Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden so zügig wie möglich voranzutreiben.

 

a. Vorrangig soll die Stadt Hagen, in Zusammenarbeit mit dem lokalen Versorger Mark-E und ggf. anderen städtischen Beteiligungen, die städtischen Dachflächen (DS 0821/2022) für die Eigenversorgung mit Strom nutzen. Dabei soll auch vom Durchleitungsrecht Gebrauch gemacht werden, um den erzeugten Strom möglichst umfassend kostengünstig in städtischen Immobilien selbst nutzen zu können. Dabei sind hilfreiche Erfahrungen aus anderen Kommunen heranzuziehen. Die städtischen Flächen müssen bis Sommer 2025 angeschlossen sein.

 

b. Die übrigen Flächen werden ab September 2023 zuverlässigen und erfahrenen privaten Anbietern zur Pacht angeboten. Diese müssen sich jedoch ebenfalls verpflichten, diese Flächen bis zum Sommer 2025 zu erschließen. Eine Unterverpachtung oder Weitergabe von Flächen ist auszuschließen, um Spekulationen mit städtischen Dachflächen zu verhindern.

 

2. dem Rat unverzüglich, spätestens bis zur Jahresmitte 2023, eine Aufstellung zur Beschlussfassung vorzulegen, welche Dachflächen die Stadt vorrangig selbst bewirtschaften will und welche sie nachrangig Dritten zur Pacht anbieten wird.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

siehe Anlage

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung)

X

keine Auswirkungen (o)

 

   

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.11.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen