Beschlussvorlage - 0850/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung beschließt die Einrichtung einer Hundewiese im Stadtbezirk an einem von der Verwaltung vorgeschlagenen Standort mit den hier vorgelegten finanziellen Auswirkungen..

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

r den Stadtbezirk Nord wurden mögliche Standorte für eine Hundewiese für den Freilauf gesucht und nach der Abwägung aller Vor- und Nachteile zwei Standorte herausgefiltert, die die Verwaltung als geeignete Hundewiesen-Flächen vorschlägt. In der Anlage sind Informationen, Kostenermittlung und Fotos sowie Kartenausschnitte zu den beiden verbliebenen Flächen zusammengestellt.

 

Begründung

 

Schon seit vielen Jahren wird in Hagen über die Anlage von eingezäunten Hundewiesen im Stadtgebiet diskutiert. Auch die Bezirksvertretung Hohenlimburg wünscht die Einrichtung einer Hundewiese im Stadtbezirk. Im Ennepepark in Haspe besteht seit mehreren Jahren eine solche Anlage, die gut von den Hundebesitzern angenommen wird.

In der Sitzung am 18.05.2022 hat die BV Nord mit der DS 0448/2022 die Verwaltung gebeten, einen Standort für eine eingezäunte Hundewiese sowie die dafür anfallenden Kosten zu ermitteln.

In derselben Sitzung der BV Nord am 18.05.2022 wurde nach einem Vorschlag des Bezirksbürgermeisters beschlossen, die Behandlung dieses Themas, das von gesamtstädtischem Belang sein könnte, an den Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität zu verweisen.

In der folgenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität am 14.06.2022 wurde über den Antrag der BV Nord diskutiert. Zum Abschluss wurde die Angelegenheit an die BV Nord zurückverwiesen, da das Thema nicht als gesamtstädtische Angelegenheit eingeschätzt wurde.

 

r die Anlage einer solchen Hundewiese sprechen mehrere Gründe. In Nordrhein-Westfalen herrscht gemäß Hundegesetz Leinenzwang für Hunde in öffentlichen Grünflächen. Damit Hunde ihren natürlichen Bewegungsdrang ausleben können, ist ein Laufen, Toben und Spielen ohne Leinenzwang alleine oder mit anderen Hunden von großer Bedeutung. Dies soll auch helfen, Verhaltensfehlentwicklungen bei Hunden zu verhindern.

Zur Sicherheit anderer Bürger und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann dies nur auf dafür gekennzeichneten Flächen oder in durch Zaunanlagen gesicherten Flächen ermöglicht werden. Eine Einzäunung der Hundewiese erhöht die Sicherheit für Passanten ebenso wie für die Hunde selbst. Diese werden so an einem Verlassen der Fläche gehindert, so dass sie Passanten auf angrenzenden Straßen/Wegen nicht anrennen/anspringen können. Ebenso verhindert dies aber auch, dass die Hunde auf der angrenzenden Straße in den Straßenverkehr geraten und zu Schaden kommen können.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Verwaltung hat zunächst einen Kriterienkatalog für die Eignung einer Fläche als Hundewiese erarbeitet, um die Auswahl einzugrenzen.

 

Kriterium

Ausprägung

Größe der Fläche

ca. 2.000 m²

Lage der Fläche

Fußufig gut erreichbar für viele Hundebesitzer, aber nicht unmittelbar inmitten von Wohnbebauung

Parkmöglichkeiten

glichst frei verfügbare Parkplätze in der Nähe für Hundebesitzer, die mit dem PKW kommen

Topographie

glichst wenig Gefälle innerhalb der Fläche

Ausgestaltung der Fläche

glichst freie Wiese ohne Gehölzbestand

 

In einem ersten Schritt wurden in Abstimmung mit anderen Abteilungen folgende sechs mögliche Flächenstandorte zusammengetragen, die im weiteren Planungsprozess auf ihre Tauglichkeit untersucht wurden.

 

1. Fläche in Vorhalle

 

Kriterium

Status der Fläche

Flurstücksbezeichnung

Gemarkung Vorhalle, Flur 2, Flurstück 439/0

Lage

Im Winkel der Straßen Brockhauser Straße und Freiherr-von-Stein-Straße

Eigentümer

Wirtschaftsbetriebe Hagen

Größe

Gesamtfläche 7.395 m², abgegrenzt ca. 2.400 m²

 

Derzeitige Nutzung

Extensiv gepflegte Wiese, Fläche wurde für den Forst erworben und soll in die Verpachtung übergehen

Planerische Festsetzungen

 

Darstellung im Flächen-nutzungsplan

Allgemeines Wohngebiet

Festsetzung im Bebau-ungsplan

Fläche liegt in keinem Bebauungsplan

Festsetzung im Land-schaftsplan

Fläche liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.6 "Werdringen/Kaisberg"

Allgemeine Angaben

 

Parkmöglichkeiten

sind in unmittelbarer Nähe vorhanden

Vorteile der Fläche

gute Erreichbarkeit, wenig Konfliktpotential mit Anwohnern, da größere Entfernung zur Wohnbebauung,

ufig genutzte Gegend für Spaziergänge (auch mit Hund) in der Nähe des Wasserschloss Werdringen

Nachteil der Fläche

Fläche liegt am westlichen Stadtrand, Fläche wird von den Wirtschaftsbetreiben für andere Zwecke benötigt

Fazit zur Eignung

Fläche re gut geeignet als Hundewiese, steht aber nach genauer Recherche nicht zur Verfügung

2. Fläche an der Schwerter Straße

 

Kriterium

Status der Fläche

Flurstücksbezeichnung

Gemarkung Boele, Flur 16, Flurstück 891/0

Lage

an der Schwerter Straße gegenüber der Zufahrt zum Haus Ruhreck, östlicher Teil der Grünfläche neben dem Fußweg

Eigentümer

Stadt Hagen

Größe

Gesamtfläche ca. 2.000 m², abgegrenzt ca. 1.350 m

Derzeitige Nutzung

Wiese/Rasen

Planerische Festsetzungen

 

Darstellung im Flächen-nutzungsplan

Grünfläche

Festsetzung im Bebau-ungsplan

Fläche liegt in keinem Bebauungsplan

Festsetzung im Land-schaftsplan

Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.10 "Altenhof/Papenstück/Haus Ruhreck"

Allgemeine Angaben

 

Parkmöglichkeiten

Sind nicht vorhanden, in der Nähe privater Parkplatz des Restaurants Jägersruh

Vorteile der Fläche

gute Erreichbarkeit, da angrenzend ein viel genutzter Fußweg entlangführt,

wenig Konfliktpotential mit Anwohnern, da größere Entfernung zu Wohnbebauung

Nachteil der Fläche

Fläche liegt an der sehr stark befahrenen Schwerter Straße (viel PKW- und LKW-Verkehr). Die Lärmbelästigung ist deshalb sehr stark.

Lage im Landschaftsschutzgebiet und somit genehmigungspflichtig/ausnahmegenehmigungspflichtig bei der unteren Naturschutzbehörde, Antrag auf Genehmigung hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn der Bedarf der Fläche sehr gut begründet werden kann, insbesondere wenn es keine andere geeignete Fläche gäbe

Die Fläche ist auf Grund des Wegs in der Mitte zu klein.

Fazit zur Eignung

Fläche ist nicht geeignet als Hundewiese.

 

 

3. Fläche am Boeler Ring

 

Kriterium

Status der Fläche

Flurstücksbezeichnung

Gemarkung Boele, Flur 20, Flurstück 553/0

Lage

Westlich des Kreisverkehrs L 675 und L 704 an der Lütkenheider Straße

Eigentümer

Privat und Stadt Hagen

Größe

955 m

Derzeitige Nutzung

Wiese/Rasen

Planerische Festsetzungen

 

Darstellung im Flächen-nutzungsplan

Grünfläche

Festsetzung im Bebau-ungsplan

Fläche liegt im B-Plan 2/96 (481) 1. Änderung, 2. Fassung: Private Grünfläche

Festsetzung im Land-schaftsplan

Fläche liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans

Allgemeine Angaben

 

Parkmöglichkeiten

sind auf dem kleinen Parkplatz an der Lütkenheider Straße vorhanden

Vorteile der Fläche

gute Erreichbarkeit,

wenig Konfliktpotential mit Anwohnern,

Parkplätze vorhanden

Nachteil der Fläche

zu kleine Größe, Fläche ist teilweise im Privatbesitz, Stadt hat Erbpachtrecht auf diesem Flächenteil

Fazit zur Eignung

Fläche ist nicht geeignet als Hundewiese.

 

 

4. Fläche Am Bügel

 

Kriterium

Status der Fläche

Flurstücksbezeichnung

Gemarkung Boele, Flur 7, Flurstück 495/0

Lage

Nordöstlich der Fritz-Steinhoff-Gesamtschule an der Straße Am Bügel auf einer Tiefgarage

Eigentümer

Stadt Hagen

Größe

ca. 5.000 m², abgegrenzt ca. 2.000 m²

Derzeitige Nutzung

Rasenfläche

Planerische Festsetzungen

 

Darstellung im Flächen-nutzungsplan

Grünfläche

Festsetzung im Bebau-ungsplan

Fläche liegt im B-Plan 5/62 Teil II 1. Nachtrag - Kabel Süd -: Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage

Festsetzung im Land-schaftsplan

Fläche liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans

Allgemeine Angaben

 

Parkmöglichkeiten

sind an der Straße Am Bügel vorhanden

Vorteile der Fläche

gute Erreichbarkeit,

ausreichende Größe,

Parkplätze vorhanden

Nachteil der Fläche

hohes Konfliktpotential mit Anwohnern, da mitten im Wohngebiet

Fazit zur Eignung

Fläche ist auf Grund der dichten Bebauung ringsum nicht als Hundewiese geeignet.

 

5. Fläche an der Borgenfeldstraße

 

Kriterium

Status der Fläche

Flurstücksbezeichnung

Gemarkung Boele, Flur 6, Teile aus den Flurstücken 286/0 und 206/0

Lage

an der Borgenfeldstraße nordöstlich des Getränkemarktes trinkgut

Eigentümer

Stadt Hagen

Größe

Abgegrenzte Fläche ca. 1.900 m²

Derzeitige Nutzung

Wiese, rdlicher Teil der Fläche ist per Überlassungsabkommen dem Eigentümer des angrenzenden Hauses zur pflegerischen Unterhaltung überlassen. Das Abkommen kann seitens der Stadt Hagen innerhalb eines Monats gekündigt werden, wenn es für öffentliche oder sonstige Zwecke benötigt wird.

Planerische Festsetzungen

 

Darstellung im Flächen-nutzungsplan

Grünfläche

Festsetzung im Bebau-ungsplan

Fläche liegt im Bebauungsplan 19/77 (324) Kabel Süd - Borgenfeldstraße -, Festsetzung Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage

Festsetzung im Land-schaftsplan

Fläche liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans

Allgemeine Angaben

 

Parkmöglichkeiten

Sind an der Borgenfeldstraße gegenüber vorhanden

Vorteile der Fläche

gute Erreichbarkeit, da die Borgenfeldstraße bereits jetzt stark von Hundeausführern frequentiert wird,

wenig Konfliktpotential mit Anwohnern, da größere Entfernung zu Wohnbebauung

Nachteil der Fläche

Langjähriger Nutzungsvertrag mit Privatperson muss gekündigt werden,

Fläche ist geringfügig kleiner als Wunschgröße der Verwaltung

Fazit zur Eignung

Fläche ist auf Grund der Lage gut geeignet als Hundewiese.

 

 

6. Fläche an der Pappelstraße

 

Kriterium

Status der Fläche

Flurstücksbezeichnung

Gemarkung Boele, Flur 7, Flurstück 670

Lage

stlich der Pappelstraße, Nähe Einmündung Poststraße

Eigentümer

Stadt Hagen

Größe

Gesamtfläche 10.824 m², abgegrenzt ca. 2.300 m²

Derzeitige Nutzung

Extensiv gepflegte Wiese

Planerische Festsetzungen

 

Darstellung im Flächen-nutzungsplan

Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage

Festsetzung im Bebau-ungsplan

Fläche liegt im Bebauungsplan 10/61 Helfe Teil II, Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage

Festsetzung im Land-schaftsplan

Fläche liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.11 Buschbach

Allgemeine Angaben

 

Parkmöglichkeiten

sind in unmittelbarer Nähe am Hellweg vorhanden

Vorteile der Fläche

gute Erreichbarkeit aus verschiedenen Wohngebieten

gute Größe für Hundewiese,

wenig Konfliktpotential mit Anwohnern, da Wohnbebauung nur in westlicher Richtung vorhanden

Nachteil der Fläche

Lage im Landschaftsschutzgebiet und somit genehmigungspflichtig/ausnahmegenehmigungspflichtig bei der unteren Naturschutzbehörde,

Antrag auf Genehmigung hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn der Bedarf der Fläche sehr gut begründet werden kann, insbesondere wenn es keine andere geeignete Fläche gäbe

Fazit zur Eignung

Fläche ist gut geeignet als Hundewiese.

 

 

Wie oben gezeigt, besitzen alle Fläche mehr oder weniger starke Vor- und Nachteile, die für oder gegen die Einrichtung einer Hundewiese für den Freilauf der Tiere sprechen.

Nach einer Besichtigung der Flächen vor Ort, weiterer Recherche zur Nutzung/Pachtverträgen etc. der Flächen und Abwägung aller Vor- und Nachteile der verschiedenen Flächen, verbleiben noch zwei Flächen als gut geeignete Standorte für die Hundewiese.

 

  1. Die Fläche an der Borgenfeldstraße
  2. Die Fläche an der Pappelstraße

 

Zu 1. Für die Fläche an der Borgenfeldstraße müsste der bestehende Pachtvertag für den nördlichen Teil der Fläche gekündigt werden. Dies kann aber mit einmonatiger Kündigungsfrist geschehen. Bei einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass die mit Weidezaun eingezäunte Fläche nicht als Weide oder Wiese genutzt wird. Die Fläche wurde mindestens in 2022 nicht gemäht oder beweidet; sie befindet sich in einem Übergangsstadium zu einer Grünlandbrache (vgl. Fotos in der Anlage).

Die Fläche liegt zwischen der nur wenig befahrenen Borgenfeldstraße als westlicher Grenze und einem dicht bewachsenen Lärmschutzwall, der das östlich gelegene Gewerbegebiet an der Feldmühlenstraße abschirmt. Am Nordrand grenzt ein landwirtschaftlicher Betrieb an die Fläche. Nach Süden verläuft die städtische Grünfläche als ca. 5,00 m breiter Streifen weiter parallel zur Straße, der nicht für die Nutzung als eingezäunte Hundewiese geeignet ist. Deshalb muss ein Teil des Flurstücks abgetrennt werden.

 

Zu 2. Die Fläche an der Pappelstraße liegt am Rande der Bebauung bereits im Außenbereich. Nach Westen grenzt ein Fußweg, der durch die Grünfläche führt. Östlich verläuft der „Alte Hellweg“, an dessen Rand geparkt werden kann. Dieser Weg trennt die große Waldfläche in Helfe von der Wohnbebauung entlang der Pappelstraße.

Die Fläche wird bereits jetzt häufig für den Hunde(frei)lauf genutzt und ist entsprechend mit Hundekot belastet. Die Wiese wird von den Wirtschaftsbetrieben als Landschaftsrasen 2x pro Jahr gemäht. Sie ist nicht Teil der Flächen, die für das ökologische Grünflächenmanagement extensiviert werden, sondern eine Fläche, die bereits seit mehreren Jahren extensiv gepflegt wird.

Die Fläche ist im Bebauungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Eine Nutzung eines Teils der Fläche als Hundewiese steht dieser Festsetzung nicht entgegen.

Eine Vorabstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde hat ergeben, dass einer Befreiung oder Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplans nichts im Weg steht, die Fläche also als Hundewiese gestaltet werden könnte.

 

Ausstattung der Fläche:

 

r die Hundewiesen muss unabhängig vom gewählten Standort folgende Ausstattung zur Verfügung gestellt werden:

  • Einzäunung mit einem Stabgitterzaun in der Höhe von 1,60 m mit einer Toranlage für Besucher und die Wirtschaftsbetriebe zur Pflege der Flächen,
  • Aufstellen von 2 Sitzbänken sowie Mülleimer für die Besucher,
  • Aufstellen von einem Hundekotbeutel-Spender und Müllboxen zum Sauberhalten der Fläche,
  • Aufstellen eines Hinweisschildes mit Regeln zur Benutzung der Fläche.

 

Nach der Herstellung der Fläche ist eine regelmäßige Pflege und Kontrolle der Fläche durch die Wirtschaftsbetriebe nötig. Insbesondere die Leerung der Mülleimer und das Auffüllen der Hundekotbeutel-Spender muss regelmäßig durchgeführt werden, um die Fläche zu einem attraktiven Aufenthaltsort für Mensch und Tier zu machen.

Die Flächen können nicht weiter als Landschaftsrasen gepflegt werden, sondern müssen als Rasen in die intensive Pflege überführt werden, d.h. bis zu zwölf Pflegeschnitte erhalten.

 

Herstellungskosten für die Hundewiese:

 

Zur Einrichtung der Hundewiese sind Kosten in Höhe von ca. 35.000 € (Fläche an der Borgenfeldstraße) bzw. ca. 38.000 € (Fläche an der Pappelstraße) zu veranschlagen. Diese setzen sich aus der Errichtung des Zauns mit Tür und zweiflügligem Tor, dem Aufstellen von Bänken, Hundekotbeutel-Spender, Mülleimern und Hinweisschild zusammen.

 

Unterhaltungskosten für die Hundewiese:

 

Zusätzlich müssen die dauerhaft deutlich höheren Kosten der Pflege und Wartung der Fläche im Vergleich zur bisherigen Pflege der Fläche berücksichtigt werden, die gemäß Auskunft von den Wirtschaftsbetrieben für die Mahd aktuell nur ca. 200 /Jahr (Fläche an der Borgenfeldstraße) bzw. 150 €/Jahr (Fläche an der Pappelstraße) betragen.

r die Fläche an der Borgenfeldstraße sind voraussichtlich Unterhaltungskosten in Höhe von ca. 9.100 /pro Jahr, für die Fläche an der Pappelstraße von ca. 10.800 /pro Jahr einzuplanen. Die Kosten setzen sich aus der intensiven Mahd der gesamten Fläche, einer Kontrolle der Anlage und der Müllbeseitigung, sowohl Mülleimer als auch Beseitigung des Hundekots in einer speziellen Sammelbox und auf der Fläche zusammen.

 

r die Einrichtung der Hundewiese sind im aktuellen Haushalt keine Finanzmittel bereitgestellt.

Die Mitteleinplanung wird bei der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt, um die Einrichtung der Hundewiese durchführen zu können.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez.

 

Sebastian Arlt

(Beigeordneter)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.10.2022 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - vertagt

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30.11.2022 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - zurückgezogen