Beschlussvorlage - 0949/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Begründung zu dieser Vorlage aufgeführten Änderungen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 1. und 2. Kapitel.

 

Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG 1. und 2. Kapitel) verschiedene Baumaßnahmen beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen wurde die Verwaltung beauftragt, kontinuierlich über die Entwicklung sowie über die Veränderungen zu berichten. Berichtet wird hiermit über die Veränderungen seit der letzten Vorlage zur Berichterstattung im Rat der Stadt Hagen am 22.09.2022 (Drucksache 0626/2022).

 

Grund für diese Vorlage ist insbesondere die Kostensteigerung um über 500.000 € bei der Maßnahme Turnhalle Grundschule Geweke (Erneuerung der RLT-Anlage und MSR-Technik). Aus Zeitgründen wird die Vorlage ohne Vorberatungen zur Entscheidung in den Rat eingebracht.

 

Aufgrund der Coronapandemie sind weiterhin Verzögerungen bei vielen Maßnahmen erkennbar. Außerdem gibt es zusätzlich Lieferschwierigkeiten bei vielen Materialien. Neben Holz undmmmaterialien sind auch weitere Baumaterialen betroffen. Der Materialengpass zeigt sich in längeren Lieferzeiten und fortwährend steigenden Materialpreisen. Die mangelnde Verfügbarkeit von Baustoffen wirkt sich erheblich auf die Auftragskalkulationen der Handwerker aus. Wegen längerer Wartezeiten für Material sind Fertigstellungstermine unkalkulierbar. Die Unternehmen in der Bau-branche sind ausgelastet und verfügen kaum noch über freie Personalkapazitäten. Deshalb sind die Angebote für Bauleistungen rückläufig und die Angebotspreise steigen erheblich. So gehen auf Ausschreibungen oft nur wenige Angebote mit deutlich höheren Preisen als im Vorjahr ein. Hierdurch müssen die Gesamtkosten der Maßnahmen entsprechend in der Hochrechnung erhöht werden.

 

Durch die Hochwasserkatastrophe in Hagen bleibt die termingerechte Umsetzung sämtlicher Maßnahmen des KInvFG akut gefährdet. Durch die Beseitigung der Hochwasserschäden an ca. 65 Gebäuden kommt es weiterhin zu Engpässen im Personaleinsatz, der zu weiteren Verschiebungen von Fertigstellungsterminen einzelner Förderprojekte führt.

 

Zusätzlich ist aufgrund des Ukrainekrieges und der damit einhergehenden weltweiten Störung von Lieferketten sowie einer zunehmenden Energieverknappung in Deutschland mit weiteren erheblichen Engpässen und Preissteigerungen bei Materialien und Bauleistungen zu rechnen. Die zwischenzeitlich fertiggestellten Baumaßnahmen waren hiervon nicht mehr betroffen.

 

Die Endtermine der Förderzeiträume (Fristen für bauliche Fertigstellung und Abnahme) sind der 31.12.2023 für das 1. Kapitel und der 31.12.2025 für das 2. Kapitel.

 

1.    KInvFG 1. Kapitel

 

1.1. Veränderungen KInvFG 1. Kapitel zum Stand September 2022

 

Alle Bezirke

 

Energetische Erneuerung Straßenbeleuchtung

 

Die Maßnahme wurde mit 1.525.601 € unter dem geplanten Betrag von 1.531.545 € beendet.

 

 

Bezirk Mitte

 

Volkshochschule Erneuerung Heizungskessel

 

Die Maßnahme wurde mit 21.804 € unter dem geplanten Betrag von 25.000 € fertig-gestellt.

 

Grundschule Goldberg Erneuerung RLT-Anlage und MSR-Technik

 

Die Maßnahme wurde mit 143.964 € unter dem Planwert von 145.000 € fertiggestellt.

 

Turnhalle Fichte Gymnasium Fenstersanierung

 

Die Fenstersanierung kann mangels Personalkapazitäten erst in 2023 durchgeführt werden.

 

 

Bezirk Eilpe/Dahl

 

Gesamtschule Eilpe Windfang

 

Wegen Kostensteigerungen und Zusatzaufwendungen beim Einbau erhöhen sich die Kosten von 10.000 € auf 14.000 €.

 

 

Bezirk Hohenlimburg

 

Feuerwache Ost Erneuerung Blockheizkraftwerk

 

Die Kosten der Maßnahme erhöhen sich von 190.000 € auf 220.000 € aufgrund des Submissionsergebnisses des Kraftwerkes.

 

Gymnasium Hohenlimburg Fassadenerneuerung

 

Die Maßnahme wurde mit 145.717 € unter dem Planansatz von 150.000 € fertiggestellt.

 

Kanuzentrum Erneuerung der Heizungsanlage

 

Da die Unterhaltung eines Kanuzentrums als nicht zwingend notwendige Daseinsvorsorge seitens der Bezirksregierung angesehen wurde, konnte die neue Heizungsanlage nur unter der allgemeinen Bauunterhaltung durchgeführt werden.

 

 

2.    KInvFG 2. Kapitel

 

2.1. Veränderungen KInvFG 2. Kapitel zum Stand September 2022

 

Bezirk Haspe

 

Turnhalle Grundschule Geweke Erneuerung der RLT-Anlage und MSR-Technik

 

Die Kosten der Maßnahme erhöhen sich von 1.082.000 € auf 1.588.000 €. Die Gründe liegen in den enormen Kostensteigerungen, der baulich schwierigen Baukonstruktion, dem Einbau einer Deckenstrahlheizung und der in diesem Zuge sinnvollen energetischen Umstellung der Beleuchtung (Austausch der 40 Jahre alten Leuchtstoffröhren gegen LED). Wegen der Bautätigkeit kann die Turnhalle in 2023 für sechs Monate nicht genutzt werden. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2023 erfolgen, um Außensportmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

 

Gesamtschule Haspe Sanierung des Deckenbereiches

 

Die Sanierung kann mangels Personalkapazitäten erst in 2023 durchgeführt werden.

 

 

Bezirk Hohenlimburg

 

Berufskolleg Kaufm. Schule II Erneuerung der Heizungsanlage (2.+ 3. BA)

 

Im Anschluss an die Erneuerung des Wärmeerzeugers wird die Sanierung des Rohrleitungssystems und der Heizkörper zeitlich beginnend ab 2023 durchgeführt. Die Kosten des 3. BA werden um 150.000 € auf 450.000 € reduziert.

 

Grundschule Berchum-Garenfeld Sanitärsanierung und Erneuerung Fenster / Fassade

 

Die beiden Maßnahmen werden aus Kapazitätsgründen auf 2024 verschoben.

 

Gymnasium Hohenlimburg Sanierung der Trennwandanlagen

 

Die Maßnahme konnte in der Hochrechnung aufgrund des Ausschreibungs-ergebnisses von 110.000 € auf 90.000 € reduziert werden.

 

3. Allgemeines

 

Zur Information der Mitglieder des Rates sind die Gesamtmaßnahmenlisten für das 1. und das 2. Kapitel jeweils als Anlage beigefügt.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

In Rahmen des Berichtswesens zum KInvFG wird als finanzielle Auswirkung jeweils die Veränderung zum letzten Bericht dargestellt worden. Für den aktuellen Bericht stellt sich diese wie folgt dar:

(Alle Angaben in €)

 

 

1. Kapitel

2. Kapitel

 

 

 

Gesamtsumme lt. Bescheid

 

20.934.887

20.023.488

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand 22.09.2022

Summe der Maßn

20.753.008

19.788.737

 

 

 

(DS 0626/2022)

Diff zu Bescheid

181.879

234.751

 

 

 

Stand 24.10.2022

Summe der Maßn

20.796.191

20.013.288

 

 

 

(DS 0949/2022)

Diff zu Bescheid

138.696

10.200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderung zum 22.09.2022

 

43.183

224.251

 

 

 

Die oben dargestellten Veränderungen der Maßnahmen führen im Vergleich zu der letzten Vorlage (DS 0626/2022 vom 22.09.2022) zu einer weiteren Inanspruchnahme der Fördermittel (43.138 € im 1. Kapitel bzw. 224.251 € im 2. Kapitel), diese sind jedoch nicht ausgeschöpft. Es verbleiben noch 138.696 € im 1. bzw. 10.200 € im 2. Kapitel.

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Änderungen von Maßnahmen aus dem Förderprogramm nach dem KInvFG, 1. Kapitel

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

diverse

Bezeichnung:

Objektkostenstellen

Kostenart:

414102

Bezeichnung:

Zuweisung vom Land Erträge KInvFG

 

521502

Bezeichnung:

Bauunterhaltung Einzelmaßn gem KInvFG

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

414102

 

 

-38.864,70

 

 

Aufwand (+)

521502

 

 

+43.183,00

 

 

Eigenanteil

 

 

 

4.318,30

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

Änderungen von Maßnahmen aus dem Förderprogramm nach dem KInvFG, 2. Kapitel

 

1.2 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

diverse

Bezeichnung:

Objektkostenstellen

Kostenart:

414102

Bezeichnung:

Zuweisung vom Land Erträge KInvFG

 

521502

Bezeichnung:

Bauunterhaltung Einzelmaßn gem KInvFG

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

414102

 

 

-202.095,90

 

 

Aufwand (+)

521502

 

 

+224.551,00

 

 

Eigenanteil

 

 

 

22.455,10

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Die Finanzierung von Verschiebungen und Kostensteigerungen wird durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb des Förderprogramms in der Einplanung in den Haushalt 2022 ff. sichergestellt. Wegen der starken Preisschwankungen, denen die Maßnahmen im Laufe der Realisierung weiter unterliegen wird empfohlen, dies zunächst nicht im Haushalt abzubilden und den weiteren Verlauf der Maßnahmen abzuwarten.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

 

gez. Christoph Gerbersmann

Bei finanziellen Auswirkungen

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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