Beschlussvorlage - 0949/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichterstattung zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) 1. und 2. Kapitel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Dirk Rosenthal
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; FB48 - Bildung und Kultur; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.11.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG 1. und 2. Kapitel) verschiedene Baumaßnahmen beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen wurde die Verwaltung beauftragt, kontinuierlich über die Entwicklung sowie über die Veränderungen zu berichten. Berichtet wird hiermit über die Veränderungen seit der letzten Vorlage zur Berichterstattung im Rat der Stadt Hagen am 22.09.2022 (Drucksache 0626/2022).
Grund für diese Vorlage ist insbesondere die Kostensteigerung um über 500.000 € bei der Maßnahme Turnhalle Grundschule Geweke (Erneuerung der RLT-Anlage und MSR-Technik). Aus Zeitgründen wird die Vorlage ohne Vorberatungen zur Entscheidung in den Rat eingebracht.
Aufgrund der Coronapandemie sind weiterhin Verzögerungen bei vielen Maßnahmen erkennbar. Außerdem gibt es zusätzlich Lieferschwierigkeiten bei vielen Materialien. Neben Holz und Dämmmaterialien sind auch weitere Baumaterialen betroffen. Der Materialengpass zeigt sich in längeren Lieferzeiten und fortwährend steigenden Materialpreisen. Die mangelnde Verfügbarkeit von Baustoffen wirkt sich erheblich auf die Auftragskalkulationen der Handwerker aus. Wegen längerer Wartezeiten für Material sind Fertigstellungstermine unkalkulierbar. Die Unternehmen in der Bau-branche sind ausgelastet und verfügen kaum noch über freie Personalkapazitäten. Deshalb sind die Angebote für Bauleistungen rückläufig und die Angebotspreise steigen erheblich. So gehen auf Ausschreibungen oft nur wenige Angebote mit deutlich höheren Preisen als im Vorjahr ein. Hierdurch müssen die Gesamtkosten der Maßnahmen entsprechend in der Hochrechnung erhöht werden.
Durch die Hochwasserkatastrophe in Hagen bleibt die termingerechte Umsetzung sämtlicher Maßnahmen des KInvFG akut gefährdet. Durch die Beseitigung der Hochwasserschäden an ca. 65 Gebäuden kommt es weiterhin zu Engpässen im Personaleinsatz, der zu weiteren Verschiebungen von Fertigstellungsterminen einzelner Förderprojekte führt.
Zusätzlich ist aufgrund des Ukrainekrieges und der damit einhergehenden weltweiten Störung von Lieferketten sowie einer zunehmenden Energieverknappung in Deutschland mit weiteren erheblichen Engpässen und Preissteigerungen bei Materialien und Bauleistungen zu rechnen. Die zwischenzeitlich fertiggestellten Baumaßnahmen waren hiervon nicht mehr betroffen.
Die Endtermine der Förderzeiträume (Fristen für bauliche Fertigstellung und Abnahme) sind der 31.12.2023 für das 1. Kapitel und der 31.12.2025 für das 2. Kapitel.
1. KInvFG 1. Kapitel
1.1. Veränderungen KInvFG 1. Kapitel zum Stand September 2022
Alle Bezirke
Energetische Erneuerung Straßenbeleuchtung
Die Maßnahme wurde mit 1.525.601 € unter dem geplanten Betrag von 1.531.545 € beendet.
Bezirk Mitte
Volkshochschule – Erneuerung Heizungskessel
Die Maßnahme wurde mit 21.804 € unter dem geplanten Betrag von 25.000 € fertig-gestellt.
Grundschule Goldberg – Erneuerung RLT-Anlage und MSR-Technik
Die Maßnahme wurde mit 143.964 € unter dem Planwert von 145.000 € fertiggestellt.
Turnhalle Fichte Gymnasium – Fenstersanierung
Die Fenstersanierung kann mangels Personalkapazitäten erst in 2023 durchgeführt werden.
Bezirk Eilpe/Dahl
Gesamtschule Eilpe – Windfang
Wegen Kostensteigerungen und Zusatzaufwendungen beim Einbau erhöhen sich die Kosten von 10.000 € auf 14.000 €.
Bezirk Hohenlimburg
Feuerwache Ost – Erneuerung Blockheizkraftwerk
Die Kosten der Maßnahme erhöhen sich von 190.000 € auf 220.000 € aufgrund des Submissionsergebnisses des Kraftwerkes.
Gymnasium Hohenlimburg – Fassadenerneuerung
Die Maßnahme wurde mit 145.717 € unter dem Planansatz von 150.000 € fertiggestellt.
Kanuzentrum – Erneuerung der Heizungsanlage
Da die Unterhaltung eines Kanuzentrums als nicht zwingend notwendige Daseinsvorsorge seitens der Bezirksregierung angesehen wurde, konnte die neue Heizungsanlage nur unter der allgemeinen Bauunterhaltung durchgeführt werden.
2. KInvFG 2. Kapitel
2.1. Veränderungen KInvFG 2. Kapitel zum Stand September 2022
Bezirk Haspe
Turnhalle Grundschule Geweke – Erneuerung der RLT-Anlage und MSR-Technik
Die Kosten der Maßnahme erhöhen sich von 1.082.000 € auf 1.588.000 €. Die Gründe liegen in den enormen Kostensteigerungen, der baulich schwierigen Baukonstruktion, dem Einbau einer Deckenstrahlheizung und der in diesem Zuge sinnvollen energetischen Umstellung der Beleuchtung (Austausch der 40 Jahre alten Leuchtstoffröhren gegen LED). Wegen der Bautätigkeit kann die Turnhalle in 2023 für sechs Monate nicht genutzt werden. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2023 erfolgen, um Außensportmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
Gesamtschule Haspe – Sanierung des Deckenbereiches
Die Sanierung kann mangels Personalkapazitäten erst in 2023 durchgeführt werden.
Bezirk Hohenlimburg
Berufskolleg Kaufm. Schule II – Erneuerung der Heizungsanlage (2.+ 3. BA)
Im Anschluss an die Erneuerung des Wärmeerzeugers wird die Sanierung des Rohrleitungssystems und der Heizkörper zeitlich beginnend ab 2023 durchgeführt. Die Kosten des 3. BA werden um 150.000 € auf 450.000 € reduziert.
Grundschule Berchum-Garenfeld – Sanitärsanierung und Erneuerung Fenster / Fassade
Die beiden Maßnahmen werden aus Kapazitätsgründen auf 2024 verschoben.
Gymnasium Hohenlimburg – Sanierung der Trennwandanlagen
Die Maßnahme konnte in der Hochrechnung aufgrund des Ausschreibungs-ergebnisses von 110.000 € auf 90.000 € reduziert werden.
3. Allgemeines
Zur Information der Mitglieder des Rates sind die Gesamtmaßnahmenlisten für das 1. und das 2. Kapitel jeweils als Anlage beigefügt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
In Rahmen des Berichtswesens zum KInvFG wird als finanzielle Auswirkung jeweils die Veränderung zum letzten Bericht dargestellt worden. Für den aktuellen Bericht stellt sich diese wie folgt dar:
(Alle Angaben in €)
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| 1. Kapitel | 2. Kapitel |
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Gesamtsumme lt. Bescheid |
| 20.934.887 | 20.023.488 |
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Stand 22.09.2022 | Summe der Maßn | 20.753.008 | 19.788.737 |
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(DS 0626/2022) | Diff zu Bescheid | 181.879 | 234.751 |
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Stand 24.10.2022 | Summe der Maßn | 20.796.191 | 20.013.288 |
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(DS 0949/2022) | Diff zu Bescheid | 138.696 | 10.200 |
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Veränderung zum 22.09.2022 |
| 43.183 | 224.251 |
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Die oben dargestellten Veränderungen der Maßnahmen führen im Vergleich zu der letzten Vorlage (DS 0626/2022 vom 22.09.2022) zu einer weiteren Inanspruchnahme der Fördermittel (43.138 € im 1. Kapitel bzw. 224.251 € im 2. Kapitel), diese sind jedoch nicht ausgeschöpft. Es verbleiben noch 138.696 € im 1. bzw. 10.200 € im 2. Kapitel.
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Änderungen von Maßnahmen aus dem Förderprogramm nach dem KInvFG, 1. Kapitel |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1130 | Bezeichnung: | Gebäudewirtschaft |
Auftrag: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenstelle: | diverse | Bezeichnung: | Objektkostenstellen |
Kostenart: | 414102 | Bezeichnung: | Zuweisung vom Land Erträge KInvFG |
| 521502 | Bezeichnung: | Bauunterhaltung Einzelmaßn gem KInvFG |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 414102 |
|
| -38.864,70 |
|
|
Aufwand (+) | 521502 |
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| +43.183,00 |
|
|
Eigenanteil |
|
|
| 4.318,30 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Änderungen von Maßnahmen aus dem Förderprogramm nach dem KInvFG, 2. Kapitel |
1.2 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1130 | Bezeichnung: | Gebäudewirtschaft |
Auftrag: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenstelle: | diverse | Bezeichnung: | Objektkostenstellen |
Kostenart: | 414102 | Bezeichnung: | Zuweisung vom Land Erträge KInvFG |
| 521502 | Bezeichnung: | Bauunterhaltung Einzelmaßn gem KInvFG |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 414102 |
|
| -202.095,90 |
|
|
Aufwand (+) | 521502 |
|
| +224.551,00 |
|
|
Eigenanteil |
|
|
| 22.455,10 |
|
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Die Finanzierung von Verschiebungen und Kostensteigerungen wird durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb des Förderprogramms in der Einplanung in den Haushalt 2022 ff. sichergestellt. Wegen der starken Preisschwankungen, denen die Maßnahmen im Laufe der Realisierung weiter unterliegen wird empfohlen, dies zunächst nicht im Haushalt abzubilden und den weiteren Verlauf der Maßnahmen abzuwarten.
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter
|
| gez. Christoph Gerbersmann |
Bei finanziellen Auswirkungen | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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169,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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74 kB
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