Beschlussvorlage - 0916/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu DS 0917/2022, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, der Billigung des vorgelegten Konzernabschluss 2021 zu.

2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.), an der die Stadt Hagen zu 100 % beteiligt ist, beabsichtigt den erforderlichen Beschluss zum Konzernabschluss 2021 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Dieser wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft am 20.09.2022 wie folgt gefasst.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen als Gesellschafter der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH folgenden Beschluss zum Konzernabschluss 2021 zu fassen:

 

  1. Billigung des Konzernabschlusses 2021:

 

Der vorgelegte Konzernabschluss 2021 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 189.394.955,80 € und einem Jahresüberschuss excl. nicht beherrschter Anteile von 1.515.030,94 € gebilligt.

 

Die Details zu dem Konzernabschluss können der nicht öffentlichen Vorlage Drucksachennummer 0917/2022 entnommen werden.

 

   Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz

 

Oberbürgermeister

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

27.10.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.11.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen