Beschlussvorlage - 0916/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beauftragungen zum Konzernabschluss 2021 der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
- Beteiligt:
- HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.10.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.11.2022
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu DS 0917/2022, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, der Billigung des vorgelegten Konzernabschluss 2021 zu.
2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.), an der die Stadt Hagen zu 100 % beteiligt ist, beabsichtigt den erforderlichen Beschluss zum Konzernabschluss 2021 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Dieser wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft am 20.09.2022 wie folgt gefasst.
Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen als Gesellschafter der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH folgenden Beschluss zum Konzernabschluss 2021 zu fassen:
- Billigung des Konzernabschlusses 2021:
Der vorgelegte Konzernabschluss 2021 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 189.394.955,80 € und einem Jahresüberschuss excl. nicht beherrschter Anteile von 1.515.030,94 € gebilligt.
Die Details zu dem Konzernabschluss können der nicht öffentlichen Vorlage Drucksachennummer 0917/2022 entnommen werden.
Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz |
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Oberbürgermeister |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
