Beschlussvorlage - 0862/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die zweckgebundene Bereitstellung von zusätzlichen Einsatzmitteln bezüglich der Bekämpfung von Extremwetterlagen im Katastrophenschutz in Höhe von jährlich 250.000 €r 2022 und die nächsten drei Jahre.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 II S. 1 GO NRW in Höhe von 250.000 € auf dem Auftrag 1126043, Katastrophenschutz mit der Deckung aus Mehrertgen aus Bußgeldern auf dem Auftrag 1122042, Verkehrswesen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Unwetter im Juli 2021 stellten lokale und überörtliche zivile, polizeiliche und militärische Einsatzorganisationen, Spontanhelfende und die Bevölkerung vor enorme Herausforderungen. Dies bezieht sich sowohl auf das räumliche und zeitliche Ausmaß, als auch auf die Komplexität und die Intensität von Extremwetterlagen für die nächsten Jahre. Das Ereignis im Juli 2021 hat aufgezeigt, dass im Bereich Hochwasserereignis mit diversen Einsatzmitteln nachgesteuert werden muss. Die im Folgenden dargestellten Bedarfe resultieren aus Erfahrungen aus den Einsätzen im Zuge des Hochwassers 2021 sowie Erfahrungen umliegender Kommunen bei Waldbrandereignissen. Die Wahrscheinlichkeit von extremen Regenfällen, die zu Überschwemmungen und Fluten führen, hat sich lt. aktuellen Studien durch den Klimawandel um das 1,5 bis 9-fache erhöht. Auch die Intensität dieser Niederschläge ist um ein Mehrfaches gestiegen. Es wird ein Hochwasserschutzkonzept für die Stadt Hagen erstellt. Im Vorfeld müssen Maßnahmen und Einsatzmittel aufeinander abgestimmt und zusätzlich beschafft werden, um die Bevölkerung der Stadt Hagen und die Infrastruktursysteme zu schützen.

 

Damit in Zukunft adäquat auf Extremwetterlagen reagiert werden kann, um Gefahren beseitigen zu können und ein Organisationsverschulden zu vermeiden, ist es erforderlich die Ausstattung der Einsatzkräfte vor Ort zeitnah zu verbessern.

 

rderanfragen an die Bezirksregierung Arnsberg, an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wurden negativ beschieden.

 

Die Lagerung der Einsatzmittel erfolgt zunächst in den Gerätehäusern der freiwilligen Feuerwehr sowie am Einsatzlager der Feuer- und Rettungswache 2 (FRW2) bis eine Entscheidung zum Katastrophenschutz- bzw. Großschadenslager getroffen worden ist. Mit einer Steigerung der Wartungs- und Folgekosten ist nicht zu rechnen. Dies zeigen bereits gesammelte Erfahrungen mit ähnlichen Einsatzmitteln.

 

Begründung

 

Die Aufarbeitung der Katastrophe im Sommer des vergangenen Jahres wird auch Hagen noch lange beschäftigen. Die Erkenntnisse sind in das Hochwas-serschutzkonzept der Stadt Hagen einzuarbeiten, um auf die, bis jetzt bekannten Gefährdungen angemessen, schnell, effektiv und sicher reagieren zu können. Es sind zeitnah zusätzliche Einsatzmittel vor Ort erforderlich.

 

Die Kommunen müssen im Rahmen der Daseinsvorsorge für Unterstützungs-maßnahmen und Schadenlle gerüstet sein. Dazu benötigt sie ausreichende Einsatzmittel und Einsatzkräfte. Der Katastrophenschutz ist seit 1995 vom Land und Bund kontinuierlich zurückgefahren worden. Erst in den letzten Jahren nimmt das Engagement in diesem Bereich durch Land und Bund wieder zu. Die begonnen Maßnahmen reichen allerdings bisher nicht aus, die heutigen Bedarfe für Einsatzmittel in Großschadenlagen und Katastrophen widerzuspiegeln. Dies hat sich leider auch in Hagen 2021 gezeigt.

 

Im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements wurden bereits 2018 zweckge-bundene Mittel für Ausrüstungsgegenstände im Hochwasserschutz für insgesamt 800.000 € auf vier Jahre verteilt zur Verfügung gestellt (Vorlage 0816/2018). Angeschafft wurden davon unter anderem Schmutzwasserpumpen, Stromerzeuger, ein Sandsackersatzsystem und eine Hochleistungspumpe. Zwei Mehrzweckfahrzeuge Hochwasser sind derzeit noch in der Beschaffung.

 

r den Doppelhaushalt 2022/2023 sind keine größeren Beträge für Einsatzmittel angemeldet worden, da zunächst Lagerkapazitäten akquiriert werden sollten und die Stelle „Extremwetterlagen“ in der vorbeugenden Gefahrenabwehr nicht besetzt war. Mit den Auswirkungen des Starkregens konnte zu diesem Zeitpunkt niemand rechnen.

 

Schnell wurde klar, dass eine Hochleistungspumpe für die Bewältigung solcher Schadensereignisse bei weitem nicht ausreicht. Es wird unbedingt schnellstmöglich eine zweite benötigt, die auch für längere Wegstrecken z. B. bei Waldbränden (Synergieeffekt) eingesetzt werden kann. Die voraussichtlichen Kosten dafür belaufen sich auf etwa 120.000 €. Die vorhandene Hochleistungspumpe kann durch verschiedene Umbauten für ca. 10.000 € entsprechend der von der Löschgruppe Halden im Einsatz festgestellten Anforderungen optimiert werden. Für die Einsatzeinheiten an den Hochleistungspumpen sind Schwimmwesten erforderlich. Zehn Westen à 200 €, insgesamt 2.000 €.

 

Das Amt 37 verfügt über 16 Schmutzwasserpumpen. Diese Pumpen werden für Hochwasserlagen im Stadtgebiet vorgehalten und werden den Verbänden zur Verfügung gestellt, sobald sich Einsatzschwerpunkte entwickeln. Die Hochwasserlage von 2021 hat den Bedarf von 20 weiteren Pumpen dargestellt, die an verschiedenen Standorten (z. B. der Löschgruppe Dahl) für den Einsatz bereitgestellt werden müssen. Auf Schmutzwasserpumpen anderer Organisationen vor Ort und in umliegenden Gemeinden kann bei entsprechenden Lagen nicht zurückgegriffen werden, da diese dort selbst benötigt werden. Darüber hinaus müssen die Löschgruppen die Möglichkeit haben, regelmäßig an den Pumpen zu üben. Mit Kosten in Höhe von 100.000 € ist zu rechnen.

 

Mit den Schmutzwasserpumpen müssen den speziellen Einheiten Schutzaus-rüstungen (Watthosen, Regenhosen, Handschuhe, Overalls etc.) zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist der Lagerbestand auch für die überörtliche Hilfe aufzustocken. Die Kosten werden sich auf etwa 20.000 € belaufen.

 

In den kommenden Jahren müssen weitere Stromerzeuger mit Fremdeinspeisung und Zubehör für ca. 100.000 €, 25 Kettensägen mit Zubehör für ca. 80.000 €, eine digitale Zusatzausstattung für den Katastrophenschutz für ca. 20.000 € und zusätzliche Sandsackersatzsysteme für ca. 50.000 € angeschafft werden.

 

Bei den aufgelisteten Einsatzmitteln handelt es sich um erste Bedarfe.

 

In den nächsten Jahren werden vermehrt Ereignisse auf den Katastrophenschutz zukommen, siehe Waldbrand in Lüdenscheid, Plettenberg, Stürme sowie Hochwasserereignis 2021. Zu den weiteren Naturgefahren hierzulande zählen vor allem hydrometeorologische Gefahren, wie schwere Unwetter, Stürme oder Starkniederschläge, Temperaturstürze, Eis und Schnee, Hitzewellen und Dürren sowie umweltbezogene Gefahren wie Vegetationsbrände, diese müssen ebenfalls bearbeitet und im Katastrophenschutzplan dargestellt werden. Szenarien wie Stromausfall oder Gasmangel müssen ebenfalls beleuchtet und mit geeigneten Einsatzmitteln vorbereitet werden.

 

Die Stadt Hagen ist, wie alle Kreise und kreisfreien Städte, nach § 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 gesetzlich verpflichtet, sich im Bereich extremer Unwetterlagen und Katastrophen aufzustellen. Aus den Erfahrungen aus der Flut im Juli 2021, dem Sturmtief im Februar und Mai 2022 und den daraus folgenden Einsatzszenarien müssen zusätzliche Einsatzmittel für Hochwasser und andere extreme Wetterlagen beschafft werden, um Menschenleben zu schützen, Umweltkatstrophen abzuwenden und Sachschäden zu minimieren. Dazu müssen die Einsatzmittel beschafft und den Einsatzkräften in Einsatzlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

 

Die konsumtiven Mittel für das Jahr 2022 sind im Haushalt nicht eingeplant. Die Deckung kann über die Mehreinnahmen, welche durch die Bgelderhöhung vereinnahmt wurden erfolgen. Die investiven Mittel für das Jahr 2023 sind ebenfalls nicht im Haushalt eingeplant, eine Deckung kann über entsprechende Minderauszahlungen bei den Umbaukosten der Feuerwehrgerätehäuser gewährleistet werden. Gemäß § 12 Nr. 3 der Haushaltssatzung werden die konsumtiven Mittel durch den Rat bereitgestellt und die investiven Mittel durch den Kämmerer. Die konsumtiven/investiven Mittel für die Jahre 2024 und 2025 werden bei der nächsten Haushaltsplanung eingebracht.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind betroffen

 

Kurzerläuterung:

Gerade Menschen mit Behinderung sind auf schnelle Hilfe bei Extremwetterlagen angewiesen.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Einsatzmittel zur Bekämpfung von Extremwetterlagen

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brand- und Katastrophenschutz

Auftrag:

1126043

Bezeichnung:

Katastrophenschutz

 

543140

Bezeichnung:

Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände

 

 

Kostenart

2022

2023

2024

2025

2026

Aufwand (+)

543140

250.000

 

20.000

 

 

Eigenanteil

 

250.000

 

20.000

 

 

 

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

Teilplan:

1220

Bezeichnung:

Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste

Auftrag:

1122042

Bezeichnung:

Verkehrswesen

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2022

2023

Mehrertrag (-)

456100

Bußgelder

250.000

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brand- und Katastrophenschutz

Finanzstelle:

5.800017

Bezeichnung:

Großschadensereignisse / Katastrophenschutz

Finanzposition:

783100

Bezeichnung:

Auszahlung für den Erwerb von Vermögensgegenständen >800 €

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026

Auszahlung (+)

783100

707.500

 

250.000

229.000

228.500

 

Eigenanteil

707.500

 

250.000

229.000

228.500

 

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brand- und Katastrophenschutz

Finanzstelle:

5.000274

Bezeichnung:

Umbaukosten Feuerwehrgerätehäuser

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2023

Minderaus-zahlung (+)

785100

Auszahlungen für Hochbau-maßnahmen

250.000

 

 

x

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

Die unter den Punkten 1.1. und 1.2 aufgeführten Mittel für die Jahre 2024/2025 werden bei der Planung des nächsten Doppelhaushaltes berücksichtigt und stehen entsprechend vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat.

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Einsatzmittel in Höhe von 707.500 € (2023 2025) sind als Anschaffungs- / Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände von 11 Jahren ergibt sich ab dem Jahr 2025 insgesamt eine jährliche Abschreibung von 64.318

 

 

  1.                Folgekosten in Euro: ab 2025

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

10.613

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

64.318

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

74.931

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

74.931

 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Sebastian Arlt

Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

27.10.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.11.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen