Beschlussvorlage - 0732/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Empfehlung des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung zum Bürgerantrag der Sammlungsbewegung #aufstehen zur Kenntnis.
  2. Der Rat der Stadt Hagen lehnt die Einrichtung von Einwohnerfragestunden in den städtischen Ausschüssen und Beiräten ab.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Am 04.06.2021 erreichte die Geschäftsstelle des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung ein Antrag der Hagener Sammlungsbewegung „#aufstehen“ (siehe Anlage 1). Darin bittet das Vorstandsmitglied, „dafür Sorge zu tragen, dass in allen Ausschüssen und Beiräten jeweils vor den Sitzungen eine Einwohner*innenfragestunde eingerichtet wird“.

 

Begründet wird der Antrag mit mehr kommunaler Transparenz und einer größeren Beteiligungsmöglichkeit für die Bürger*innen in Hagen. Rückfragen könnten so direkt an das jeweilige Gremium herangetragen und von dort schnellstmöglich beantwortet werden.

 

Die Vorlage 0260/2022 wurde im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung am 17.05.2022 überaus kontrovers diskutiert. Während einige Ausschussmitglieder die damit verbundene Transparenz und den vereinfachten Zugang zu den unterschiedlichen Beteiligungsformaten befürworteten, wurden Bedenken hinsichtlich einer damit verbundenen Unübersichtlichkeit der zu erwartenden Anfragen und Anregungen innerhalb der zahlreichen Ausschüsse mit ihren jeweiligen unterschiedlichen Schwerpunkten geäert.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Grundsätzlich ist die Verwaltung verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen und zu informieren. Dies ergibt sich u. a. aus § 23 GO NRW. Dem folgend sieht u.a. § 3 der GeschO eine Einwohnerfragestunde zu Beginn jeder Ratssitzung vor, obwohl eine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung nicht besteht. Da der Rat das oberste Gremium der Stadt ist und dort alle wesentlichen Entscheidungen getroffen werden, kann dort auf alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger geantwortet werden. Ferner finden sich viele weitere Instrumente zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Hagen, wie z. B. regelmäßig stattfindende Bürgersprechstunden des Oberbürgermeisters und der Bezirksbürgermeister/-in.

 

Die bislang bestehenden Möglichkeiten werden von den Hagenerinnen und Hagenern rege ich Anspruch genommen und spiegeln die Vielfalt der zahlreichen Beteiligungsangebote wider:

 

  1. Grundsätzlich haben alle Hagener Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, im Rahmen der rund sieben- bis achtmal im Jahr stattfindenden Ratssitzungen, ihre Anfragen, die von allgemeinem öffentlichem Interesse sein müssen, persönlich vorzutragen. Hier bleibt festzuhalten, dass die Einwohnerinnen und Einwohner im Rat bezirksübergreifend zu allen Themen Fragen stellen können.
  2. In den sieben jährlich stattfindenden Sitzungen der insgesamt fünf Bezirksvertretungen, können Angelegenheiten - den jeweiligen Stadtbezirk betreffend in den dafür eingerichteten Einwohnerfragestunden thematisiert werden. Hier können Fragen mit konkretem bezirklichem Bezug zu allen Themen gestellt werden.
  3. Des Weiteren bietet der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung seit einigen Jahren das niederschwellige Angebot einer Bürgersprechstunde, die vier- bis fünfmal jährlich unmittelbar vor Sitzungsbeginn stattfindet, an.
  4. In den Bürgersprechstunden des Oberbürgermeisters und der Bezirksbürgermeister können Fragen gestellt, Anliegen formuliert und Anregungen eingebracht werden. In der Hagener Presse und auf der Internetseite der Stadt Hagen werden die Bürgersprechstunden des Oberbürgermeisters, der Bezirksbürgermeister und des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung regelmäßig angekündigt.
  5. Die Abteilung Bürgerkommunikation im Fachbereich des Oberbürgermeisters dient als niederschwellige Anlaufstelle für rgerinnen und Bürger und sieht ihre Aufgabe darin, bei Unstimmigkeiten in Angelegenheiten - die Verwaltung betreffend - oder bei offenen Fragen, aber auch wenn Anregungen gegeben werden sollen, zu unterstützen und für Klärung zu sorgen. Die Kontaktaufnahme kann hier schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen.
  6. Zudem ist Oberbürgermeister Erik O. Schulz jedes Jahr im Sommer im Hagener Stadtgebiet unterwegs und bietet im Rahmen seiner Sommertour allen Bürgerinnen und Bürgern Gespräche „unterm Sonnenschirm“ an. Die Termine der Sommertour werden rechtzeitig vor dem ersten Termin in den Medien und auf www.hagen.de bekannt gegeben.

 

 

Aus rechtlicher Sicht gesehen, ist eine Einrichtung von Einwohner*innenfragestunden in allen Gremien und Beiräten möglich, aber nicht vorgeschrieben, da die Bürgerbeteiligung in Hagen mit den bisherigen Angeboten sichergestellt ist. Es wäre erforderlich, die Fragestunde in die jeweilige GeschOen bzw. Satzungen der Gremien aufzunehmen. In § 28 Abs. 1 GeschO heißt es, dass in den Ausschüssen eine Einwohner*innenfragestunde nicht stattfindet. Sofern dies doch geschehen soll, müsste insoweit die GeschO geändert werden.

 

Aus rechtlicher Sicht ist nicht nach gesetzlich vorgeschriebenen und anderen Ausschüssen zu unterscheiden. r den Integrationsrat regelt § 27 Abs.7 GO NRW, dass er sich eine Geschäftsordnung gibt. Die Satzung des Hagener Integrationsrates verweist auf die GeschO des Rates, gleiches gilt r den Jugendhilfeausschuss. Lediglich für den Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung ist eine Sprechstunde ausdrücklich vorgesehen. Die Änderung der GeschO ist nicht erforderlich, da die Fragestunde im Rat zudem beibehalten werden soll. Regelungen zu den übrigen Gremien sind dort nicht enthalten.

 

Allerdings müssten vorab die Zuständigkeiten aller Gremien für die jeweiligen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger verdeutlicht werden und es erkennbar sein, wo die entsprechenden Fragen gestellt werden können und wo nicht. Fragen zur Stadtsauberkeit wären beispielsweise zum jetzigen Zeitpunkt im Haupt- und Finanzausschuss zu stellen und nicht, wie man zunächst vermuten würde, im Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Sebastian Arlt

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.11.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen