Beschlussvorlage - 0673-1/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

1. den Betrauungsakt in der als Anlage 1 zur Vorlage 0673/2022 beigefügten Fassung sowie

 

2. die Änderung der Kommunalunternehmenssatzung des Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) in der als Anlage 2 zur Vorlage 0673/2022 beigefügten Fassung.

 

II. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Entscheidung des Verwaltungsrates des WBH zu, die dieser Vorlage beigefügte Aufgabenbeschreibung (Anlage 3) als verbindliche Grundlage für die zukünftigen Wirtschaftsplanungen des WBH zu beschließen.

 

III. Der Oberbürgermeister wird beauftragt dem Rat der Stadt Hagen das Ergebnis einer 18-monatigen Evaluationszeit zur Beratung vorzulegen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

In Ergänzung zur Vorlage 0673/2022 wurde die Anlage 3 (Grundlagen für die Wirtschaftsplanung der WBH) in Abstimmung zwischen der Verwaltung und dem Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) um das Kapitel 11 Finanzielle Abwicklung ergänzt.

 

In Kapitel 11 werden die zwischen der Verwaltung und dem WBH vereinbarten grundsätzlichen Regelungen zu den finanzwirtschaftlichen Prozessen festgehalten.

 

Der Verwaltungsrat des WBH wird in seiner Sitzung am 28.10.2022 voraussichtlich die um das Kapitel 11 ergänzte Anlage 3 mit folgendem Beschluss für verbindlich erklären:

 

Der Verwaltungsrat stimmt der in der Anlage 3 beigefügten Aufgabenbeschreibung, welche als verbindliche Grundlage für die zukünftige Wirtschaftsplanung des WBH dient, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Hagen, zu.

 

Der Beschluss des Verwaltungsrates steht, wie bereits in der Vorlage 0673/2022 dargestellt, gemäß § 11 Absatz 4 Satzung des WBH unter dem Entscheidungsvorbehalt des Rates der Stadt Hagen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Die finanziellen Auswirkungen der Betrauungslösung wurden in den Vorlagen 0155/2021 und 0155-1/2021 ausführlich dargestellt.

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez. Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.10.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

1. den Betrauungsakt in der als Anlage 1 zur Vorlage 0673/2022 beigefügten Fassung sowie

 

2. die Änderung der Kommunalunternehmenssatzung des Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) in der als Anlage 2 zur Vorlage 0673/2022 beigefügten Fassung.

 

II. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Entscheidung des Verwaltungsrates des WBH zu, die dieser Vorlage beigefügte Aufgabenbeschreibung (Anlage 3) als verbindliche Grundlage für die zukünftigen Wirtschaftsplanungen des WBH zu beschließen.

 

III. Der Oberbürgermeister wird beauftragt dem Rat der Stadt Hagen das Ergebnis einer 18-monatigen Evaluationszeit zur Beratung vorzulegen.

 

IV. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, durch einen geeigneten und noch zu definierenden Prozess sicherzustellen, dass Erkenntnisse und erkannte Verbesserungsoptionen bereits innerhalb der Evaluationsphase in eine Modifikation der Aufgabenbeschreibung einfließen, soweit die Grundzüge der verbindlichen Auskunft nicht berührt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

 

 

2

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

 

1

FDP

1

 

 

Die Linke

 

 

1

HAK

 

 

1

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

5

 

 

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10.11.2022 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

1. den Betrauungsakt in der als Anlage 1 zur Vorlage 0673/2022 beigefügten Fassung sowie

 

2. die Änderung der Kommunalunternehmenssatzung des Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) in der als Anlage 2 zur Vorlage 0673/2022 beigefügten Fassung.

 

II. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Entscheidung des Verwaltungsrates des WBH zu, die dieser Vorlage beigefügte Aufgabenbeschreibung (Anlage 3) als verbindliche Grundlage für die zukünftigen Wirtschaftsplanungen des WBH zu beschließen.

 

III. Der Oberbürgermeister wird beauftragt dem Rat der Stadt Hagen das Ergebnis einer 18-monatigen Evaluationszeit zur Beratung vorzulegen.

 

IV. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, durch einen geeigneten und noch zu definierenden Prozess sicherzustellen, dass Erkenntnisse und erkannte Verbesserungsoptionen bereits innerhalb der Evaluationsphase in eine Modifikation der Aufgabenbeschreibung einfließen, soweit die Grundzüge der verbindlichen Auskunft nicht berührt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

13

 

 

SPD

12

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

5

 

 

Hagen Aktiv

 

4

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

 

3

FDP

2

 

 

Die Linke.

 

2

 

HAK

2

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

42

Dagegen:

6

Enthaltungen:

3

 

 

 

Herr Treß hat sich gem. § 43 i. V. m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.