Beschlussvorlage - 0507/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Baubeschluss Fahrradstraße Augustastraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Peter Stahlhut
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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25.10.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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02.11.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Augustastraße soll die erste Fahrradstraße in Hagen werden, die für den Kfz-Verkehr freigegeben ist. Sie ist den Radverkehr betreffend, eine wichtige stadtteilübergreifende als auch regional bedeutende Verbindung. Sowohl im Masterplan „Verkehr Hagen-Wehringhausen“, im Radverkehrskonzept der Stadt Hagen als auch in den streckenbezogenen Maßnahmenempfehlungen des Konzeptes für die Weiterentwicklung des regionalen Radwegenetzes wird auf die Bedeutung der Augustastraße verwiesen und die Widmung zur Fahrradstraße, die für den Kfz-Verkehr freigegeben ist, empfohlen.
Begründung
Hiermit wird auf die Vorlage 0398/2020 verwiesen. Am 10.06.2020 wurde hierzu Im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität (UWA) folgender Beschluss gefasst: Der UWA beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorliegenden Planung, einen Zuschussantrag für den Umbau der Augustastraße zur Fahrradstraße zu stellen.
Zur Umsetzung der Maßnahme Fahrradstraße Augustastraße hat die Stadt Hagen mit Datum vom 28.07.2021 eine Förderzusage von der Bezirksregierung Arnsberg erhalten. Der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) wurde in einem ersten Teilauftrag beauftragt ein Leistungsverzeichnis sowie eine Kostenermittlung für die Ausschreibung vorzubereiten. Diese wurde der Stadt Hagen inzwischen übermittelt. Die aktuell stark gestiegenen Preise im Bausektor (erhöhte Transportkosten, erhöhte Asphalt- und Bitumenkosten, erhöhte Stahlkosten usw.) wurden dabei berücksichtigt, sind aber in absoluter Höhe derzeit nicht kalkulierbar.
Diese Vorlage soll nun dazu dienen, den formalen Baubeschluss zur Umsetzung der Maßnahme einzuholen, damit der WBH die entsprechende Ausschreibung auf den Weg bringen und mit dem Bau schnellstmöglich beginnen kann.
Kosten
Die Baukosten der Zuschussmaßnahme beliefen sich gemäß Zuwendungsbescheid auf 199.400 €. Hinzu kamen die WBH-Kosten in Höhen von 19.940 €. Somit lagen die Gesamtkosten bei 219.340 €.
Es liegt eine Bewilligung über Fördermittel in Höhe von 189.400 € vor.
Inzwischen liegt eine aktualisierte Kostenermittlung vom WBH vor!
Der Wirtschaftsbetrieb geht hier von Baukosten in Höhe von ca. 256.800€ aus, zuzüglich WBH-Kosten in Höhe von ca. 25.680€, wird nun mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 282.480€ gerechnet. Für die Mehrkosten wird ein Änderungsantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Im Einmündungsbereich Augustastraße / Bergischer Ring werden die Fußgängerquerungen an den Lichtsignalanlagen (LSA) barrierefrei ausgebaut.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Alle Maßnahmen zur Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) tragen zur Klimaverbesserung bei.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Der Ausbau der Augustastraße zu einer Fahrradstraße gliedert sich in 2 Bereiche: Vom Bergischen Ring bis zur Södingstraße wird die Augustastraße im Vollausbau umgebaut. Von der Södingstraße bis zur Minervastraße erfolgen lediglich Markierungs- und Beschilderungsarbeiten. |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur |
Finanzstelle: | 5000438 | Bezeichnung: | Umgestaltung Augustastraße |
Finanzposition: | 681100 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen vom Land |
Finanzposition | 785200 | Bezeichnung: | Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzahlung (-) 681100 |
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| 189.400 € |
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Auszahlung (+) 785200 |
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| 282.480 € |
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Eigenanteil |
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| 93.080 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur |
Finanzstelle: | 5000396 | Bezeichnung: | Brücke Badstraße |
| Kostenart | Bezeichnung | 2022 | 2023 |
Minderaus-zahlung (+) | 785200 | Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen | 55.480 € |
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X | Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Erneuerung der Augustastraße im Vollausbau zwischen dem Bergischen Ring und der Södingstraße führt zu einem Abgang des Anlagenbestands zum 31.12.2023 in Höhe von 60.987 €. Der daraus resultierende Aufwand wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Die Herstellungskosten für diesen Bereich betragen rd. 253.000 € und sind entsprechend in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ist mit einer jährlichen Abschreibung in Höhe von 5.060 € (253.000 € / 50 Jahre) zu rechnen. Die Ausgaben für den weiteren Bereich bis zur Minervastraße betragen 29.480 €, die ebenfalls in der Bilanz zu aktivieren sind. Da diese Maßnahmen (Markierung/Beschilderung) auf die bestehende Augustastraße aufgebracht werden, ist eine Wertberichtigung des Altbestandes hier nicht erforderlich. Es erfolgt eine Abschreibung über die Restnutzungsdauer der Straße. Die Höhe der jährlichen Abschreibung beträgt 893 € (29.480 € / 33 Jahre). |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Für den Ausbau der Augustastraße wurden Landesmittel beantragt, die auch in Höhe von 189.400 € bewilligt wurden. Die Aufteilung erfolgt im Verhältnis der Herstellungskosten, sodass für den 1. Bereich Bergischer Ring / Södingstraße ein Sonderposten in Höhe von 169.634 € (189.400 € x 253.000 € / 282.480 €) gebildet wird, der analog zur Abschreibung über einen Zeitraum von 50 Jahren aufgelöst wird. Das ergibt einen jährlichen Ertrag in Höhe von 3.393 € (169.634 € / 50 Jahre). Für den 2. Bereich (Södingstraße bis Minervastraße) beträgt die Höhe des Sonderpostens 19.766 €. Die Auflösung erfolgt ebenfalls analog zur Abschreibung, sodass hier mit einem jährlichen Ertrag in Höhe von 599 € (19.766 € / 33 Jahre) zu rechnen ist. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1.5%) | 1.396 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten) | 4.237 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 5.953 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 11.586 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo) | 3.992 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 7.594 € |
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X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| gez. |
| Henning Keune Technischer Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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9,7 MB
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