Beschlussvorlage - 0857/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten am Sonntag, 18.12.2022, für den Stadtteil Hagen-Hohenlimburg, die als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage ist.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. beantragt einen verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit dem Lichtermarkt, der vom 16.12. bis 18.12.2022 in Hagen-Hohenlimburg stattfinden soll.

 

Der Veranstalter hat dem Antrag (Anlage 2 bis 6) eine Veranstaltungsbeschreibung, eine Passanten-Befragung 2022 und ein Teilnehmerverzeichnis der beteiligten Ladenlokale beigefügt.

 

Begründung

 

Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. hat beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Hagen-Hohenlimburg im Zusammenhang mit dem Lichtermarkt am 18.12.2022 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu öffnen.

 

Nach den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes (G) darf eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen im öffentlichen Interesse erfolgen. Der Anlass für die Öffnung der Verkaufsstellen am 18.12.2022 ist die Veranstaltung „Lichtermarkt“.

 

Die Veranstaltung soll viele Besucher aus einem überregionalen Einzugsgebiet anlocken. Geplant ist ein Kunst- und Handwerkermarkt, bei dem Handwerksbetriebe aus der Region ihre Arbeiten und ihre selbstgefertigten Produkte vorstellen und zum Verkauf anbieten können. Außerdem sollen Stände aus dem gastronomischen Bereich das Angebot abrunden. Es wird Glühweinstände geben und die Vereine aus Hohenlimburg haben die Möglichkeit sich den Besuchern vorzustellen.

 

Das Zentrum des Lichtermarktes wird der Neue Markt sein, der mit seiner Architektur und den ansässigen Gastronomen eine perfekte Atmosphäre für die Veranstaltung aufkommen lässt und die Besucher zum Verweilen einlädt.

 

Hinsichtlich der Besucherprognose kann grundsätzlich auf die Erfahrungswerte bei ähnlichen Veranstaltungen in der Hohenlimburger Innenstadt Bezug genommen werden. In diesem Jahr kann davon ausgegangen werden, dass es sogar ein erhöhtes Interesse an der Veranstaltung geben wird, weil durch die Corona-Pandemie in den vergangenen Jahren derartige Märkte häufig nicht stattfinden durften.

 

Bei vergangenen Veranstaltungen in Hohenlimburg konnte ein starkes Interesse der Bevölkerung festgestellt werden. Dies war mit einem entsprechenden Zulauf von Besuchern in die Hohenlimburger Innenstadt verbunden. Die Veranstalterin geht davon aus, dass der überwiegende Teil der Besucher (ca. 80 %) reine Veranstaltungsbesucher sind und ein sehr viel kleinerer Anteil auch die Geschäfte in der Innenstadt aufsucht. Die Veranstalterin rechnet mit etwa 1.500 Besuchern für die Veranstaltung.

 

Eine Besucherbefragung der Firma CIMA aus April 2022 zur Veranstaltung „Frühlingsbauernmarkt“ (Anlage 6) hat ergeben, dass die Veranstaltung des Bauernmarktes im Stadtteil Hagen-Hohenlimburg hauptsächlich von älteren Menschen, d. h., über 50 % der Besucher sind alter als 56 Jahre, besucht wurde und nahezu keine Jugendlichen angetroffen wurden. Die starke Überalterung ist sehr auffällig. Von den befragten Passanten waren zwei Drittel weiblich und nur ein Drittel männlich.

Die Frequenzzählung zeigt das höchste Besucheraufkommen zwischen 13:00 Uhr und 16:30 Uhr. Der Zugang zur Veranstaltung wird überwiegend über die Gaußstraße genutzt. In diesem Zusammenhang hat die Grünrockstraße keinen Einfluss.

 

Die Referenzzählung an einem „normalen“ Wochentag belegt die Attraktivität des Bauernmarktes. Während an einem Wochentag an keinem Zählstandort mehr als 100 Personen pro Stunde erfasst wurden, ergab die Zählung während des Bauernmarktes in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr am Standort Gaußstraße zwischen 1.200 und 1.300 Passanten pro Stunde und zur gleichen Zeit am Standort Lohmannstraße 400 Personen pro Stunde. Als Gründe für den Besuch der Veranstaltung gaben mehr als 80 % der Befragten an, bummeln und die Verkaufsstände besuchen zu wollen. Außerdem gab ein größerer Anteil der Befragten an, Freunde und Bekannte treffen zu wollen.

 

Bezüglich der Frage, was den Besuchern besonders am Bauernmarkt gefällt, gaben sie die Atmosphäre und das Ambiente sowie die Lebensmittelvielfalt der Anbieter an. Auch die Gastronomie war ein besonderes Merkmal für den Besuch des Marktes. Auf die Frage, was auf dem Bauernmarkt vermisst wird, gaben die Befragten ebenfalls die Lebensmittelvielfalt und die allgemeine Vielfalt, aber auch die Quantität der Stände an.

 

Der Hauptanteil der Befragten gab an, aus der Tageszeitung und durch Mund-zu-Mund-Propaganda von der Veranstaltung gehört zu haben. Ca. 80 % der Befragten kam direkt aus Hagen-Hohenlimburg, ein geringer Anteil gab Hagen und ein sehr geringer Anteil sonstige Wohnorte an.

 

Die Besucherumfrage lässt darauf schließen, dass der hohe Besucherstrom ohne die Ladenöffnung auch gegeben wäre. Die hohe Anzahl der Marktbesucher zeigt, dass die Ladenöffnung am Sonntag nicht im Vordergrund steht. Die Besucher kommen in erster Linie wegen des Bauernmarktes in die Hohenlimburger Innenstadt. Diese Besucher würden für einen normalen Einkauf wahrscheinlich nicht an einem Sonntag in die Hohenlimburger Innenstadt fahren. Auch dies zeigt, dass sich die sonntägliche Ladenöffnung von der typischen werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung abgrenzt und in den Hintergrund tritt. Der Lichtermarkt findet auf dem Marktplatz, dem Brucker Platz, der Gaußstraße und in Teilbereichen der Freiheitstraße statt. Das Zentrum des Lichtermarktes befindet sich auf dem Neuen Markt, der mit seiner Architektur und seinen Gastronomiebetrieben eine perfekte Atmosphäre für die Veranstaltung bietet. Unabhängig davon stehen der Lichtermarkt und die teilnehmenden Geschäfte räumlich in engem Bezug, da nur die Geschäfte der Fußngerzone und der unmittelbaren Zugangsstraßen zur Veranstaltung öffnen dürfen.

 

Die durch einen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie. Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Eckpunkte als regelmäßige Voraussetzungen für eine zulässige Sonntagsöffnung sind erfüllt.

 

In den mittelständischen Betrieben wird die Sonntagsöffnungszeit durch die Inhaber und Familienangehörige aufgefangen. Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, erfolgt die Teilnahme i. d. R. auf freiwilliger Basis. Bei Betrieben, in denen die Mitbestimmungsregelungen gelten, müssen entsprechende Vereinbarungen mit den Betriebsräten über Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.

 

Grundsätzlich ist das Schutzbedürfnis der Angestellten im Einzelhandel auf eine ungestörte Wochenendruhe abzuwägen mit dem dringenden Bedürfnis zur Versorgung der Besucher. Danach ist festzustellen, dass nach Abwägung aller Kriterien der Attraktivitätssteigerung des Stadtteils Hohenlimburg Vorrang vor dem Schutzbedürfnis einer geringen Zahl von Beschäftigten im Einzelhandel einzuräumen ist.

 

Die örtliche Ordnungsbehörde muss im Einzelfall prüfen, ob einer oder mehrere der im § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz (LÖG) genannten Sachgründe vorliegt und somit im konkreten Einzelfall die sonntägliche Ladenöffnung gerechtfertigt und das öffentliche Interesse gegeben ist.

 

Sachgrund: Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG)

 

Die Veranstaltung des Lichtermarktes findet auf dem Marktplatz, dem Brucker Platz, der Gaußstraße sowie in einem Teilbereich der Freiheitstraße statt. Die Verkaufsstellen, die geöffnet werden sollen, befinden sich in der Fußngerzone und somit in unmittelbarer Nähe zu dem Veranstaltungsort. Die betreffenden Straßen grenzen unmittelbar an die Veranstaltungsfläche. 

 

Ein zeitlicher Zusammenhang ist ebenfalls gegeben. Die Veranstaltung soll vom 16.12. bis 18.12.2022 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr und der verkaufsoffene Sonntag am 18.12.2022 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfinden.

 

Ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Veranstaltung des Lichtermarktes und der Ladenöffnung ist somit zu bestätigen und das öffentliche Interesse nachgewiesen.

 

 

Fazit:

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der dargestellte Sachgrund für sich allein so gewichtig ist, dass ausnahmsweise die Ladenöffnung gegenüber der Sonntagsruhe gerechtfertigt und von einem gesteigerten öffentlichen Interesse an der Ladenöffnung auszugehen ist.

 

 

Wertung der Stellungnahmen:

 

Die Industrie- und Handelskammer zu Hagen, die Handwerkskammer Dortmund, der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Südwestfalen e. V., Gemeindeverband Katholischer Kirchen, der Kirchenkreis des Märkischen Kreises, der Märkische Arbeitgeberverband und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wurden gemäß § 6 Abs. 4 Satz 6 LÖG um Stellungnahme gebeten.

 

Die Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde Hohenlimburg teilt in ihrer Stellungnahme vom 14.10.2022 mit, dass gegen den beabsichtigten verkaufsoffenen Sonntag keine Einwände bestehen.

 

Die Vertreter der Katholischen Kirchengemeinde sehen den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und „Tag des Herrn“, haben aber gegen den beabsichtigten verkaufsoffenen Sonntag keine weiteren Einwände.

 

Der Märkische Arbeitgeberverband und die Handwerkskammer Dortmund erklären in ihren Stellungnahmen, dass keine Bedenken gegen den beabsichtigten verkaufsoffenen Sonntag bestehen.

 

Aus Sicht der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen bestehen keine Bedenken gegen die Freigabe der Ladenöffnung an diesem Sonntag, soweit die Anforderung des LÖG eingehalten werden.

 

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di lehnt den verkaufsoffenen Sonntag grundsätzlich ab. Außerdem sei die Geschäftstätigkeit an Sonntagen keine andere als an Werktagen, da das LÖG inzwischen ein uneingeschränkte Ladenöffnung an diesen Tagen ermöglicht. Sonntagsöffnungen sind nach Auffassung von ver.di in keiner Weise notwendig und unterlaufen den Arbeitnehmerschutz des arbeitsfreien Sonntages immer mehr.

Darüber hinaus vertritt ver.di die Überzeugung, dass die Veranstaltung ohne Öffnung der Läden stattfinden kann.

Abschließend sei der Antrag für die Sonntagsöffnung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung grundsätzlich nicht zu beanstanden.

 

Vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Südwestfalen e. V. hat für den beabsichtigten verkaufsoffenen Sonntag bis zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung keine Stellungnahme abgegeben. Aus der Vergangenheit ist aber bekannt, dass von dort keine Bedenken gegen verkaufsoffene Sonntage bestehen.

 

Die Stellungnahmen sind als Anlagen 7.1 bis 7.7 beigefügt.

 

Die Verwaltung hat den für die Ladenöffnung zulässigen Bereich eng gefasst. Der fragliche Bereich ist in § 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung genau benannt. Verkaufsstellen darüber hinaus, die sicher ebenfalls ein Interesse an einer Öffnung am Sonntag hätten, bleiben zur Wahrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses von der Öffnung ausgenommen.

 

Gesamtergebnis:

 

Aus den oben aufgeführten Erläuterungen zu dem Sachgrund ergibt sich, dass sich die Verwaltung Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft hat und als Ergebnis der Ermessensentscheidung der Verkaufsöffnung den Vorrang vor der Sonntagsruhe eingeräumt hat.

 

Zur Durchführung des verkaufsoffenen Sonntages gemäß § 6 Abs. 4 LÖG kann die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten am Sonntag, 18.12.2022 für den Stadtteil Hagen-Hohenlimburg beschlossen werden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez.

gez.

Erik O Schulz

Oberbürgermeister

Sebastian Arlt

Beigeordneter

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.10.2022 - Bezirksvertretung Hohenlimburg