Beschlussvorlage - 0910/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung Billigkeitsrichtlinie des Landes NRW Hier: Förderprogramm "Rückenwind für Lastenräder in Hagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Andreas Winterkemper
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; VB2/S - Dezentraler Steuerungsdienst
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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25.10.2022
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Beschlussvorschlag
- Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beschließt die Einführung eines Förderprogramms für Lastenräder entsprechend der in Anlage 1 beigefügten Förderrichtlinie zum 1. November 2022.
- Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beauftragt die Verwaltung, das für die Umsetzung des Förderprogramms notwendige Antragsverfahren zu konzipieren und das Programm umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Lastenräder und E-Lastenräder tragen zur Luftreinhaltung, Energieeinsparung und Sicherheit auf Straßen und Wegen für viele Verkehrsteilnehmer bei, da Lastenräder Fahrten mit dem Kfz ersetzen können. Die Förderung erfolgt im Hinblick auf die Ziele der Stadt Hagen, die sie sich zum Klimaschutz, zur Luftreinhaltung und zur Nachhaltigen Mobilität gesetzt hat.
Das Förderprogramm „Rückenwind für Lastenräder in Hagen“ der Stadt Hagen soll Privatpersonen einen großen Anreiz zum Umstieg auf diese Mobilitätsform bieten. Die Stadt Hagen unterstützt damit die Anschaffung von werksneuen Lastenrädern, die serienmäßig speziell zum Transport von Gütern und/ oder Kindern konstruiert werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die das Lastenrad zum privaten Gebrauch erwerben und ihren Erstwohnsitz in Hagen haben.
Die Bezuschussung des Kaufs von Lastenrädern von Unternehmen und Freiberuflern in Hagen ist über dieses Programm nicht möglich. Die Förderung von gewerblich genutzten Lastenrädern ist entweder über ein Förderprogramm des Bundes (BAFA-Förderung von E-Lastenrädern und E-Lastenanhängern) oder das Förderprogramm „Emissionsarme Mobilität“ über PROGRESS.NRW möglich.
Für das städtische Förderprogramm stehen über die Billigkeitsrichtlinie des Landes NRW zunächst 25.000 Euro zur Verfügung. Über die Förderhöhe und die Voraussetzungen für eine Förderung informiert die entsprechende Förderrichtlinie.
Begründung
Im April sowie im Juni 2022 haben der Haupt- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung aus der Billigkeitsrichtlinie des Landes NRW erfolgreich Kompensationsleistungen (266.624,35 Euro) für den Klimaschutz einwerben konnte (DS: 0387/2022). Von diesen Kompensationsleistungen sollen rund 25.000 Euro für das Aufsetzen eines Förderprogramms für Lastenräder verwendet werden.
Mit dem Förderprogramm „Rückenwind für Lastenräder in Hagen“ wird die Anschaffung von Lastenrädern durch Privatpersonen bezuschusst. Hagen setzt mit einer Kaufprämie für Lastenräder einen Impuls für emissionsarme Mobilität und für eine alternative Mobilitätsform – gerade auch vor dem Hintergrund der Ziele des Masterplans „Nachhaltige Mobilität“ und der damit verbundenen Konzepte. Gerade auf kurzen Strecken ist das Lastenrad eine gute Alternative zum Auto, denn damit kann Vieles transportiert werden, ob Kinder oder Hunde, Werkzeug oder Getränkekisten, und dank der elektronischen Unterstützung sind auch Steigungen kein Problem mehr.
Das Förderprogramm soll Privatpersonen durch seine Attraktivität (Förderung bis max. 50 % der Anschaffungskosten) einen großen Anreiz zum Umstieg auf diese relativ neue Mobilitätsform bieten und dazu beitragen, auf das eigene Auto zu verzichten oder nicht unbedingt darauf angewiesen zu sein. Interessierten Haushalten soll mit dieser attraktiven Förderung der Kauf eines Lastenrades erleichtert werden. Das Förderprogramm wird dazu beitragen, diese neue Mobilitätsform in Hagen bekannter zu machen.
Bis zu zehn oder mehr als zehn Lastenräder können gefördert werden:
Mit einem Fördervolumen von 25.000 Euro könnte mindestens zehn Haushalten der Kauf eines Lastenrades bezuschusst werden (bei einer maximalen Ausnutzung der maximal zulässigen Förderhöhe pro Haushalt). Ggfs. auch mehr als zehn Haushalten, wenn Privatpersonen bevorzugt Lastenräder kaufen werden, die über keine Motorunterstützung verfügen.
Vorgesehen ist dabei eine Förderung von maximal 50 % des Anschaffungspreises. Allerdings gilt eine Höchstgrenze von 2.500 Euro für ein elektrisch betriebenes Lastenrad und von 1.250 Euro für ein nicht elektrisch betriebenes Lastenrad.
Im Anhang ist die Förderrichtlinie „Rückenwind für Lastenräder in Hagen“ beigefügt, welche die Förderbedingungen genauer regelt. Von der Allgemeinen Zuschuss-Richtlinie der Stadt Hagen vom 19.09.2006 soll abgewichen werden, weil diese dem hier angestrebten Förderzweck nicht entspricht. Das Förderprogramm soll nach Beschlussfassung des Umweltausschusses am 1. November 2022 starten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | positive Auswirkungen (+) |
Lastenräder haben vielfältige Einsatzmöglichkeiten und können einen Beitrag leisten, den Verkehr in der Stadt Hagen menschen- und umweltfreundlicher zu gestalten. Sie tragen zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs bei, verbessern die Luftqualität und mindern letztendlich auch die Treibhausgas-Emissionen. Lastenräder sind somit ein Baustein hin zu einer klimafreundlichen Mobilitätswende.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Die Fördermittel stammen von Land NRW und werden zu 100 % an antragstellende Personen/ Haushalte aus Hagen durchgeleitet. Für das Förderprogramm wird aus der Billigkeitsrichtlinie eine Summe von 25.000 Euro eingesetzt. Bezuschusst werden sollen max. 50 % der Anschaffungskosten: Allerdings wird ein Deckel bei 2.500 Euro für den Kauf eines elektrisch betriebenen Lastenrades eingezogen; und bei 1.250 Euro für ein nicht elektrisch betriebenes Lastenrad. Würde pro geförderten Haushalt die maximale Fördersumme ausgeschüttet, dann könnten maximal zehn (10) Lastenräder gefördert werden.
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1.1 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5610 | Bezeichnung: | Umwelt- und Immissionsschutz |
Finanzstelle: | 5000nnn | Bezeichnung: | Rückenwind für Lastenräder |
Finanzposition: | 681100 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen vom Land |
| 781800 | Bezeichnung: | Auszahlungen an übrige Bereiche |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Einzahlung (-) 681100 | -25.000 € | -25.000 € |
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Auszahlung (+) 781800 | 25.000 € | 25.000 € |
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Eigenanteil | 0 € | 0 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
x | Die Finanzierung wird durch die Förderung des Landes in voller Höhe sichergestellt. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
Die Ausgaben für die Anschaffung von Lastenrädern durch Privatpersonen in Höhe von 25.000 € stellen Investitionszuschüsse gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO dar, die als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren sind. Diese sind über eine Zweckbindungsdauer von 3 Jahren abzugrenzen. Somit betragen die jährlichen Abgrenzungen rd. 8.333 € (monatlich rd. 694 €) und führen in dieser Höhe zu Aufwendungen in der Ergebnisrechnung. |
Passiva:
Da die Finanzierung aus Fördermitteln des Landes erfolgt, sind auf der Passivseite der Bilanz entsprechend passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 25.000 € auszuweisen. Die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt, parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen auf der Aktivseite, über die Zweckbindungsdauer von 3 Jahren und führt somit in gleicher Höhe zu Erträgen (jährlich rd. 8.333 €, monatlich rd. 694 €) in der Ergebnisrechnung. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 8.333 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 8.333 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | - 8.333 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
gez. | gez. |
Sebastian Arlt Beigeordneter | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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108,2 kB
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