Berichtsvorlage - 0864/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zur Haushaltslage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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27.10.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
- HSK- und Controllingbericht zum Stand des III. Quartals 2022
Der HSK- und Controllingbericht wird zurzeit zum Stand 30.09.2022 erstellt. Neben den Sondereffekten, wie der Corona-Pandemie und der weiterhin andauernden Beseitigung von Hochwasserschäden, ist nun mit dem Ukrainekrieg ein weiterer immer stärker dominierender Effekt hinzugekommen. Die Berichterstattung ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 01.12.2022 geplant.
- Gewerbesteuerentwicklung
Der Haushaltsansatz für 2022 beträgt 101 Mio. €. Nach der Jahressollstellung lag das Steuersoll bei 89 Mio. €. Im Jahresverlauf gab es deutliche Erhöhungen durch das Finanzamt, so dass das Steuersoll inzwischen auf rund 132 Mio. € (Stand 23.09.2022) gestiegen ist. Damit ist der Haushaltsansatz übererfüllt. Nach der endgültigen Festsetzung für das Jahr 2021 ist auch für das Jahr 2022 noch mit erheblichen, im zweistelligen Millionenbereich liegenden Gewerbesteuerabmeldungen bis zum Jahresende zu rechnen.
- Schuldenstand/Zinsen
- Schuldenstand
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| 30.09.2022 | Vorjahr |
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Liquiditätskredite | 880.600.000 € | 947.500.000 € |
Liquiditätskredite Gute Schule 2020 | 5.479.348 € | 5.820.688 € |
Liquiditätskredite gesamt | 886.079.348 € | 953.320.688 € |
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Investitionskredite | 42.997.022 € | 49.989.389 € |
Förderkredite | 4.443.090 € | 4.755.010 € |
Investitionskredite Gute Schule 2020 | 18.562.304 € | 19.656.914 € |
Investitionskredite gesamt | 66.002.416 € | 74.401.313 € |
Die o. a. Tabelle weist für die Liquiditätskredite eine positive Entwicklung aus. Diese ist überwiegend auf noch nicht abgeflossene Mittel aus Förderprogrammen zurückzuführen.
3.2 Marktumfeld Zinsen
Aufgrund der weiterhin hohen Inflation hat die Europäische Zentralbank (EZB) im September die Leitzinsen erneut angehoben. Nach der ersten deutlichen Zinserhöhung im Juli um 0,50 Prozentpunkte folgte im September ein noch größerer Zinsschritt um 0,75 Prozentpunkte. Es wird erwartet, dass die EZB zur Eindämmung der Inflation weitere Zinserhöhungen beschließen wird. Die dadurch erschwerten Finanzierungsbedingungen dürften eine zusätzliche Belastung für die wirtschaftliche Entwicklung darstellen.
Die Zinsen am Geldmarkt sind aufgrund der weiteren Anhebung der Leitzinsen erneut deutlich gestiegen. Der 3-Monats-Euribor liegt mit 1,160 % (29.09.2022) jetzt bereits um gut 1,5 Prozentpunkte über dem Stand vom 12.05.2022 (-0,406 %). Mit den erwarteten weiteren Zinsschritten der EZB werden auch die Geldmarktzinsen weiter steigen. Auch die Zinsen für langfristige Kredite sind im Zuge der wirtschaftlichen und geopolitischen Krisen in den letzten Wochen wieder deutlich gestiegen. Lag der 10-Jahres-Swap am 11.08.2022 noch bei 1,795 %, war er am 29.09.2022 auf 3,247 % gestiegen. Für die Kapitalmarktzinsen erwarten die Bankenprognosen auf Jahressicht im Durchschnitt einen seitlichen Verlauf.
Zinssätze
Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen)
€STR (Euro Short-Term Rate): Die EZB hat den €STR als neue Referenz für einen unbesicherten Tagesgeldsatz entwickelt. Seit dem 02.10.2019 wurde der EONIA durch einen Abzug von 8,5 Basispunkten aus dem €STR berechnet. Bis zum Jahresende werden zu Vergleichszwecken beide Zinssätze aufgeführt. Ab 2023 wird dann nur noch der €STR als neue Referenz für Tagesgeldzinsen genannt.
| 12.05.2022 | 11.08.2022 | 29.09.2022 |
€STR (Tagesgeld) | -0,577 (-0,564) | -0,085 (-0,567) | 0,661 (-0,572) |
EONIA (Tagesgeld) | -0,492 (-0,479) | 0,000 (-0,482) | 0,746 (-0,487) |
3 Monats-Euribor | -0,406 (-0,539) | 0,321 (-0,549) | 1,160 (-0,543) |
12 Monats-Euribor | 0,230 (-0,480) | 1,141 (-0,498) | 2,578 (-0,491) |
3 Jahre Swapsatz | 1,091 (-0,409) | 1,418 (-0,455) | 3,084 (-0,348) |
5 Jahre Swapsatz | 1,367 (-0,254) | 1,543 (-0,359) | 3,169 (-0,191) |
10 Jahre Swapsatz | 1,747 (0,139) | 1,795 (-0,076) | 3,247 (0,156) |
- Änderung des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes
Zum NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz liegt derzeit ein neuer Gesetzentwurf vor. Es findet eine Erweiterung um die aus dem Ukrainekrieg resultierenden Haushaltsbelastungen statt, die auch Mehraufwendungen für die Energieversorgung einschließen. Die vorgesehenen Änderungen fügen sich in die bisherige Systematik ein, somit folgt mit dem Gesetzentwurf nunmehr das NKF-COVID-19-Ukraine Isolierungsgesetz (NKF-CUIG). Die folgende Übersicht zeigt die inhaltlichen Eckpunkte des Gesetzentwurfes.
| Gesetzentwurf vom 21.09. | ||
Isolierung von Minder- / Mehrbelastungen durch: | Jahresabschluss | Haushaltssatzung | Mittelfristige Planung |
Corona-Pandemie | 2022 und 2023 | 2023 |
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Ukraine-Kriegsfolgen (incl. Mehraufwendungen für Energie) | 2022 und 2023 | 2023 | 2024-2025 |
Abschreibungsbeginn Bilanzierungshilfe (Zeitraum: 50 Jahre) |
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| 2026 |
Die maßgeblichen Unterschiede des vorliegenden Gesetzentwurfes zu der bisher gültigen Regelung sind im Folgenden noch einmal aufgeführt:
Corona Mehr-/Minderbelastungen:
Die Haushaltsplanung 2022/2023 berücksichtigt erhebliche Entlastungen durch die Isolierungsmöglichkeit in der mittelfristigen Planung. Welche Auswirkungen die wegfallende Isolierungsmöglichkeit in der mittelfristigen Planung (2024 - 2026) hat, wird im Rahmen der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsjahres 2023 geprüft. Diese wird ebenfalls in den Haupt- und Finanzausschuss vom 01.12.2022 eingebracht.
Ukraine-Kriegsfolgen (inkl. Mehraufwendungen für Energie):
Es werden zusätzliche Isolierungsmöglichkeiten entsprechender Mehr-/Minderbelastungen in den Jahresabschlüssen 2022 und 2023 und für die Haushaltssatzung 2023 eingeräumt. Die Auswirkungen für die Jahre 2024 und 2025 müssen in der mittelfristigen Finanzplanung prognostiziert werden. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht jedoch bisher keine Isolierungsmöglichkeit für die Haushaltsplanung 2024/2025 vor.
Abschreibungsbeginn:
Der Abschreibungsbeginn hat sich aufgrund der weiterhin bestehenden Sondereffekte um ein Jahr verschoben.
Alle Isolierungsmöglichkeiten bieten lediglich eine buchhalterische Möglichkeit eine ausgeglichene Haushaltsplanung und ausgeglichene Jahresrechnung vorzulegen. Sie stellen keinen Ausgleich der benötigten Liquidität dar und sie belasten zukünftige Haushalte mit den daraus resultierenden Abschreibungen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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