Berichtsvorlage - 0864/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

  1. HSK- und Controllingbericht zum Stand des III. Quartals 2022

Der HSK- und Controllingbericht wird zurzeit zum Stand 30.09.2022 erstellt. Neben den Sondereffekten, wie der Corona-Pandemie und der weiterhin andauernden Beseitigung von Hochwasserschäden, ist nun mit dem Ukrainekrieg ein weiterer immer stärker dominierender Effekt hinzugekommen. Die Berichterstattung ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 01.12.2022 geplant.

 

  1. Gewerbesteuerentwicklung

Der Haushaltsansatz für 2022 beträgt 101 Mio. €. Nach der Jahressollstellung lag das Steuersoll bei 89 Mio. €. Im Jahresverlauf gab es deutliche Erhöhungen durch das Finanzamt, so dass das Steuersoll inzwischen auf rund 132 Mio. € (Stand 23.09.2022) gestiegen ist. Damit ist der Haushaltsansatz übererfüllt. Nach der endgültigen Festsetzung für das Jahr 2021 ist auch für das Jahr 2022 noch mit erheblichen, im zweistelligen Millionenbereich liegenden Gewerbesteuerabmeldungen bis zum Jahresende zu rechnen.

 

  1. Schuldenstand/Zinsen
    1. Schuldenstand

 

 

 

 

30.09.2022

Vorjahr

 

 

 

Liquiditätskredite

880.600.000 €

947.500.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

5.479.348 €

5.820.688 €

Liquiditätskredite gesamt

886.079.348

953.320.688

 

 

 

Investitionskredite

42.997.022 €

49.989.389 €

rderkredite

4.443.090 €

4.755.010 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

18.562.304 €

19.656.914

Investitionskredite gesamt

66.002.416 €

74.401.313 €

 

Die o. a. Tabelle weist für die Liquiditätskredite eine positive Entwicklung aus. Diese ist überwiegend auf noch nicht abgeflossene Mittel aus Förderprogrammen zurückzuführen.

 

 

 

 

3.2    Marktumfeld Zinsen

Aufgrund der weiterhin hohen Inflation hat die Europäische Zentralbank (EZB) im September die Leitzinsen erneut angehoben. Nach der ersten deutlichen Zinserhöhung im Juli um 0,50 Prozentpunkte folgte im September ein noch größerer Zinsschritt um 0,75 Prozentpunkte. Es wird erwartet, dass die EZB zur Einmmung der Inflation weitere Zinserhöhungen beschließen wird. Die dadurch erschwerten Finanzierungsbedingungen dürften eine zusätzliche Belastung für die wirtschaftliche Entwicklung darstellen.

Die Zinsen am Geldmarkt sind aufgrund der weiteren Anhebung der Leitzinsen erneut deutlich gestiegen. Der 3-Monats-Euribor liegt mit 1,160 % (29.09.2022) jetzt bereits um gut 1,5 Prozentpunkte über dem Stand vom 12.05.2022 (-0,406 %). Mit den erwarteten weiteren Zinsschritten der EZB werden auch die Geldmarktzinsen weiter steigen. Auch die Zinsen für langfristige Kredite sind im Zuge der wirtschaftlichen und geopolitischen Krisen in den letzten Wochen wieder deutlich gestiegen. Lag der 10-Jahres-Swap am 11.08.2022 noch bei 1,795 %, war er am 29.09.2022 auf 3,247 % gestiegen. Für die Kapitalmarktzinsen erwarten die Bankenprognosen auf Jahressicht im Durchschnitt einen seitlichen Verlauf.

 

Zinssätze

 

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen)

STR (Euro Short-Term Rate): Die EZB hat den €STR als neue Referenz für einen unbesicherten Tagesgeldsatz entwickelt. Seit dem 02.10.2019 wurde der EONIA durch einen Abzug von 8,5 Basispunkten aus dem €STR berechnet. Bis zum Jahresende werden zu Vergleichszwecken beide Zinssätze aufgeführt. Ab 2023 wird dann nur noch der €STR als neue Referenz für Tagesgeldzinsen genannt.

 

12.05.2022

11.08.2022

29.09.2022

 STR (Tagesgeld)

-0,577 (-0,564)

-0,085 (-0,567)

0,661 (-0,572)

 EONIA (Tagesgeld)

    -0,492 (-0,479)

    0,000 (-0,482)

    0,746 (-0,487)

  3 Monats-Euribor

     -0,406 (-0,539)

       0,321 (-0,549)

     1,160 (-0,543)

12 Monats-Euribor

0,230 (-0,480)

1,141 (-0,498)

2,578 (-0,491)

  3 Jahre Swapsatz

1,091 (-0,409)

1,418 (-0,455)

3,084 (-0,348)

  5 Jahre Swapsatz

1,367 (-0,254)

1,543 (-0,359)

3,169 (-0,191)

10 Jahre Swapsatz

       1,747  (0,139)

       1,795 (-0,076)

     3,247  (0,156)

 

 

 

  1. Änderung des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes

Zum NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz liegt derzeit ein neuer Gesetzentwurf vor. Es findet eine Erweiterung um die aus dem Ukrainekrieg resultierenden Haushaltsbelastungen statt, die auch Mehraufwendungen für die Energieversorgung einschließen. Die vorgesehenen Änderungen fügen sich in die bisherige Systematik ein, somit folgt mit dem Gesetzentwurf nunmehr das NKF-COVID-19-Ukraine Isolierungsgesetz (NKF-CUIG). Die folgende Übersicht zeigt die inhaltlichen Eckpunkte des Gesetzentwurfes.

 

Gesetzentwurf vom 21.09.

Isolierung von Minder- / Mehrbelastungen durch:

Jahresabschluss

Haushaltssatzung

Mittelfristige Planung

Corona-Pandemie

2022 und 2023

2023

 

Ukraine-Kriegsfolgen (incl. Mehraufwendungen für Energie)

2022 und 2023

2023

2024-2025

Abschreibungsbeginn Bilanzierungshilfe (Zeitraum: 50 Jahre)

 

 

2026

 

Die maßgeblichen Unterschiede des vorliegenden Gesetzentwurfes zu der bisher gültigen Regelung sind im Folgenden noch einmal aufgeführt:

 

Corona Mehr-/Minderbelastungen:

Die Haushaltsplanung 2022/2023 berücksichtigt erhebliche Entlastungen durch die Isolierungsmöglichkeit in der mittelfristigen Planung. Welche Auswirkungen die wegfallende Isolierungsmöglichkeit in der mittelfristigen Planung (2024 - 2026) hat, wird im Rahmen der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsjahres 2023 geprüft. Diese wird ebenfalls in den Haupt- und Finanzausschuss vom 01.12.2022 eingebracht.

 

Ukraine-Kriegsfolgen (inkl. Mehraufwendungen für Energie):

Es werden zusätzliche Isolierungsmöglichkeiten entsprechender Mehr-/Minderbelastungen in den Jahresabschlüssen 2022 und 2023 und für die Haushaltssatzung 2023 eingeräumt. Die Auswirkungen für die Jahre 2024 und 2025 müssen in der mittelfristigen Finanzplanung prognostiziert werden. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht jedoch bisher keine Isolierungsmöglichkeit für die Haushaltsplanung 2024/2025 vor.

 

Abschreibungsbeginn:

Der Abschreibungsbeginn hat sich aufgrund der weiterhin bestehenden Sondereffekte um ein Jahr verschoben.

 

Alle Isolierungsmöglichkeiten bieten lediglich eine buchhalterische Möglichkeit eine ausgeglichene Haushaltsplanung und ausgeglichene Jahresrechnung vorzulegen. Sie stellen keinen Ausgleich der benötigten Liquidität dar und sie belasten zukünftige Haushalte mit den daraus resultierenden Abschreibungen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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27.10.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen