Beschlussvorlage - 0858/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Rückfallebene zur Anbindung an den Digitalen Bündelfunk
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Gabriele Thomzig
- Beteiligt:
- FB15 - Informationstechnologie und Zentrale Dienste; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Organisation und Digitalisierung
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Vorberatung
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18.10.2022
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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27.10.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz betreibt seit 2011 eine Rückfallebene zur Anbindung an das Netz des Digitalen Bündelfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Dieses System entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Dementsprechend können nicht mehr alle im Netz zur Verfügung stehenden Funktionen, die für einen sicheren Betrieb des Funkverkehres notwendig sind, genutzt werden. Um den aktuellen Funktionsumfang nutzen zu können, muss das System einem Upgrade unterzogen werden.
Da es sich bei dem System um eine Eigenentwicklung der Firma Selectric Nachrichtensysteme GmbH handelt, können die benötigten Firmwareupdates und Hardwareupdates nur durch die Firma Selectric Nachrichtensysteme GmbH durchgeführt werden. Für das Upgrade werden voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 235.000 € brutto anfallen.
Begründung
Der Digitale Bündelfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), nachfolgend Digitalfunk genannt, wurde im Jahre 1995 von dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) als digitaler Bündelfunk standardisiert. Der Digitalfunk dient dem drahtlosen Austausch von Informationen in geschlossenen Benutzergruppen. Nach der Standardisierung wurde im Jahr 2005 begonnen, den Digitalfunk flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland einzuführen und befindet sich heute im Wirkbetrieb.
Die Kreisfreie Stadt Hagen hat nach § 28 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 eine Leitstelle einzurichten und diese so zu ertüchtigen, dass diese auch bei einem Ausfall handlungsfähig bleibt „(1) …Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, durch die ihre Aufgabenerfüllung auch bei Ausfall sichergestellt wird.“ Da hierzu auch der sichere und vollumfängliche Betrieb des Digitalfunk zählt, muss die vorhandene Rückfallebene einem Upgrade unterzogen werden damit die aktuell verfügbaren Features auch auf dieser verfügbar und nutzbar sind.
Im Jahr 2011 wurde mit der Einführung des Digitalfunks auch eine Rückfallebene zur Anbindung an das Digitalfunknetz in die Leitstelle der Feuerwehr Hagen verbaut. Diese wurde im Jahr 2011 durch die Firma Selectric Nachrichtensysteme GmbH errichtet und mit den 2011 aktuellen Features ausgestattet. Im Jahr 2015 wurde das System einem Upgrade durch die Firma Selectric Nachrichtensysteme GmbH versehen, um die neu zur Verfügung stehenden Features dem Disponenten im Falle eines Ausfalls der primären Anbindung zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der 2015 geltenden Empfehlung des Ministeriums, wurde die erste Ausbaustufe der Rückfallebene in der Leitstelle realisiert. Damit ist das gleichzeitige Besprechen von vier Gesprächsgruppen an vier Arbeitsplätzen möglich.
Die Leitstelle der Feuerwehr Hagen besitzt heute insgesamt acht Arbeitsplätze, einen Stabsarbeitsplatz und drei Arbeitsplätze zur besonderen Verfügung. Somit können insgesamt nur vier von zwölf Plätzen im Bedarfsfall über die Rückfallebene am Sprechfunkverkehr teilnehmen. Desweitern sind seit 2015 diverse Funktionen im Digitalfunk hinzugekommen, die mit der aktuellen Hard-/Software der Rückfallebene nicht nutzbar sind. Seit der Errichtung der Rückfallebene im Jahre 2011, musste sie durchschnittlich zwei Mal pro Quartal in Betrieb genommen werden.
Das verwendete Produkt ist eine Eigenentwicklung der Firma Selectric Nachrichtensysteme GmbH und findet, wie vorher schon beschrieben, seit 2011 Verwendung bei der Feuerwehr Hagen. Im Rahmen der Erstellung einer Preisinformation wurde das Thema Firmwareupdate angesprochen. Da es sich bei dem Produkt IDECS um eine Eigenentwickelung handelt, kann die Maßnahme nur durch die Firma Selectric Nachrichtensysteme GmbH durchgeführt werden.
Im Rahmen des Upgrades müssen die Radio IP Streamer (Dieses Modul ermöglicht durch die VoIP-Streamertechnologie eine mehrplatzfähige Besprechung der Funkgeräte vom Typ SRG3900 oder SCG22 der Firma Sepura. Zum Anschluss an das Funkgerät wird ein spezielles Anschlusskabel benötigt, welches ebenfalls eine Eigenentwickelung der Firma Selectric Nachrichtensysteme GmbH ist). Zur Programmierung (Firmwareupdate) wird eine Spezialsoftware inklusive des oben genannten Anschlusskabels benötigt. Beide Komponenten sind Eigenentwicklungen der Firma Selectric Nachrichtensysteme GmbH und werden nicht an Dritte weitergegeben. Aus diesem Grund kann nur die Firma Selectric Nachrichtensysteme GmbH ein Upgrade des Gesamtsystems durchführen.
Die erforderlichen Mittel sind im aktuellen Haushalt eingeplant.
Mit den Kostenträgern besteht Einvernehmen, die anfallenden Kosten für die Leitstelle in einem Kostenverhältnis von 65 % für den Rettungsdienst anzuerkennen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1260 | Bezeichnung: | Brand- und Katastrophenschutz |
Finanzstelle: | 5800264 | Bezeichnung: | Ausrüstung Digitaler Bündelfunk |
Finanzposition: | 783100 | Bezeichnung: | Ausz. für den Erwerb von Vermögens- |
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| Bezeichnung: | gegenständen > 800 Euro |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Einzahlung (-) 6nnnnn |
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Auszahlung (+) 783100 | 235.000 € |
| 235.000 € |
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Eigenanteil | 235.000 € |
| 235.000 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
X | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben für die Anschaffung des Upgrades der Rückfallebene in H. v. 235.000 Euro sind als Anschaffungs- /Herstellungskosten in der Bilanz zu aktiveren. Bei einer Nutzung des Upgrades von 5 Jahren ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 47.000 Euro, die zu 65 % durch die Rettungsdienstgebühren refinanziert sind. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 3.525,00 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 47.000,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 50.525,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | ./. 30.550,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 19.975,00 € |
- Steuerliche Auswirkungen
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Sebastian Arlt Beigeordneter |
