Beschlussvorlage - 0727/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Beschaffung digitaler Funkmeldeempfänger (DME)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
- Beteiligt:
- FB15 - Informationstechnologie und Zentrale Dienste; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Organisation und Digitalisierung
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Vorberatung
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18.10.2022
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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27.10.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
Aufgrund der datenschutzrechtlichen Vorgaben, der geltenden Erlasslage und mehrerer aktueller Gerichtsentscheidungen sind Meldeempfänger mit der im Leitstellenverfahren ausgeschriebenen Verschlüsselungstechnik zur digitalen Alarmierung zu beschaffen.
Begründung
Die haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr Hagen (für Brandschutz und technische Hilfeleistung, Rettungsdienst, Fachberater, etc.) werden über digitale Meldeempfänger, im folgenden DME genannt, zu Einsätzen alarmiert. Die DME bilden also ein einseitiges Kommunikationsmedium der Leitstelle in Richtung Einsatzkraft. Mittlerweile sind sowohl die Infrastruktur zur Alarmierung, als auch die Alarmempfangsgeräte, also die derzeitig im Umlauf befindlichen Meldeempfänger in die Jahre gekommen.
Eine für das 4. Quartal 2022 geplante Modernisierung der Infrastruktur zur digitalen Alarmierung befindet sich bereits im Ausschreibungs-/Vergabeverfahren. Grund für die Modernisierung sind neben der veralteten Soft- und Hardware auch verschärfte gesetzliche Anforderungen an die Alarmierung. Um das Auslesen der übermittelten personenbezogenen Daten zu unterbinden, muss die Alarmierung und damit der übertragene Meldungstext verschlüsselt werden. Derzeit erfolgt keine Verschlüsselung der Alarmierung, deshalb werden einzelne Informationen nicht über die Meldeempfänger weitergeleitet. Mit der Modernisierung der Infrastruktur zur digitalen Alarmierung kann die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen auf Seiten der Infrastruktur dann gewährleistet werden.
Als Alarmempfangsgeräte werden derzeit digitale Meldeempfänger der Firma Eurobos und der Firma Swissphone genutzt. Die im Umlauf befindlichen DME der Firma Eurobos (700 St.) sind zwischen fünf und zehn Jahren alt. Die im Umlauf befindlichen DME der Firma Swissphone (ca. 100 St) sind neuwertig und im Rahmen technischer Ausfälle der Eurobos-Geräte in den vergangenen zwölf Monaten angeschafft worden. Diese neuen Geräte erfüllen bereits den erforderlichen Standard zur Verschlüsselung.
Im Projekt „Ertüchtigung Leitstelle“ (siehe dazu Vorlage 0451/2022) besteht ab Anfang 2023 auch in Hagen die Möglichkeit Alarmierungen zu verschlüsseln. Die Geräte der Firma Eurobos können die ausgeschriebene Verschlüsselung in der digitalen Alarmierung - im Kryptoverfahren "DiCal IDEA" - nicht verarbeiten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen besteht nach mehreren Gerichtsurteilen und aufgrund geltender Erlasslage die Notwendigkeit, so schnell wie möglich auf die neue Technik umzustellen. Dazu ist allerdings ein vollständiger Austausch der alten Meldeempfänger erforderlich.
Haushaltsmittel für den Austausch defekter Meldeempfänger und die anstehende Modernisierung – entsprechend der gesetzlichen Anforderungen – wurden in der Haushaltsplanung für 2022 und 2023 je zur Hälfte berücksichtigt.
Die erforderlichen Geräte ohne Notruffunktion für den Bereich Katastrophenschutz (60 DME) und für den Bereich Brandschutz und Hilfeleistung (580 DME) sollen europaweit ausgeschrieben werden. Die Beschaffungskosten belaufen sich je Meldeempfänger, inkl. der notwendigen zugehörigen Komponenten (Tragetasche und Ladeschale inkl. Zubehör) auf ca. 420 € brutto. Für den Bereich des Rettungsdienstes sollen im kommenden Jahr in einer gesonderten Ausschreibung zusätzlich 60 Meldeempfänger mit Notruffunktion beschafft werden.
Durch die Beschaffung im Paket könnten auch wesentlich günstigere Gebote erzielt werden. In wie weit dies bei aktuellen Ausschreibungen Anwendung findet, kann auf Grund der allgemein angespannten Situation nicht vorhergesagt werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Beschaffung von Meldeempfängern |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1260 | Bezeichnung: | Brandschutz |
Auftrag: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | 61260 | Bezeichnung: | BuG Brandschutz |
Kostenart: | 543140 | Bezeichnung: | Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände |
| Kostenart | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 543140 | 177.000 € | 93.000 € |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
X | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Steuerliche Auswirkungen
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Sebastian Arlt Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
