Beschlussvorlage - 0843/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantragung der Teilmaßnahmen für den STEP 2023 des InSEKs Hagen-Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dominik Uschdraweit
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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20.10.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
Ende September 2021 wurde für das Zentrum für Hohenlimburg ein Städtebauförderungsantrag zum Programm „Lebendige Zentren“ eingereicht, welcher zuvor vom Rat der Stadt Hagen (DS 0703/2021) beschlossen wurde. Am 12.08.2022 wurde vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) eine Programmveröffentlichung publiziert, in der die Förderbewilligung für das InSEK Hohenlimburg zu finden ist. Der Stadtverwaltung wurde seitens der Bezirksregierung Arnsberg eine mündliche Zusage erteilt, sowie der Bescheid von der Ausnahme des Verbots des frühzeitigen Maßnahmenbeginns zugesendet. In den nächsten Wochen ist entsprechend mit dem offiziellen Förderbescheid zu rechnen. Laut der Programmveröffentlichung des MHKBD wurde das beantragte Quartiersmanagement, die Fassadenbegrünung am Rathaus Hohenlimburg sowie das Hof- und Fassadenprogramm für dieses Jahr bewilligt. Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Hagen wurde die Stadtverwaltung ermächtigt, alle im InSEK Hohenlimburg aufgeführten Maßnahmen entsprechend des Zeitplans zu beantragen. Für die im nächsten Jahr vorgesehenen Maßnahmen musste bis zum 30.09.2022 der Antrag gestellt werden. Fristwahrend wurde dieser Antrag bereits vorbehaltlich der Zustimmung der BV Hohenlimburg bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Die Auflistung und nähere Erläuterung der Maßnahmen erfolgt in dieser Vorlage.
Begründung
Durch die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm des Landes besteht die Chance, die im INSEK Hohenlimburg vorgesehenen Maßnahmen ganzheitlich umzusetzen. Die Bewilligung einzelner Maßnahmen erfolgt jedoch immer nur aufgrund der konkreten Antragstellung entsprechend des im INSEK vorgesehenen Maßnahmeprogramms sowie des damit korrespondierenden Kosten- und Finanzierungsplans.
Bei den für das nächste Jahr geplanten Maßnahmen geht es einerseits um die Schaffung organisatorischer, finanzieller und personeller Strukturen für die Durchführung des INSEK. Hierzu zählen die Maßnahmen Verfügungsfonds, Quartiersarchitekt und der Prozess zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Zugleich wird mit dem Wettbewerb für das Leitprojekt „Hohenlimburg an die Lenne“ auch ein wichtiger erster Meilenstein für die Umgestaltung des Rathausumfeldes gesetzt. Die beantragte Fördersumme beträgt insgesamt 4.276.536 Euro, wovon sich der zuwendungsfähige Anteil auf 3.926.536 Euro beläuft. Die Eigenmittel in Höhe von 1.135.307 Euro sind im Haushaltsplan bereits vorgesehen.
Hier folgt eine Übersicht der zu beantragenden Maßnahmen für das Jahr 2023:
Konsumtive Maßnahmen:
Die unter 1.1 aufgeführten finanziellen Auswirkungen (konsumtiv) beinhalten die durch den Fördergeber bereits bewilligten Maßnahmen „Citymanagement“ und „Hof- und Fassadenprogramm“ sowie die Kosten des integrierten Handlungskonzepts, welches durch das Planungsbüro Plan-Lokal erstellt worden ist. Darüber hinaus umfassen die unter 1.1 aufgeführten finanziellen Auswirkungen (konsumtiv) die drei konsumtiven Maßnahmen, die auf Grundlage des Beschlusses dieser Vorlage beim Fördergeber beantragt werden und im Folgenden inhaltlich ausgeführt werden:
Verfügungsfonds
Besondere städtebauliche Maßnahme (FRL Nr. 14)
Gesamtkosten: 100.000 EUR
Laufzeit: 2023 bis 2029
Durch den Verfügungsfonds soll das Engagement, welches bereits durch die organisierten Bürger*innen, Gewerbetreibenden und Vereine des Werbevereins Hohenlimburg besteht, gestärkt werden. Außerdem soll der bisher weniger aktive Anteil der Bewohner*innen Hohenlimburgs für mehr bürgerschaftliches Engagement gewonnen werden. Ziel ist es, durch Partizipation möglichst viele Anwohner*innen in das wichtige Gesamtvorhaben "InSEK Hagen-Hohenlimburg" einzubeziehen.
Bereits jetzt sind bei den aktiven Hohenlimburger*innen zahlreiche kleinere Projektideen zur Aufwertung und Stärkung des zentralen Innenstadtbereichs vorhanden, welche aufgrund fehlender finanzieller Mittel auf ihre Umsetzung warten.
Die Umsetzung dieser Projekte durch Mittel aus dem Verfügungsfonds wird zu einer verbesserten Bürgerzufriedenheit und einer höheren Identifikation mit dem Stadtteil führen. Außerdem wird die soziale Integration und Akzeptanz untereinander gesteigert und stabilisiert. Darüber hinaus bietet sich für die Stadtpolitik die Möglichkeit, das vorhandene Expertenwissen zu erschließen, Interessenbündnisse zu schaffen und somit Aufgaben effizienter wahrzunehmen. Der Verfügungsfonds ist somit maßnahmenübergreifend zu verstehen.
Die Rahmenbedingungen sowie der Anwendungsbereich für die Einrichtung des Fonds werden durch das Citymanagement in Abstimmung mit der Stadtverwaltung erarbeitet. Hierzu gehören die Erstellung der Förderrichtlinie und eines Antragsformulars sowie die Gründung eines Auswahlgremiums. Grundsätzlich soll der Anwendungsbereich das gesamte Maßnahmengebiet des InSEKs Hagen-Hohenlimburg umfassen. Bei der Erarbeitung der Förderrichtlinie ist darauf zu achten, dass die Schwerpunkte auf den Klimaschutz und die Klimafolgeanpassung gelegt werden. Über die Verwendung der Mittel entscheidet das zu gründende lokale Gremium (Quartiersbeirat), welches aus Anwohner*innen oder Vertreter*innen von lokalen Vereinen oder Institutionen besteht soll. Die Durchführung und Verwaltung des Verfügungsfonds soll durch das Citymanagement erfolgen und ist Teil des Leistungsverzeichnisses der Ausschreibung. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung sind die Vorbereitungen für die Ausschreibung des Citymanagements weitgehend abgeschlossen, sodass eine Ausschreibung zeitnah erfolgen wird.
Folgende Projekte sind z. B. im Rahmen des Fonds finanzierbar:
• Umsetzung von Lichtkonzepten
• Aufstellung von Leit- und Beschilderungssystemen
• Stadtteilfeste, Workshops
• Grün- und Blumengestaltung, kreative Projekte
• Aufstellen von Stadtmobiliar
• Quartiershausmeister
Quartiersarchitekt
Besondere städtebauliche Maßnahme (FRL Nr. 12)
Vergütungen an Beauftragte, Abschluss von Maßnahmen
Gesamtkosten: 250.000 EUR
Laufzeit: 2023 bis 2029
Der/Die Quartiersarchitekt*in soll als Berater*in für Hauseigentümer*innen bei geplanten Modernisierungen und Sanierungen ihrer Immobilien agieren. Neben der gestalterischen Beratung sollen auch Themen wie die Umsetzbarkeit von Barrierefreiheit sowie energetische Sanierungen besprochen werden können. Außerdem umfasst das Aufgabengebiet die Beratung und Hilfestellung zu bestehenden Fördermöglichkeiten, wie z. B. den Programmen zur energieeffizienten Altbausanierung. Dabei stehen die Wünsche und Vorstellungen der Eigentümer*innen zur Entwicklung ihrer Immobilie im Vordergrund. Die Beratungsleistung erstreckt sich von einzelnen Sanierungsaspekten bis hin zu Gesamtmaßnahmen zur umfassenden Sanierung. Bestandteil der Beratung sollen weiterhin Hinweise zum energiesparenden Bauen, Wärmeschutz, zur Reduzierung des Wärmebedarfs und zu erneuerbaren Energien sein. Dieses Angebotsspektrum ist für die Hauseigentümer*innen kostenlos und kann unverbindlich wahrgenommen werden. Die Räumlichkeiten des Citymanagements sollen auch durch den Quartiersarchitekten genutzt werden können.
Die Notwendigkeit dieser Maßnahme liegt darin begründet, dass viele Fassaden im Stadtkern von Hohenlimburg in einem sanierungs- bzw. modernisierungsbedürftigen Zustand sind. Der Altstadtcharme in der Innenstadt ist dadurch nur bedingt erlebbar und bedarf einer Reaktivierung. Darüber hinaus sind viele der Bestandsimmobilien nicht barrierefrei gestaltet. Der Zugang zu den Wohnhäusern und Ladenlokalen gestaltet sich daher für mobilitätseingeschränkte Bürger*innen als Herausforderung. Auch die hohe Anzahl an Leerständen in der Fußgängerzone stellt eine Problematik dar. Durch den Quartiersarchitekten angestoßene bauliche Umnutzungsstrategien können dabei eine Perspektive für die Etablierung von neuen, alternativen und kreativen Nutzungsmöglichkeiten eröffnen. Des Weiteren ist die geringe Anzahl an Grünflächen in der Stadtmitte als problematisch zu bezeichnen. Dadurch kommt es gerade in den versiegelten Bereichen zu Hitzeinseln, die sich negativ auf das Mikroklima auswirken. In diesen Fällen kann der/die Quartiersarchitekt*in als Rat- und Ideengeber*in für interessierte Hauseigentümer*innen fungieren.
Öffentlichkeitsarbeit / Bürgerbeteiligung / Baustellenmanagement
Besondere städtebauliche Maßnahme (FRL Nr. 17)
Aktive Mitwirkung der Beteiligten
Gesamtkosten: 40.000 EUR
Laufzeit: 2023 bis 2029
Gerade in der Anfangsphase der pandemischen Lage war ein Austausch zwischen Stadtverwaltung, Politik und Bewohnerschaft im Rahmen von städtebaulichen Projekten nur eingeschränkt möglich. Der Wunsch und das Erfordernis, das vorliegende Maßnahmenpaket für Hohenlimburg auf einem breiten Konsens fußend umzusetzen, geht nicht nur aus den Förderbedingungen hervor, sondern begründet sich auch in dem Willen der Stadtverwaltung, der Politik sowie der Bürgerschaft.
Im Rahmen des InSEKs Hohenlimburg Innenstadt wird daher auf eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und intensive Bürgerbeteiligung geachtet, welche in Zusammenarbeit mit dem Citymanagement, dem/der Quartiersarchitekt*in und der Stadtverwaltung maßnahmenspezifisch umzusetzen ist. Der aufgrund der Pandemiesituation unterrepräsentierte Partizipationsprozess soll vollumfänglich im Laufe des Förderzeitraums aufgeholt werden und dabei alle Maßnahmen des InSEKs Hagen-Hohenlimburg umfassen. Insbesondere hinsichtlich der geplanten Klimaschutzmaßnahmen sind die Bürger*innen über die Prozesse frühzeitig zu beteiligen und informieren. Nur so kann das gesamte Maßnahmenpaket dem Anspruch der Dringlichkeit der Förderung entsprechen.
Die Maßnahme umfasst einen stetigen Informationsfluss über sämtliche Projekte, um eine intensive Bürgereinbindung zu ermöglichen und eine hohe Akzeptanz bei den Beteiligten sowie den Anwohner*innen zu erzeugen. Neben der Zusammenarbeit mit lokalen Medien ist auch die Nutzung von Internetauftritten und unterschiedlichen Social Media Plattformen unabdingbar. Durch eine Kombination aus Print- und Onlinemedien können unterschiedliche Altersgruppen in den Planungs- und Umsetzungsprozess miteinbezogen werden. Mit diesem Vorgehen können die Meinung und die Stimmung der Bürger*innen erfasst werden und in den gesamten Prozess miteinfließen. Im Laufe der Gesamtmaßnahme sollen neben Information und Marketing auch Workshops, Diskussionsrunden, Ideen- bzw. Zukunftswerkstätten und Online-Beteiligungen die Maßnahmenumsetzung kreativ und abwechslungsreich begleiten.
Investive Maßnahme:
Hohenlimburg an die Lenne
Ordnungsmaßnahme
Gesamtkosten: 3.850.000 € (Förderfähige Kosten: 3.500.000 €)
Laufzeit: 2023 bis 2029
Die Maßnahme „Hohenlimburg an die Lenne“ ist ein Leitprojekt des InSEKs Hagen-Hohenlimburg. Das Ziel der Maßnahme ist, die Lenne als natürliche Ressource mit dem urbanen Raum zu verbinden sowie zugänglich und erlebbar zu machen. Für die städtebauliche Entwicklung des Maßnahmengebietes bedarf es eines integrativen Ansatzes, der die Belange des Städtebaus, des Hochwasserschutzes, des Klimaschutzes bzw. der Klimaanpassung und der verkehrlichen Erschließung berücksichtigt. Um diese Planungsvielfalt und -qualität zu erreichen, soll in einem ersten Schritt, basierend auf dem städtebaulichen Rahmenplan, ein städtebaulicher und freiraumplanerischer Planungswettbewerb ausgelobt werden, der sich an Arbeitsgemeinschaften von Büros richtet, die sowohl die städtebaulichen als auch die freiraumplanerischen Belange bearbeiten können. Aufgrund fehlender Kapazitäten und Erfahrungen in der Ausschreibung und Durchführung von Wettbewerben, soll für das Wettbewerbsmanagement ein entsprechend qualifiziertes Büro beauftragt werden.
Im Rahmen des Wettbewerbs soll eine qualitätsvolle sowie konsens- und umsetzungsfähige Gestaltung des Lenneufers und des Rathausumfeldes gefunden werden. Hierfür ist eine enge Abstimmung zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerinnen und Bürgern notwendig. Insbesondere bei den Themen des Hochwasserschutzes und des Klimaschutzes bzw. der Klimaanpassung ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 69 nötig.
Darüber hinaus soll durch einen umfassenden Partizipationsprozess, welcher durch das Quartiersmanagement in Zusammenarbeit mit dem Wettbewerbsmanagement durchgeführt wird, eine rege Beteiligung der Bürger und der Politik gewährleistet werden.
Eine Schlüsselrolle bei den inhaltlichen Zielsetzungen des Wettbewerbs soll der besseren räumlichen und funktionalen Vernetzung von Lenneufer und Innenstadt zukommen. Orientierung, Durchgängigkeit und Durchlässigkeit sind hierbei genauso wichtige Kriterien wie Aufenthalts- und Gestaltungsqualitäten. Von der Lenne zur Stadt und andersherum sind eine durchgängige Gestaltung, die sich in Oberflächenmaterial und Möblierung widerspiegelt sowie eine Definierung der bestehenden Wegebeziehungen mithilfe unterschiedlichster Gestaltungselemente zu entwickeln. Mit Hilfe eines modernen Designs und einer zeitgemäßen Ausstattung soll im Rathausbereich die Schaffung eines lebendigen Innenstadtraumes, welcher der stadtstrukturellen und repräsentativen Bedeutung dieses Ortes entspricht und ein positives Image verbreitet, realisiert werden. Aufbauend auf diese initiale Maßnahme „Hohenlimburg an die Lenne“ gilt es diese Zielsetzungen auch in den zukünftigen direkt und indirekt mit dem Rathausplatz verbundenen baulichen Maßnahmen „Räumlich- funktionale Stärkung der Fußgängerzone“ und „Stärkung der Wegebeziehungen Altstadt-Bahnhof-Langenkamp“ aufzugreifen und zu realisieren, um in dem gesamten Antragsgebiet eine gleichbleibend hohe Aufenthalts- und Gestaltungsqualität gewährleisten zu können.
Außerdem soll im Rahmen des Wettbewerbs ein besonderer Fokus auf der Klimaanpassung liegen. Insbesondere das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 hat gezeigt, mit welchen Extremwettererlagen zukünftig häufiger zu rechnen ist und wie wichtig entsprechende Vorsorge ist. Es soll daher überprüft werden, inwieweit bei der Umgestaltung auch im Innenstadtbereich Retentionsräume geschaffen werden können. Bei der klimagerechten Umgestaltung sollte zudem ein angemessener Schutz vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung mitgedacht werden, bspw. durch die Errichtung von Trinkwasserbrunnen oder Wasserspielplätzen, schattenspendenden Bäumen oder Sonnensegeln. Die Maßnahme bietet weiterhin die Möglichkeit der Integration von Klimaschutzaspekten, wie z. B. der Aufstellung von Solarsitzbänken oder solarbetriebenen Laternen oder das Aufstellen von Fahrradabstellanlagen oder einer Fahrradreparatur-Station. Zu nennen sei an dieser Stelle auch der Ausbau von Ladestationen für E-Bikes und E-Autos. Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine intensive Einbeziehung des Fachbereichs 69 nötig sein.
Im kommenden Jahr 2023 sind die Ausschreibung und die Durchführung des Wettbewerbes geplant. Auf der Basis der Ergebnisse ist die Umsetzung der baulichen Maßnahmen in den Folgejahren geplant. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind daher noch keine Unterlagen zur baulichen Durchführung vorlagefähig.
Weiteres Vorgehen
Fristwahrend hat die Verwaltung bereits den Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg vorbehaltlich der Zustimmung der BV Hohenlimburg eingereicht. Den Beschluss der BV Hohenlimburg als entscheidendes Gremium für dieses Projekt wird die Verwaltung umgehend nachreichen. Mit der Bewilligung ist erfahrungsgemäß frühestens im April/Mai 2023 zu rechnen. Erst dann können die Maßnahmen umgesetzt werden. Die Verwaltung wird die BV zu gegebener Zeit entsprechend informieren. Bis dahin stehen die für 2022 angemeldeten Maßnahmen im Fokus sowie die Vorbereitungen für die Maßnahmen des kommenden Jahres, damit nach Erteilung des Bewilligungsbescheides zügig mit der Umsetzung begonnen werden kann.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | positive Auswirkungen (+) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
INSEK Hohenlimburg |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 15110 | Bezeichnung: | Raumplanungen |
Auftrag: | 1511041 | Bezeichnung: | Bauleitplanung |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenart: | 414100 | Bezeichnung: | Zuweisungen vom Land |
| 542600 | Bezeichnung: | Prüfung, Beratung |
| Kostenart | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Ertrag (-) | 414100 | 226.669 | 199.040 | 199.040 | 199.040 | 199.040 |
Aufwand (+) | 542600 | 283.336 | 248.800 | 248.800 | 248.800 | 248.800 |
Eigenanteil |
| 56.667 | 49.760 | 49.760 | 49.760 | 49.760 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Auftrag: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehrertrag (-) | 4nnnnn |
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Minderaufwand (+) | 5nnnnn |
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X | Die finanzielle konsumtive Aufteilung bezieht sich auf die konsumtive Gesamtmaßnahme. Die hierzu benötigte Differenz des Eigenanteils in 2023 (56.667 €-55.460 €= 1.207 €) wird durch das fachbereichsinterne genehmigte Budget des FB 61 gedeckt. Die konsumtiven finanziellen Mittel für die Folgejahre werden im Rahmen der Haushaltsanmeldungen berücksichtigt.
|
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Finanzstelle: | 5000594 | Bezeichnung: | InSEK – Hohenlimburg an die Lenne |
Finanzposition: | 681100 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen vom Land |
Finanzposition: | 785200 | Bezeichnung: | Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Einzahlung (-) 681100 | -2.800.000 | -120.000 | -1.280.000 | -640.000 | -560.000 | -200.000 |
Auszahlung (+) 785200 | 3.850.000 | 165.000 | 1.760.000 | 880.000 | 770.000 | 275.000 |
Eigenanteil | 1.050.000 | 45.000 | 480.000 | 240.000 | 210.000 | 75.000 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
X | Die Finanzierung ist im Haushalt 2023 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 ff bereits eingeplant.
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- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Konkrete Maßnahmen sollen erst im Rahmen eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs festgelegt werden. Diese Einzelmaßnahmen werden zur Beschlussfassung vorgelegt und erst dann können die bilanziellen Auswirkungen beziffert werden. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
s.o. |
| |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
gez. |
Henning Keune Technischer Beigeordneter
|
gez. |
i.V. Erik O. Schulz
|
gez. |
Sebastian Michael Arlt Beigeordneter
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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165,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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552,2 kB
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20.10.2022 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt die Umsetzung der Maßnahmen mit den hier vorgelegten finanziellen Auswirkungen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage den Antrag auf Städtebauförderungsmittel zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 3 |
|
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SPD | 1 |
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Bürger für Hohenlimburg | 2 |
|
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Bündnis 90 / Die Grünen | 1 |
|
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HAGEN AKTIV |
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AfD | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 9 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Zusatzbeschluss:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Vergabe des Citymanagements zeitnah nach erfolgter Ausschreibung vorzunehmen.
2. Im Januar/Februar 2023 wird zu einer Klausurtagung der Bezirksvertretung einberufen, die sich ausschließlich mit dem InSEK Hohenlimburg befasst.
3. Hierbei sollen u.a. folgende Themen erörtert werden:
- Vorstellung des Citymanagements
- Unterbringung des Citymanagements
- Bürgerbeteiligung, Öffentlichkeitsarbeit, Verfügungsfond
- Einrichtung einer Lenkungsgruppe (z.B. mit Bezirksbürgermeister, Bezirksvertretung, Werbegemeinschaft, Anwohner- und Eigentümervertreter, Bauverein, Volksbank, Sozialeinrichtungen etc.)
- Umsetzung der Teilmaßnahmen STEP 2023 gem. Vorlage 843/2022 (Projekt „Hohenlimburg an der Lenne“, Zukunft Rathaus Hohenlimburg, Hof- und Fassadenprogramm etc.)
- Vorbereitung weiterer Planungs- und Beantragungsvorhaben (z.B. Immobilien- und Leerstandsmanagement, Umgestaltung Lennepark etc.)
- Verzahnung mit anderen Förderprogrammen (Radwege etc.)
Abstimmungsergebnis Zusatzbeschluss:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 3 |
|
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SPD | 1 |
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Bürger für Hohenlimburg | 3 |
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Bündnis 90 / Die Grünen | 1 |
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HAGEN AKTIV |
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AfD | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 9 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||