Beschlussvorlage - 0834/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Sachverhalt:

 

Am 16.02.2022 wurde eine Eingabe einer Anliegerin der Weserstraße an die Geschäftsstelle des Ausschusses für rgeranregungen und Bürgerbeteiligung gesandt. In dieser Eingabe wird um Stellungnahmen zu folgenden Themenbereichen gebeten:

 

-          Warum werden nicht alle Straßen am Ischeland gemäß der Entscheidung der BV-Mitte vom 26.07.2017, Vorlage 0356/2017, ausgebaut?

-          Warum werden in der Weserstr. Nr. 3 - 12 Leitungen für die Strommasten verlegt, während von Nr. 13 - 46 keine neuen Leitungen verlegt wurden? Warum blieben die funktionsfähigen Bürgersteige im Bereich der Häuser Nr. 13 - 46 liegen?

-          Werden die Baumaßnahmen Am Ischeland/Weserstr. 3 - 12/Randweg getrennt oder zusammen abgerechnet?

-          nnen die Kostenaufstellungen eingesehen werden?

-          Warum werden die Erdkabel für Telefon und TV nicht erneuert?

 

 

Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen nach KAG

Die Abrechnung von Straßenbaubeiträgen erfolgt nach § 8 Kommunalabgabengesetz NW vom 21.10.1969 (KAG NW) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Hagen über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen vom 30.05.2008 (Straßenbeitragssatzung KAG).

Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenbaumaßnahmen in NRW (Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge) kann lediglich für Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden, ein Förderantrag gestellt werden. Entscheidend ist, wann der Beschluss im Rat gefasst wurde, nicht wann die Straßenbaumaßnahmen stattgefunden haben.

Dies bedeutet für die Straßenbaumaßnahmen in der Straße „Am Ischeland“ (Beschluss vom 05.10.2017), der „Weserstraße“ (Beschluss vom 05.10.2017) sowie der Straße „Randweg“ (Beschluss vom 27.06.2017), dass keinerderung möglich ist, da sie nicht die Kriterien der Förderrichtlinie erfüllen.

 

Gefasste Beschlüsse Maßnahmen im Gebiet Ischeland

In dem von Ihnen genannten Beschluss (Vorlage 0356/2017) geht es nur um die Straße „Am Ischeland“, nicht um alle Straßen, die im Gebiet Ischeland liegen.

Es wurden für das Gebiet Ischeland nur Vorlagen für die Straße „Am Ischeland“, der „Weserstraße“, der „Rheinstraße“ sowie der Straße „Randweg“ beschlossen. Die beschlossenen Straßenbaumaßnahmen wurden bereits alle fertiggestellt und abgenommen.

 

Straßenname

Baubeginn

Fertigstellung

Abnahme

Am Ischeland

Von Hermannstr. und Randweg

22.08.2018

05.07.2019

16.10.2019

Rheinstraße

Von Ahrstr. bis Zehlendorfer Straße

14.06.2021

20.12.2021

22.12.2021

Randweg
von Ahrstr. bis Am Sportpark

04.11.2019

23.10.2020

16.11.2020

Weserstraße

von Randweg bis Einmündung Fußweg (Haus-Nr. 12)

22.08.2018

05.07.2019

16.11.2019

 

Somit sind alle Straßenbaumaßnahmen, die in das Gebiet fallen, technisch hergestellt worden. Die Abrechnung für die jeweiligen Straßenbaumaßnahmen steht noch an.

Nach § 8a KAG (GV NW S.1029) mit der Änderung vom 19.12.2019, sind die Gemeinden verpflichtet, ab dem 01.01.2020, ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen.

Laut dem Straßen- und Wegekonzept der Stadt Hagen ist beabsichtigt, bis 2025 im Gebiet Ischeland noch die Straße Am Sportpark, im Abschnitt von Alexanderstraße bis Brüderstraße auszubauen. Hierzu wird es noch eine gesonderte Vorlage geben.

 

 

Kosten der Straßenbeleuchtung

Bei einer erneuten Herstellung einer Straße werden nur Teileinrichtungen einer Straße erneuert, die eine bestimmte Lebensdauer überschritten haben und verschlissen sind. Das führt dazu, dass gegebenenfalls auch nur einzelne Abschnitte einer Erschließungsanlage neu hergestellt werden. In der Weserstraße wurde daher entschieden, nur den Abschnitt von Randweg bis Einmündung Fußweg (Haus-Nr. 12) erneut herzustellen. Im weiteren Verlauf der Weserstraße wurde eine erneute Herstellung noch nicht vorgesehen.

Zu den beitragsfähigen Aufwendungen gehören auch die Kosten für die Straßenbeleuchtung. In der Informationsveranstaltung für die Anlieger*innen der Weserstr. Von Randweg bis Einmündung Fußweg (Haus-Nr. 12) wurde mitgeteilt, dass die Beleuchtungskosten nur insoweit bei der Erhebung des Straßenbaubeitrages berücksichtigt werden, sofern die Masten nicht mehr standfest sind. Die Beleuchtungsanlage stammte aus dem Jahr 1973. Sie war erneuerungsbedürftig. Die Leuchten und Masten wurden 2019 getauscht.  Die Kosten für den Leuchtmittelaufsatz (LED-Köpfe) werden nicht bei dem Beitragsaufwand berücksichtigt, da diese durch Fördergelder gedeckt sind. Lediglich die Kosten für die sonstige Erneuerung der Beleuchtungsanlage sind von den Anlieger*innen des oben genannten Streckenabschnitts entsprechend des satzungsmäßigen Anteils zu tragen.

 

Umfang von Straßenbaumaßnahmen

Ob und in welchem Umfang beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen durchgeführt werden, hängt von der Lebensdauer der Straße, sowie dem Zustand der Straße und der ermittelten Schadensklasse ab. Die Entscheidung wann und welche Straße ausgebaut wird, liegt im Ermessen der Stadt.

 

Information der Anlieger*innen

Bis zum Erlass des § 8a des KAG NW, lag es im Ermessen der Kommunen, ob sie die Anlieger*innen über anstehende Straßenbaumaßnahmen informiert. Erst mit dem Erlass des § 8a KAG NW wurde es verpflichtend, die Anlieger*innen zu informieren.

Obwohl die Stadt nicht verpflichtet war, hat am 22.05.2017 eine Informationsveranstaltung zum Ausbau der Weserstraße stattgefunden, zu der die betroffenen Anlieger*innen eingeladen und über die anstehenden Straßenbaumaßnahmen informiert wurden.

 

Abrechnung

Die Kosten, die für die jeweiligen Straßenbaumaßnahmen in der Straße „Am Ischeland“, „Weserstraße“ 3-12 und in der Straße am „Randweg“ angefallen sind, werden getrennt abgerechnet. Denn es handelt sich um voneinander unabhängige Baumaßnahmen.

 

Kostenaufstellung

Die angeforderte Kostenaufstellung kann eingesehen werden, sobald die vollständige Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen erfolgt ist und die Bescheide an die Anlieger*innen versandt wurden.

 

Leitungen der Versorger

r die Verlegung der Gasleitungen und Erdkabeln für Telefon und TV sind die Versorger selbst zuständig. Daher kann die Stadt Hagen dazu keine Aussage treffen. Die Stadt Hagen ist jedoch stets bemüht, durch regelmäßige Absprachen mit den Versorgern diese Arbeiten gemeinsam zu koordinieren und durchzuführen. Bezüglich der dadurch entstandenen Kosten müssen sich die Bürger*innen an die Versorger wenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

gez.

 

Henning Keune
(Technischer Beigeordneter)

 

 

 

 

 

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Anlagen

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