Beschlussvorlage - 0654/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Sachstand

 

Im Januar des Jahres regte der Ersteller der Bürgereingabe an, die Fußngerschaltung an der Kreuzung Feithstraße / Universitätsstraße zu ändern.

Es wird angegeben, es handele sich um eine wichtige Querungsstelle für Anwohnende und zu Fuß gehende des Fleyer Viertels in Richtung Fleyer Wald ohne Ausweichmöglichkeit auf 800m. Die Grünzeit zur Querung sei für mobilitätseingeschränkte Personen oder welche mit Kinderwagen zu kurz, um die gesamte vierspurige Straße zu überqueren.

Es wird eine direkte Umschaltung auf Gelb für den Verkehr auf der Feithstraße nach Betätigung des Anforderungstasters vorgeschlagen, um die Wartezeit bis zur Freigabe der Furt zu verkürzen. Die Lichtsignalanlage sei nicht mit weiteren Anlagen synchronisiert.

Als weiterer Vorschlag wird zu einer Erhöhung der Grünzeit an der Fußngerfurt auf 20 Sekunden geraten, damit Menschen mit Kinderwagen und Rollatoren in einem gesamten Zug queren können.

Nach Aussage des Eingabeerstellers müsse an der Furt nach Anforderung immer 90 Sekunden lang gewartet werden, die Grünzeit betrage zehn Sekunden.

 

 

Sachlage aus Sicht der Verwaltung

 

An der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Feithstraße / Universitätsstraße werden zu Fuß gehende über eine Doppelfurt mit Mittelinsel geführt. Die Gesamtbreite der Furt beträgt ca. 18m, die zulässige chstgeschwindigkeit der Feithstraße beträgt 50km/h.

Die Anlage ist koordiniert mit den angrenzenden Lichtsignalanlagen an der Feithstraße/Fleyer Straße (LSA 451) und mit der an der Bredelle (LSA 150).

Es laufen je nach Tageszeit zwei verschiedene Signalprogramme mit einer Umlaufzeit von U=60s oder U=80s. Die derzeitige Freigabedauer der Doppelfurt über die Feithstraße beträgt 13 Sekunden. In dieser Zeit ist es rechnerisch möglich mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s die längere Furt, die Mittelinsel, sowie zwei Drittel der anschließenden Furt zu queren. Dies entspricht dem in den Richtlinien angesetzten Regelwert für eine normale Gehgeschwindigkeit. In der darauffolgenden Räum- bzw. Schutzzeit von 7s ist es der zu Fuß gehenden Person noch möglich das nächste Bord zu erreichen, während die Anlage schon auf Rot gesprungen ist.

 

Je nach Betätigungszeitpunkt des Anforderungstasters muss die Person am Straßenrand maximal bis zu 80 Sekunden warten, in der Regel gestaltet sich dies aber kürzer.

 

Eine sofortige Umschaltung nach Betätigung des Tasters ist an dieser Anlage nicht möglich, ohne die Koordinierung der mit den benachbarten Signalanlagen aufzuheben.

Zur Verbesserung der Querungssituation soll jedoch die Grünzeit der zur Diskussion stehenden Fußngerfurt auf 18 Sekunden verlängert werden. Die Gesamtquerungsbreite beträgt 18m, somit ist es zu Fuß gehenden mit langsamer Gehgeschwindigkeit (1,0m/s) möglich in einem Zug den gesamten Weg zurückzulegen. Auch sich noch langsamer fortbewegende Verkehrsteilnehmer (0,8m/s) können so in einem Zug bis zur Mitte der zweiten Furt gelangen, bevor die Fußngerampel auf Rot springt. Aufgrund der bereits erwähnten Schutzzeiten ist das gefahrlose Räumen der Furt selbst unter der Annahme ungünstigster Rahmenbedingungen weiterhin gewährleistet.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Mobilitätseingeschränke Verkehrsteilnehmende profitieren von einer verlängerten Grünzeit, so wie in der Vorlage beschrieben.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

Erik O. Schulz

 

Oberbürgermeister

 

 

 

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Beschlüsse

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17.11.2022 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung