Beschlussvorlage - 0837/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung von Mitgliedern der Bezirksschülervertretung und der Stadtschulpflegschaft in den Schulausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.09.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt.
Begründung
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 aufgrund eines Antrags mehrerer Fraktionen sowie einer Ratsgruppe folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
Der Schulausschuss bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Schulausschuss wird gem. § 85 (2) SchulG NRW um jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter der Stadtschulpflegschaft und der Bezirksschülervertretung mit beratender Stimme erweitert.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür notwendigen Beschlüsse vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Einzelheiten zu dem Vorschlag können der als Anlage beigefügten Vorlage 0425/2022 und der Beschlussausfertigung entnommen werden.
Der in dem Vorschlag zitierte § 85 Abs. 2 Schulgesetz hat folgende aktuelle Textfassung:
„Der Schulausschuss wird nach den Vorschriften des kommunalen Verfassungsgesetzes zusammengesetzt. Je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder Vertreter ist als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Außerdem können Vertreterinnen von Schulen (§ 59) zur ständigen Beratung berufen werden.
Ebenso können von den Schulpflegschaften nach § 72 Abs. 4 sowie von Schülervertretungen nach § 74 Absatz 8 benannte Personen mit beratender Stimme berufen werden“.
Nach § 1 Abs. 1 Ziffer 5 der Zuständigkeitsordnung ist der Schulausschuss aktuell in folgender Größe und Zusammensetzung gebildet:
17 Mitglieder,
dazu
- je 1 von der katholischen und evangelischen Kirche benannte*r Geistliche*r als beratende Mitglieder gem. § 85 Abs. 2 SchulGNRW,
- 1 sachkundige*r Einwohner*in aus dem Integrationsrat und
- 1 sachkundige*r Einwohner*in aus dem Beirat für Menschen mit Behinderungen
jeweils mit beratender Stimme
Zur Änderung der Zusammensetzung bedarf es einer entsprechenden Änderung der Zuständigkeitsordnung.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Martina Soddemann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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139,4 kB
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