Beschlussvorlage - 0729/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt, dass bei Sport-Großveranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauern der ausrichtende Verein die Reinigung der Toilettenanlage während und nach der Veranstaltung durch eigene Kräfte zu organisieren hat.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

In der Vergangenheit ist bei und nach größeren Sportveranstaltungen mit großen Besucherzahlen, insbesondere in der Krollmann-Arena (i.d.R. Phoenix Hagen oder VFL Eintracht Hagen), immer wieder eine enorme Verschmutzung der Toilettenanlagen festzustellen. Der Zustand der sanitären Anlagen hat regelmäßig zu massiven Beschwerden geführt. Ergänzend zu der Verpflichtung, die Sportstätte besenrein zu hinterlassen, haben Verein bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauern die sanitären Anlagen während und unmittelbar nach der Veranstaltung zu reinigen.

 

 

Begründung

Gerade bei Großveranstaltungen werden die Anlagen (hier insbesondere die Krollmann-Arena) u.a. auch durch die Nutzung der VIP-Bereiche und ein umfangreiches Catering für die Zuschauer erheblich verschmutzt. In letzter Zeit waren gerade auch die Toilettenanlagen sehr zum Ärger der Besucher in erheblichem Umfang verschmutzt. Daher ist von den gastgebenden Vereinen sicher zu stellen, dass insbesondere die Toilettenanlagen während der Veranstaltung und unmittelbar nach der Veranstaltung gereinigt werden, damit die jeweilige Anlage an den Folgetagen wieder ohne Beanstandung für den Schul- und Vereinssport genutzt werden kann.

 

Es wird daher vorgeschlagen, dass die ausrichtenden Vereine für die jeweiligen Spieltage eigenes Reinigungspersonal zu stellen haben, die während und im unmittelbaren Nachgang der Spiele in der Anlage die Verunreinigungen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter
  2.                 

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

 

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Beschlüsse

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21.09.2022 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen