Beschlussvorlage - 0754/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung zur Erweiterung des Sanitätshauses Riepe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Bearbeitung:
- Dennis Hiddemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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26.10.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. “8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße“ als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesene Gebiet wird mit einer Produktionshalle bebaut.
Auf Anfrage des Sanitätshaus Riepe hin, soll die Zulieferstraße nach dem Firmengründer Heinz Riepe benannt werden.
Begründung
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. “ 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße“ weist u.a. Verkehrsflächen aus.
Diese Verkehrsfläche erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das
entsprechend der Planung mit einer Produktionshalle bebaut werden soll.
Auf Anfrage des Sanitätshaus Riepe hin, soll die Zulieferstraße nach dem Firmengründer Heinz Riepe benannt werden.
Es bestehen aus fachlicher Sicht, unter Berücksichtigung aller
benennungsrelevanten Aspekte, keine ordnungsrechtlichen Bedenken.
Allerdings sind folgende Punkte zu bedenken:
- Eine Benennung würde wieder zu dem grundsätzlichen Begehren anderer, in Hagen ansässiger, Firmen führen, die Zulieferstraße zum Betriebsgelände nach ihnen zu benennen.
- Bei einem Weggang der Firma würde ein "Relikt" übrigbleiben, das keinen Bezug mehr hat. Dazu aus der Handreichung des dt. Städtetags:
„3.5 Benennung nach Firmen
Benennungen nach Firmen sollen nur in historisch begründeten Ausnahmefällen erfolgen.
Meist stehen diese Firmen in einem engen Zusammenhang zur städtebaulichen oder sonstigen Entwicklung der Stadt und haben überregionale Bedeutung.“
- Das Firmengelände ist aus ordnungsrechtlicher Sicht ausreichend benannt.
Bei einem positiven Ergebnis der Abstimmung wird der Verkehrsfläche -im beigefügten Plan schraffiert dargestellt- der Name:
Heinz-Riepe-Straße
gegeben.
Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten
Lageplanes, aus dem der exakte Geltungsbereich (im beigefügten Plan
Weiß-gelb schraffierte Straßenfläche) der zu benennenden Fläche hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Bebauungsplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.
Die Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlage: Lageplan
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76,8 kB
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