Beschlussvorlage - 0754/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Nord beschließt, die von der „Knippschildstraße“ abzweigende Verkehrsfläche

 

   Heinz-Riepe-Straße

 

zu benennen.

 

Die Verkehrsfläche wird dem Schiedsamtsbezirk 3 zugeordnet.

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. “8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße“ als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesene Gebiet wird mit einer Produktionshalle bebaut.

 

Auf Anfrage des Sanitätshaus Riepe hin, soll die Zulieferstraße nach dem Firmengründer Heinz Riepe benannt werden.

 

 

 

Begründung

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. “ 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße“ weist u.a. Verkehrsflächen aus.

Diese Verkehrsfläche erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das

entsprechend der Planung mit einer Produktionshalle bebaut werden soll.

 

Auf Anfrage des Sanitätshaus Riepe hin, soll die Zulieferstraße nach dem Firmengründer Heinz Riepe benannt werden.

 

Es bestehen aus fachlicher Sicht, unter Berücksichtigung aller

benennungsrelevanten Aspekte, keine ordnungsrechtlichen Bedenken.

 

Allerdings sind folgende Punkte zu bedenken:

-          Eine Benennung würde wieder zu dem grundsätzlichen Begehren anderer, in Hagen ansässiger, Firmen führen, die Zulieferstraße zum Betriebsgelände nach ihnen zu benennen.

-          Bei einem Weggang der Firma würde ein "Relikt" übrigbleiben, das keinen Bezug mehr hat. Dazu aus der Handreichung des dt. Städtetags:

3.5 Benennung nach Firmen

Benennungen nach Firmen sollen nur in historisch begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

Meist stehen diese Firmen in einem engen Zusammenhang zur städtebaulichen oder sonstigen Entwicklung der Stadt und haben überregionale Bedeutung.

-          Das Firmengelände ist aus ordnungsrechtlicher Sicht ausreichend benannt.

 

Bei einem positiven Ergebnis der Abstimmung wird der Verkehrsfläche -im beigefügten Plan schraffiert dargestellt- der Name:

 

Heinz-Riepe-Straße

 

gegeben.

 

 

 

Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten

Lageplanes, aus dem der exakte Geltungsbereich (im beigefügten Plan

Weiß-gelb schraffierte Straßenfläche) der zu benennenden Fläche hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Bebauungsplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.

 

Die Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

Anlage: Lageplan

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.10.2022 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen