Berichtsvorlage - 0814/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die dargestellten Mehrausgaben in Höhe von 765.429 zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Bei der Maßnahme Villa Hohenhof Rekonstruktion der historischen Gartenanlage kommt es zu zahlreichen technischen und finanziellen Probelmstellungen im Rahmender Bauabwicklung, die zu Mehrkosten führen. Eine verbindliche und abschließende Aussage über die Höhe der Mehrkosten kann derzeit noch nicht gegeben werden.

 

Begründung

 

Die Maßnahme mit einer beantragten Gesamtsumme investiv in Höhe von 1.770.329,00 €, davon 1.348.479,00 € als von der Verwaltung förderfähig eingestuft, wurde mit Zuwendungsbescheid vom 20.12.2021 mit einer Zuwendung in Höhe von 1.337.261,61 € gefördert. Da sich die Angebotssumme in Höhe von 1.448.431,61 € gegenüber der Kostenberechnung auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses, die dem Förderantrag zugrunde lag, erhöht hatte, wurde gleich zu Beginn der Maßnahme ein 1. Änderungsantrag gestellt. Mit dem 1. Änderungsbescheid erhöhte sich die Fördersumme um 88.300,00 € auf 1.425.561,61 €. Gleichzeitig wurden mit der Bewilligung die Position 5 Entwässerung von der Förderung ausgeschlossen (siehe unten).

 

Mit Schreiben vom 07.06.2022 hat der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) dargelegt, dass es bei der Mnahme „Villa Hohenhof - Rekonstruktion der historischen Gartenanlage zu zahlreichen technischen und finanziellen Problemstellungen im Rahmen der Bauabwicklung kommt. Eine verbindliche und abschließende Aussage zu den Mehrkosten kann es zu diesem Zeitpunkt noch nicht geben. Es soll aber nach derzeitigem Kenntnisstand ein 2. Änderungsantrag gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg formuliert werden, der sich auf folgende Mehrkosten beläuft.

 

Die Mehrkosten bei den Arbeiten des Garten- und Landschaftsbaus entstehen in folgenden Positionen:

 

Pos. 2 Vor- und Erdarbeiten von 172.790,81 € auf 491.082,39

 

Pos. 3  Ver- und Entsorgung von 13.640,38 € auf 15.787,14 €

 

Pos 7  Mauern und Treppen von 333.312,19 € auf 415.366,23 €

 

Pos. 7c  Buddhagrube, Erhaltungsarb. von  43.815,80 € auf 47.223,96 €

 

Pos. 10  Ausstattung / Sonstige von 114.338,97 € auf 240.693,60 €

 

Pos. 10a  Gedenkplatte Serénité von 9.520,00 € auf 27.520,00 €

 

Diese Teilsumme GaLaBau-Arbeiten erhöht sich um 550.255,17 € von 687.418,15 € auf 1.237.673,32 €. Dazu addieren sich nachfolgend weitere Positionen, die bisher keine Berücksichtigung fanden:

 

Neu:

 

Pos. 10b  Ausstattung, Sitzen auf Holz von   62.000,00 €

 

Pos.11  Bewässerung Teil 1 (Grundausstattung)   34.048,34 €

 

Pos. 11a Bewässerung Teil 2  63.000,00 €

 

r diese Positionen ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 159.048,34 €. Insgesamt ergeben sich damit Mehrkosten in Höhe von 709.303,51 €, die seitens der Verwaltung als förderfähig erachtet werden. Diese werden zeitnah beim Fördergeber im Rahmen eines 2. Änderungsantrages beantragt werden. Es wird von einer 100 %-igen Förderung für die zuwendungsfähigen Positionen ausgegangen.

 

r folgende Position wurde keine Förderung bewilligt, auch hier ergeben sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt folgende Mehrkosten:

 

Pos. 5  Entwässerung, Mulden/Rigolen 51.641,12 € auf 55.541,54 €

 

Der Eigenanteil investiv der Stadt Hagen erhöht sich damit um 55.541,54 € (siehe oben). Hinzu kommen noch Mehrkosten bei Nebenarbeiten, wie z. B. der

 

Pos.12  Archäologische Grabungen von 1.190,00 auf 1.772,96 €.

 

Die aktuellen Kosten von 55.541,54 €r die Pos. 5 Entwässerung sowie die Mehrkosten im Rahmen der Archäologischen Grabungen (Pos. 12) in Höhe von 582,96 € ergeben aktuell einen Mehrbedarf für den Eigenanteil investiv in Höhe von 56.124,50 . Damit erhöht sich der in der DS 0673/2021 genannte Eigenanteil investiv in Höhe von 421.850,00 auf aktuell 477.974,50 €.

 

Die Mehrkosten für den Eigenanteil investiv in Höhe von 56.124,50 € werden durch den Kämmerer bereitgestellt und dem Rat in einer der nächsten Sitzungen zur Kenntnis gegeben werden.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

positive Auswirkungen (+)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Rekonstruktion Garten Villa Hohenhof

 

1.1  Investive Maßnahme in Euro

 

Teilplan:

2520

Bezeichnung:

Kunst Kultur Geschichte

Finanzstelle:

5000627

Bezeichnung:

Rekonstruktion Garten Villa Hohenhof

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Învestitionszuwendung vom Land

 

785100

Bezeichnung:

Auszahlung für Hochbaumaßnahmen

 

Finanzposition

5000627

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026

Einzahlung (-)

681100

709.304

709.304

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785100

765.429

765.429

 

 

 

 

Eigenanteil

56.125

56.125

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Finanzstelle:

5000419

Bezeichnung:

GS Hestert - Neubau Pavillon

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2022

2023

Minderaus-zahlung (+)

785100

Auszahlung für Hochbaumaßnahmen

56.125

 

 

 

x

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

 

Die zusätzlichen Ausgaben für die Rekonstruktion der historischen Gartenanlage Hohenhof in Höhe von 765.429 stellen Anschaffungs-/Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 40 Jahren ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 19.136 €.

 

Passiva:

 

Die Maßnahme wird aus dem Förderprogramm REACT-EU bezuschusst. Die Zuwendungen eines 2. Änderungsbescheides in Höhe von 709.304 € sind in der Bilanz zu passivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 40 Jahren ergibt sich einehrliche ertragswirksame Auflösung der Sonderposten in Höhe von 17.733 €.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

19.136 €.

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

19.136 €.

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

- 17.733 €.

Er gibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

1.403 €

 

 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

 

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Henning Keune

Technischer Beigeordnete

gez.

Martina Soddemann

Beigeordnete

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez.

 

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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22.09.2022 - Rat der Stadt Hagen - zur Kenntnis genommen