Beschlussvorlage - 0748/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlüsse zum Jahresabschluss der HAGEN.Wirtschaftsentwicklung GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
- Beteiligt:
- HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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08.09.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.09.2022
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0746/2022, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird,
1. die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2021,
2. die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses und
3. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der HAGEN.Wirtschaftsentwicklung GmbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die HAGEN.Wirtschaftsentwicklung GmbH, an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist, beabsichtigt verschiedene Beschlüsse zum Jahresabschluss 2021 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Diese wurden in der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 23.08.2022 formuliert.
- Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2021 in der digital vorliegenden testierten Form festzustellen. Der Jahresfehlbetrag erhöht den Verlustvortrag der Eröffnungsbilanz 2022.
- Der Aufsichtsrat trägt der Gesellschafterversammlung an, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung (01.01.2021 – 30.09.2021 Herr Volker Ruff und 01.10.2021 – 31.12.2021 Herr Thomas Bleicher) gem. § 13 Abs. 5 Nr. 9 des Gesellschaftsvertrages Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.
Die Details zu dem Jahresabschluss 2021 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0746/2022 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.
Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses und der vorgeschlagenen Verwendung des Jahresüberschusses keine Bedenken.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. gez.
Erik O. Schulz Christoph Gerbersmann
Oberbürgermeister Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer
