Beschlussvorlage - 0666/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB mit dem Vorhabenträger Manfred Meyer wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Realisierungszeitpunkt: 22.09.2022

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Der Vorhabenträger beantragte mit Schreiben vom 12.05.2020 die Einleitung des Verfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/20 (699) Einzelhandel Revelstraße beschlossen. Gemäß § 12 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 verpflichtet (Durchführungsvertrag). Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die pla-nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines EDEKA Vollsortimenters inklusive Backshop, die Standortverlagerung und Verkaufsflächenerweiterung des bestehenden Lebensmitteldiscounters (ALDI) sowie die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes in der Altimmobilie des bisherigen ALDI-Marktes geschaffen werden. Das Plangebiet liegt im „Zentralen Versorgungsbereich Vorhalle“, welcher in der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Hagen vom April 2015 definiert ist.

 

Das Vorhaben betrifft im Wesentlichen

1. die Errichtung

a) eines Lebensmittelvollsortimentsmarktes mit einer Verkaufsfläche von max. 1.620 m² einschließlich eines Backshops in der Vorkassenzone,

b) eines Drogeriefachmarktes (Verkaufsfläche max. 590 m²),

c) eines Gebäudes zur Unterbringung von Büro- und Dienstleistungsnutzungen, Räumen für freie Berufe, Gastronomiebetrieben und einem SB-Geldautomat und

d) eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von max. 1.220 m², wobei der Umfang der zentrenrelevanten „Randsortimente“ an der Verkaufsfläche auf max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche begrenzt wird,

2. die Durchführung der Straßenbaumaßnahmen in der Revelstraße und Ophauser

Straße,

3. die Durchführung der Begrünungsmaßnahmen und

4. die Entwässerungsplanung.

 

Der Vorhabenträger verpflichtet sich, innerhalb von 48 Monaten nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans das Vorhaben durchzuführen und übernimmt sämtliche Kosten für die Durchführung des Vertrages. Er hat durch Bescheinigungen der Märkischen Bank und eines Wirtschaftsprüfers ausreichend dargelegt, dass er finanziell in der Lage ist, das Vorhaben innerhalb der vereinbarten Frist durchzuführen.

 

Um das Bauvorhaben zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung daher vor, dem Vertragsabschluss in der Fassung des als Anlage beigefügten Vertragstextes zuzustimmen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Sebastian Arlt

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.09.2022 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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15.09.2022 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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22.09.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen