Berichtsvorlage - 0643/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts 2022, Bewirtschaftungsverfügung für das Haushaltsjahr 2022 und Auslaufen des Stärkungspaktgesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Annika Polaczy
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.09.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.09.2022
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Beschlussvorschlag
1. Die Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Arnsberg zur Aufstellung des Haushaltssicherungskonzepts 2022 wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verfahrensregelung „Bewirtschaftungsverfügung für das Haushaltsjahr 2022“ wird zur Kenntnis genommen.
3. Das Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg zum Auslaufen des Stärkungspaktgesetzes zum 31.12.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
1. Genehmigungsverfügung des Haushaltssicherungskonzepts 2022
Der Rat der der Stadt Hagen hat am 31.03.2022 die Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 mit ihren Anlagen und das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2026 beschlossen.
Die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts wurde am 03.05.2022 bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt.
Mit Verfügung vom 13.06.2022 wurde das Haushaltsicherungskonzept genehmigt. Die Aufsichtsbehörde hat gebeten, die Verfügung den Mitgliedern des Rates zur Kenntnis zu geben. Diese ist als Anlage I Gegenstand dieser Berichtsvorlage.
2. Bewirtschaftungsverfügung für das Haushaltsjahr 2022
Der Haushaltsplan wurde am 31.03.2022 durch den Rat beschlossen. Die Bezirksregierung Arnsberg hat am 13.06.2022 das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2022 bis 2026 genehmigt, so dass die Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 am 24.06.2022 öffentlich bekannt gemacht wurde.
Der Haushaltsplan schließt für das Jahr 2022 mit einem geplanten Überschuss von rd. 1.916.000 € ab. Im Verhältnis zu den Aufwendungen in Höhe von rund 785.000.000 € verbleibt lediglich eine Budgetreserve von rund 0,24 %. Übertragen auf einen privaten Haushalt mit einem Monatseinkommen von beispielsweise 3.000 € entspricht dies nach Abzug aller notwendigen Lebenshaltungskosten einer Budgetreserve von 7,20 €. Angesichts der durch Corona und durch die Situation in der Ukraine bedingt angespannten Haushaltslage müssen die gemeinsamen Anstrengungen zur Wahrung des Haushaltsausgleichs in der Bewirtschaftung entsprechend intensiv sein.
Der Stadtkämmerer der Stadt Hagen hat daher mit Wirkung zum 23.06.2022 die Verfahrensregelung "Bewirtschaftungsverfügung für das Haushaltsjahr 2022" erlassen. Im Rahmen der allgemeinen Haushaltsgrundsätze der sparsamen Mittelbewirtschaftung ist diese örtliche Verfahrensregelung als einzig mögliches Instrument der Haushaltssteuerung so ausgestaltet, dass die laufende Aufgabenerfüllung der Gemeinde auf ein sachlich und wirtschaftlich vertretbares Maß zurückgeführt wird und damit das Ziel des ausgeglichenen Haushaltes sichergestellt wird.
Die Bewirtschaftungsverfügung wird dem Rat der Stadt Hagen (Anlage II) zur Kenntnis gegeben.
3. Auslaufen des Stärkungspaktgesetzes zum 31.12.2021
Zum Auslaufen des Stärkungspaktgesetzes zum 31.12.2021 für die teilnehmenden Kommunen der Stufen 1 und 2 erreichte die Stadt Hagen ein Schreiben der Bezirksregierung. Das Schreiben wird dem Rat zur Kenntnis gegeben (Anlage III).
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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138,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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218,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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106,1 kB
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