Vorschlag zur Tagesordnung - 0587/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt,  

 

1.       … für Kinder außerhalb von Kindertagesstätten ein tragfähiges und nachhaltig umsetzungsfähiges Konzept in Abstimmung mit den Trägern und den Familienzentren zur Einwerbung von Fördermitteln zu entwickeln, das für alle Kinder mit Sprachdefiziten in der deutschen Sprache ab einem Alter von vier Jahren verpflichtende und ausreichend zeitliche dimensionierte sowie sozialraumnahe niederschwellige Sprachkurse vorsieht. Dabei sind vor allem die Kinder zu berücksichtigen, die bisher eine ein- bis zweistündige Förderung in der Woche erhalten und nicht in einer Kita angemeldet sind. 

 

Ziel ist es, allen Kindern bis zur Einschulung ausreichende Sprachkenntnisse und altersgerechte Sozialkompetenz zu vermitteln, damit sie dem Unterricht in der Grundschule folgen und sich leichter integrieren können. Idealerweise sorgt dafür eine verpflichtende und bedarfsgerechte Sprachförderung, die das derzeitige Angebot deutlich ausweitet auf bis zu 20 Stunden pro Woche. Die Stundenzahl sowie deren Verteilung richtet sich nach der konkreten Ausgestaltung und den Volumina der Förderprogramme. 

 

2.        Dabei ist sicherzustellen, dass alle neu in Hagen ankommenden Kinder im Alter ab vier Jahren binnen vier Wochen nach Eintrag im Einwohnermelderegister zur Teilnahme an einem verbindlichen Sprachtest aufgefordert werden. Dieser Sprachtest findet spätestens drei Monate nach Eintrag im Einwohnermelderegister statt. Spätestens ein Monat danach soll das Kind einen sozialraumnahen Platz in einem verpflichtenden Sprachkurs erhalten und wahrnehmen. 

 

3.       Der § 126 (3) SchulG NRW wird bei unentschuldigter Nichtteilnahme am Sprachtest/Sprachkurs angewendet.   

 

4.        Kinder, die nach einem erneuten Test die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen, sind dann wieder von der Verpflichtung befreit. 

 

5.        … auf Basis dieses Beschlusses Kontakt mit den Verwaltungen der EU, des Bundes- sowie des Landes Nordrhein-Westfalen aufzunehmen, um spezifische Fördermittel für diesen Leistungsumfang einzuwerben. 

 

6.        Die Umsetzung des Konzepts steht unter dem Vorbehalt entsprechender Fördermittel.  

 

7.       Für den Eigenanteil sind bereits Mittel im Umfang von 140.000 Euro im Haushalt 2022/2023 eingestellt. 

 

8.       … für die Gremienrunde im September 2022 eine beschlussreife Vorlage vorzulegen.  

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

 

X

sind ggf. betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

   

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.06.2022 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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15.06.2022 - Schulausschuss

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07.09.2022 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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15.09.2022 - Schulausschuss

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26.10.2022 - Jugendhilfeausschuss - zurückgezogen