Beschlussvorlage - 0750/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt, die von der Verlängerung des „Sperberweg“ und der „Gehrstraße“ abzweigende Verkehrsfläche (im Plan als Planstraße „B“ und „C“ bezeichnet)

 

   Auf der Gehre

 

zu benennen.

 

Die Verkehrsfläche wird dem Schiedsamtsbezirk 2 zugeordnet.

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. “9/19 (695) Wohnbebauung

Auf der Gehre“ als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Gebiet wird mit Wohnhäusern bebaut.

 

Um den Häusern nach Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließenden Verkehrsflächen mit

einer Bezeichnung zu versehen.

 

 

 

Begründung

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. “ 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre “ weist u.a. Verkehrsflächen aus.

Diese Verkehrsfläche erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das

entsprechend der Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll.

 

Um den zu errichtenden Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit

und Ordnung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und

Hausnummer erteilen zu können, ist es erforderlich, die vorgenannte Verkehrsfläche

r diesen Benennungsabschnitt mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.

 

Durch die Parzellierung der Grundstücke ist das Verfahren soweit fortgeschritten, dass das Benennungsverfahren eingeleitet werden sollte.

 

Eine für die Benennung der Verkehrsfläche geeignete Gewannenbezeichnung ist in diesem Gebiet vorhanden.

Durch diese gegebenen Begriffsbezeichnungen und der Wahrung historischer

Ortsbezeichnungen wird der Name „Auf der Gehre vorgeschlagen.

 

Eine Gleichheit des Wortstamms ist nur in der unmittelbaren Nachbarschaft (Gehrstraße) zu finden.

 

Es bestehen aus fachlicher Sicht, unter Berücksichtigung aller

benennungsrelevanten Aspekte, keine ordnungsrechtlichen Bedenken.

 

In Anlehnung an diese Vorgabe wird gebeten, der Verkehrsfläche -im beigefügten

Plan grau dargestellt- den Namen:

 

Auf der Gehre

 

zu geben.

 

 

 

 

Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten

Lageplanes, aus dem der exakte Geltungsbereich (im beigefügten Plan

grau markierte Straßenfläche) der zu benennenden Fläche hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Bebauungsplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.

 

Die Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

Anlage: Lageplan

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.09.2022 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen