Beschlussvorlage - 0757/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Naturschutzbeirat befürwortet die von der unteren Naturschutzbehörde beabsichtigten Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung gemäß § 23 LNatSchG NRW r die Anlage eines 400 qm großen Teiches auf einem Privatgrundstück an der Lohestraße. 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

Der unteren Naturschutzbehörde liegt ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplanes Hagen gemäß § 23 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) für die Errichtung eines Teiches auf einem Privatgrundstück an der Lohestraße vor. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplan Hagen im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.24 "Emst/westlich der A 45“.

 

Die Antragstellerin beantragt die Anlage eines circa 400 qm großen naturbelassenen Teiches, der an den schon vorhandenen, circa 30 Jahre alten Bestandsteich angeschlossen werden soll. Das neue Gewässer wird mit einer weichen Uferkante und heimischen, standortgerechten Wasserpflanzen gestaltet. Technische Geräte wie Pumpen werden nicht installiert. Auch wird keine chemische Filterung benötigt. Die Abdichtung des Gewässers erfolgt mittels Teichfolie. Überschüssiges Regenwasser wird über mehrere Teichüberläufe in der Umgebung versickert. Es bedarf keines Anschlusses an die Kanalisation. Die Lage des Gewässers ist in der Anlage zu sehen.

 

Der circa 200 qm große Bestandsteich wird im gleichen Zuge saniert und renaturiert. Derzeit weist der Bestandsteich eine steile Betonkante als Uferbegrenzung auf, die Amphibien und Kleinsäugern den Ausstieg erschwert. Es ist vorgesehen, eine Kies- und Sandschüttung einzubringen, um eine weiche Uferkante zu erzeugen. Auch soll der Teich mit vielen heimischen Wasserpflanzen versehen werden. Während der Renaturierung kann eine Restfläche Wasser im Teich verbleiben, so dass Amphibien während der Bauzeit einen Rückzugsort haben.

 

Da es sich bei der Fläche um Wald im Sinne des Gesetzes handelt, bedarf es für das Vorhaben ebenfalls seitens des zuständigen Regionalforstamtes Ruhrgebiet einer forstrechtlichen Genehmigung der Waldumwandlung mit Festsetzung einer Ersatzaufforstung.

 

Das Vorhaben widerspricht den folgenden allgemeinen Verboten des Landschaftsplanes Hagen für alle Landschaftsschutzgebiete und bedarf daher einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung:

 

Gemäß Verbot Nr. 11 ist es verboten, Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen oder sonstige Änderungen der Bodengestalt vorzunehmen.

 

Gemäß Verbot Nr. 14 ist es verboten, Gewässer, einschließlich Teichanlagen, oder deren Ufer herzustellen, zu beseitigen oder ihre Gestalt, einschließlich des Gewässerbettes zu verändern.

 

 

 

 

Die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes erfolgt:

 

- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere durch Sicherung naturnah entwickelter Lebensräume für zahlreiche geschützte und gefährdete Pflanzenarten,

- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere des Kalkbuchenwaldes um den „Hohenhof“ und des Waldbereiches „Langeloh“ und

- wegen seiner besonderen Bedeutung als Walderholungsgebiet für die Bewohner der Stadtteile Emst und Eppenhausen.

 

Die untere Naturschutzbehörde erteilt auf Antrag eine Ausnahme von den Ver- und Geboten, wenn die beabsichtigte Maßnahme gem. 1.2.1.III 1.a) des Landschaftsplans Hagen mit dem besonderen Schutzzweck zu vereinbaren ist.

 

In diesem Falle sieht die untere Naturschutzbehörde die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung als gegeben an. Das Gewässer schafft Strukturreichtum und bietet Lebensraum für Amphibien, Reptilien und Insekten.

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Sebastian Arlt

 

Beigeordneter

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

30.08.2022 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen