Berichtsvorlage - 0763/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von fachbezogenen Pauschalen im Rahmen der Aktionsprogramme "Aufholen nach Corona" und "Extra Geld" für Kinder und Jugendliche in den Haushaltsjahren 2021/2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Hannah Scharlau
- Beteiligt:
- FB48 - Bildung und Kultur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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07.09.2022
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Geplant
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Schulausschuss
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Entscheidung
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15.09.2022
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Sachverhalt
Für die Haushaltsjahre 2021/2022 wurden dem Fachbereich Jugend und Soziales und dem Hagener Schulträger aus den Aktionsprogrammen „Aufholen nach Corona“ und „Extra Geld“ insgesamt 3.522.783,57 Euro für zusätzliche Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen eines regelmäßigen, fachbereichsübergreifenden Austauschs zwischen den Fachbereichen Jugend und Soziales und Bildung wurde deutlich, dass sich eine Schnittmenge aus den Fördermöglichkeiten der beiden oben genannten Aktionsprogramme ergibt. In einer engen Kooperation der beiden Fachbereiche wurden die Synergien der beiden Programme und die unterschiedlichen Kompetenzen der beiden Fachbereiche genutzt, um eine höchstmögliche Effektivität beim Einsatz der vorhandenen Gelder hinsichtlich der Aufarbeitung der pandemiebedingt entstandenen Defizite von Kindern und Jugendlichen zu erreichen.
Durch den stetigen Austausch zwischen den beiden Fachbereichen konnte mehrfach erreicht werden, dass Projekte, die in der jeweiligen Förderrichtlinie des Fachbereichs nicht berücksichtigt werden konnten, bei denen jedoch eine Sinnhaftigkeit bestand, jeweils durch die Fördermittel des anderen Fachbereichs durchgeführt werden konnten.
Im Bereich der Schulsozialarbeit und bei Angeboten der Beratungsstelle „Rat am Ring“ wurden beispielsweise Gelder des Schulträgerbudgets genutzt, um soziale Defizite an Schulen aktiv aufzufangen. Diese Angebote werden von zahlreichen Schüler*innen genutzt und von den Schulen entsprechend in hoher Anzahl nachgefragt und frequentiert.
Durch die Finanzierung dieser Angebote aus dem Förderprogramm „Extra Geld“ und die flexible Verteilung der Gelder in die beiden Fördersäulen im Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ war es durch diese Zusammenarbeit möglich, Kindern und Jugendlichen auch im Bereich der non-formalen Bildung weitere Projekte, wie z.B. umfangreiche Ferienprogramme, anbieten zu können.
Fördervolumen der Aktionsprogramme
„Aufholen nach Corona“
Dem Fachbereich Jugend und Soziales der Stadt Hagen standen aus dem Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ im Haushaltsjahr 2021 412.601,19 Euro und im Haushaltsjahr 2022 825.202,38 Euro zur Verfügung (Gesamtsumme: 1.237.803,57 Euro), die über das Landesjugendamt im Rahmen einer fachbezogenen Pauschale bereitgestellt wurden.
Die zur Verfügung gestellten Mittel konnten für zusätzliche sozialarbeiterische Angebote an Schulen (Säule 2), sowie zusätzliche Angebote der Jugendarbeit („Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe“ – Säule 3) verwendet werden.
Auf eine Nutzung für zusätzliche Angebote durch die Ausweitung der Freiwilligendienste (Säule 2) wurde nach Rücksprache mit den Träger*innen verzichtet.
Im Jahr 2021 konnten 356.946,77 Euro durch die Träger*innen verausgabt werden. Die Differenz von 55.654,42 Euro konnte zur Aufstockung der Mittel für 2022 übertragen werden.
„Extra-Geld“
Aus der fachbezogenen Pauschale „Extra-Geld“ wurden den Hagener Schulen über den Schulträger insgesamt 2.284.980 Euro für den Zeitraum vom 17.8.2021 bis zum 31.12.2022 zur Verfügung gestellt, um schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung pandemiebedingter Defizite umzusetzen. Die Fördersumme splittet sich in 2.065.455 Euro für öffentliche Schulen und 219.525 Euro für die Ersatzschulen (Extra-Geld und Extra-Personal). Diese Mittel wurden an die jeweiligen Schulträger zur eigenständigen Verwaltung weitergeleitet und sind nicht Gegenstand dieser Vorlage.
Das Gesamtbudget für die öffentlichen Schulen setzt sich aus Einzelbudgets zusammen. 30 Prozent beträgt das Schulbudget (619.638 Euro), 40 Prozent das Schulträgerbudget (826.182 Euro) und 30 Prozent das Budget für Bildungsgutscheine (619.635 Euro ), wobei die Hälfte dieses Budgets schulscharf festgelegt ist. Ein Bildungsgutschein entspricht einem Wert von 200 Euro und umfasst zehn Lerneinheiten á 20 Euro.
Zielsetzung der zusätzlichen Förderangebote
Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ soll die (psychosoziale) Entwicklung von Kindern und Jugendlichen aktiv fördern, die unter den Folgen der pandemiebedingten Isolierung gelitten haben. Der langfristigen Manifestierung etwaiger Defizite soll daher durch Angebote des sozialen Miteinanders und des Lernens entgegengewirkt werden.
Als förderfähige Maßnahmen im Aktionsprogramm „Extra-Geld“ galten und gelten der Besuch außerschulische Lernorte; Aktivitäten, die das miteinander Lernen stärken, die Anschaffung von Fördermaterialien sowie von Lizenzen für digitale Förderprogramme, die Kooperation mit externen Partnern und die Förderung durch „Schüler helfen Schülern“.
Maßnahmen im Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“
Nach Eintreffen des Bescheides im August 2021 konnte der Jugendhilfeausschuss zeitnah im September 2021 über das Programm informiert werden und fasste einen entsprechenden Beschluss.
Die anschließende Absprache zur Antragserstellung und Umsetzung des Programms zwischen den Träger*innen der öffentlichen und freien Jugendhilfe erfolgte im Rahmen der AGs gemäß §78 SGB VIII. Durch eine rasche Antragsstellung konnten bereits im Herbst 2021 die ersten Projekte im Rahmen des Aktionspakets gestartet werden, so dass bis zum Ende des Jahres 2021 fast alle Gelder durch die verschiedenen Institutionen für Projekte verausgabt wurden und eine hohe Anzahl an Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen durch die Vielfalt der Projekte erreicht werden konnte.
Die Bewilligung der Einzelprojekte erfolgte über den Fachbereich Jugend und Soziales – Abteilung 55/3 – Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Menschen. Die folgenden Tabellen verdeutlichen die Angebotsvielfalt der umgesetzten Projekte aus dem Jahr 2021 innerhalb der beiden Fördersäulen.
Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen unterstützen und fördern (Säule 2)
Bewilligte Angebote | Fördersumme Trägerschaft Fachbereich Jugend & Soziales | Fördersumme Trägerschaft freie Träger*innen | Gesamtfördersumme |
Angebote der sozialen Arbeit an Schulen | 23.600,00 € vier Projekte | 22.540,80 € zehn Projekte | 46.140,80 € 14 Projekte |
Zusätzliche Fachkräfte in der Schulsozialarbeit | 4.505,90 € ein Projekt | 8.749,00 € zwei Projekte | 13.254,90 € drei Projekte |
Angebote der Jugendsozialarbeit im Übergang Schule / Beruf |
| 5.000,00 € ein Projekt | 5.000,00 € ein Projekt |
Gesamtausgaben | 28.105,90 € fünf Projekte | 36.289,80 € 13 Projekte | 64.395,70 € 18 Projekte |
Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (Säule 3)
Angebot | Fördersumme Trägerschaft Fachbereich Jugend und Soziales | Fördersumme Trägerschaft freie Träger*innen | Gesamtfördersumme |
Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit | 24.000,00 € drei Projekte | 126.583,42 € 18 Projekte | 150.583,42 € 21 Projekte |
Angebote der kulturellen Jugendarbeit | 14.000,00 € ein Projekt | 8.183,20 € vier Projekte | 22.183,20 € fünf Projekte |
Angebote der Jugendverbandsarbeit |
| 88.832,55 € 13 Projekte | 88.832,55 € 13 Projekte |
Ferienfreizeiten |
| 28.951,90 € vier Projekte | 28.951,90 € vier Projekte |
Wochenendfreizeiten | 2.000,00 € ein Projekt |
| 2.000,00 € ein Projekt |
Gesamtausgaben | 40.000,00 € fünf Projekte | 252.551,07 € 39 Projekte | 292.551,07 € 44 Projekte |
Durch die Umsetzung der Angebote der Fördersäule 2 und zusätzlichen Angeboten zur sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im Lebensraum Schule, konnten (neben der Ausweitung der kommunalen Schulsozialarbeit vor allem zahlreiche Angebote im Bereich des Sozialen Lernens durch Projekte im Bereich der Freizeitgestaltung und der non-formalen Bildung bewilligt und durchgeführt werden.
Koordiniert wurden die einzelnen Projekte durch die bereits etablierten Fachkräfte der Schulsozialarbeit vor Ort.
Außerdem konnte durch einen freien Träger der Jugendhilfe in Kooperation mit der Stadt ein medienpädagogisches Angebot etabliert werden, das es Fachkräften in Schule und in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ermöglicht, ein medienpädagogisches Programm für ihre Klient*innen zu buchen und sich entsprechendes Equipment auszuleihen, um Kindern und Jugendlichen medienpädagogische Inhalte in einem positiven Setting vermitteln zu können.
Zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und den Schulen wurden außerdem Ferienprogramme angeboten, die am Ort Schule stattfanden und durch Mitarbeitende der Jugendförderung und aus dem Fachgebiet Jugendhilfe und Schule begleitet wurden.
Ziel dieser Kooperation war es, Kindern, die nicht am Offenen Ganztag teilnehmen, die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Lebensraum Schule näherzubringen und ihnen so den Weg in die entsprechenden Einrichtungen zu erleichtern.
Die Angebote der Fördersäule 3 waren vor allem geprägt durch zusätzliche Angebote im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit durch die freien und städtischen Träger*innen.
Weiterhin konnte durch die Landesgelder eine Anschubfinanzierung für die im Kinder- und Jugendförderplan geforderte Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bereich Zentrum/Remberg gefunden werden. Diese soll perspektivisch in den Räumlichkeiten der Volme Galerie verortet werden und Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 27 Jahren als Adressat*innengruppe ansprechen. Da die Fertigstellung der Fläche momentan noch
andauert, Mitarbeitende für das Jugendzentrum jedoch bereits gewonnen werden konnten, werden Jugendliche und junge Erwachsene momentan im Rahmen von aufsuchenden Angeboten an verschiedenen Orten im Sozialraum angesprochen und für die baldige Eröffnung der Einrichtung in der Volme Galerie sensibilisiert.
Als weitere Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Jugendhilfe und Schule und Jugendsozialarbeit konnte außerdem eine Koordination für Angebote im Sozialraum Wehringhausen gewonnen werden. Zusammen mit den Fachkräften der „Jugendsozialarbeit an Schule“ wurden eine Bestandsanalyse der Angebote in Wehringhausen durchgeführt und ein entsprechender „Stundenplan“ als Angebotsstruktur entwickelt. Diese Angebote wurden an den umliegenden Grundschulen bekannt gemacht und durch die Fachkräfte begleitet.
Maßnahmen im Aktionsprogramm „Extra-Geld“
In Absprache mit den Schulformsprecherinnen und -sprechern wurde das Schulbudget mit Mitteln aus dem Schulträgerbudget aufgestockt, um den Schulen einen größeren Handlungsspielraum zu ermöglichen. In der Gesamtsumme wurden den Schulen bislang rund 500.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt; bei der Berechnung der zusätzlichen Mittel orientierte sich der Fachbereich Bildung am Schulsozialindex.
Die Schulen haben bisher umfangreiche Aktivitäten entwickelt. Aus dem Schulbudget wurden (Stand 1. August) bislang 639.346 Euro verausgabt. Als Sockelbetrag verblieben im Schulträgerbudget 323.470 Euro. Mit diesen Mitteln werden Projekte in den drei zentralen gesellschaftlichen Handlungsfeldern „Soziales“, „Kultur“ und „Sport“ finanziert.
In Ergänzung der oben beschriebenen Maßnahmen des Fachbereichs „Jugend und Soziales“ trägt der Fachbereich Bildung aus „Extra-Geld“ einen Teil der Kosten für Stundenaufstockungen im Bereich der Schulsozialarbeit, da sich die Pandemie sehr
negativ auf das soziale Miteinander unter den Kindern und Jugendlichen ausgewirkt hat und der Unterstützungsbedarf in den Schulen entsprechend hoch ist.
Vor diesem Hintergrund wurde auch die Finanzierung von Angeboten der psychologischen Beratungsstelle „Rat am Ring“ übernommen. Die Beratungsstelle bietet sechs niederschwellige präventive Gruppenangebote an, die von psychologischen und pädagogisch ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden. Die Angebote u.a. zur Förderung der sozial-emotionalen Kompetenz (z.B. zur Stärkung des "Wir"-Gefühls) und zur Selbstwertstärkung sowie spezielle Angebote für Risikogruppen und problembezogene Angebote richten sich an Schülerinnen und Schüler der Grundschule (Klasse 3 + 4) und der Sekundarstufe I. Die Palette reicht von Trainings für den Umgang mit dem Corona-Blues, über Konzentrations- und Aufmerksamkeitsförderung, der Selbstwertförderung bei Lese-Rechtschreibschwäche (LRS), bis hin zum Selbstbehauptungstraining für Mädchen.
Im Kontext der Bewegungsförderung konnte der Fachbereich Bildung an die Kooperation mit Phoenix e.V. anknüpfen, die sich bereits bei „Extra-Zeit“ bewährt hat. Im Rahmen von „Extra-Geld“ unterstützt der Verein die Schwimmbegleitung an acht Grundschulen und einem Gymnasium. Dies ist besonders wichtig, weil die Zahl der Kinder, die nicht schwimmen können, coronabedingt drastisch zugenommen hat („Generation Nichtschwimmer“), da keine Schwimmkurse angeboten werden konnten und der Schwimmunterricht ausfallen musste.
Im Bereich der kulturellen Bildung wurde ein Kooperations- und Aktionspaket mit dem LUTZ Hagen und dem Philharmonischen Orchester geschnürt und durch Extra-Geld finanziert. Entwickelt wurden unterschiedliche Formate zum Zuschauen, Zuhören und Selbst-kreativ-werden, bei denen sowohl die Entstehung als auch die Aufführung von Musik und Theater ganz nah miterlebt werden können. Vom Proben-, Konzert- oder Vorstellungsbesuch über interaktive Open-Air-Formate bis hin zu Workshops mit unterschiedlichen Schwerpunkten in den Bereichen Musik, Spiel und Bewegung gibt es zahlreiche Möglichkeiten für alle Alters- und Interessensbereiche. Dem Fachbereich Bildung liegt die kulturelle Bildung besonders am Herzen, da Musik und Theater ein wichtiger integrativer Faktor sind, das Leben von jungen Menschen bereichern, ihren Horizont erweitern und ihnen Raum geben, sich selbst und die anderen völlig neu erfahren zu können.
In die Finanzierung aufgenommen wurde auch ein niederschwelliges, leicht umsetzbares Tanzangebot, ein „Flashmob“, den das Netzwerk „Schulen im Team“ gemeinsam mit dem „Bildungsnetzwerk Hagen" initiiert hat. Entwickelt wurde eine Choreographie zu einem Hagensong, den Mona Stöcker (MStage) geschrieben und Siegfried Bemm (Woodhousestudio Hagen) produziert hat. Zum Teil unterstützt durch Mona Stöcker üben die Klassen in ihrer Schule; die gemeinsame Aufführung aller Beteiligten der unterschiedlichsten Schulformen ist für den Weltkindertag, 20. September, im Ischelandstadion, geplant.
Insgesamt sind 202.485 Euro für Schulsozialarbeit sowie für Honorare für pädagogische Angebote und 25.370 Euro für die Durchführung gruppentherapeutischer Angebote vorgesehen. Für die Zusammenarbeit mit dem Lutz sind 50.000 Euro und für den Flashmob 8.330 Euro geplant.
Zwischenfazit
Das Programm „Aufholen nach Corona“ wurde, besonders durch die stetige Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften gemäß §78 SGB VIII sowohl von freien Träger*innen, als auch von der Verwaltung vielfältig genutzt, um Angebote für Kinder und Jugendliche zu schaffen oder bereits etablierte Angebote den Bedarfen entsprechend auszubauen. Die Mittel wurden dabei vor allem für die Deckung des zusätzlichen Personaleinsatzes eingesetzt. Durch die Bezuschussung konnten aber auch vielfältige Angebote ohne Kosten für die Teilnehmenden angeboten werden, so dass eine Niederschwelligkeit erreicht wurde und Kinder und Jugendliche, unabhängig von ihrer sozioökonomischen Lage, z.B. an Ferienfreizeiten partizipieren konnten. Im Rahmen eines nachhaltigen Einsatzes von Fördermitteln wurde außerdem vielerorts Material angeschafft, das auch über den Zeitraum der Förderperiode genutzt werden kann.
Bedingt durch die sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen haben die Schulen nicht alle gleichermaßen, aber in der Summe flächendeckend von den zusätzlichen Geldern profitiert. Die Mittel haben einen zusätzlichen Spielraum zur Anschaffung von Materialien, zur Durchführung von Ausflügen und Klassenfahrten, zur Wahrnehmung sozialer Trainingsangebote und zur Teilhabe an kulturellen und sportlichen Angeboten ermöglicht.
Inwieweit Defizite ausglichen werden konnten, lässt sich nicht evaluieren und aus Schulträgersicht auch nicht beurteilen. Aus den Rückmeldungen einzelner Schulen lässt sich jedoch schließen, dass perspektivisch ein nachhaltiges Angebot gerade im Bereich des sozialen Lernens vermisst wird und bei Nichtfortsetzung der Förderung Schwimm- und Bewegungsangebote entfallen müssen, die nicht durch vorhandene Lehrkräfte kompensiert werden können. Wie vom Schulträger befürchtet und bereits im Schulausschuss kommuniziert erweist sich der Bildungsgutschein als wenig attraktives und bedingt taugliches Instrument, um Lernrückstände aufzuholen und wird nicht in dem vom Gesetzgeber erhofften Maße nachgefragt. Bislang wurden 74.340 Euro (Stand 1. August) verausgabt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Inklusion ist Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendarbeit.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x | keine Auswirkungen (o) |
