Beschlussvorlage - 0688/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Abriss städtischer Gebäude
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Simone Röllecke
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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08.09.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Stadtgebiet müssen weitere wertlose Gebäude auf städtischen Grundstücken in Fortschreibung der Vorlage 0045/2018 abgebrochen werden, damit einerseits die Gebäude nicht unnötigerweise Unterhaltungskosten verursachen und andererseits die Grundstücke ggf. wieder einer Nutzung zugeführt werden können. Damit werden seit Jahren bestehende städtebauliche Missstände beseitigt. Die Mittel sind im Haushalt 2022/2023 eingeplant.
Begründung
Objekt Werdestraße 6/ 6a – 645 qm:
Der Gebäudekomplex besteht aus einem ehemaligen Behelfsheim und einem Garagengrundstück. Das Behelfsheim ist nach einem Brand vor ein paar Jahren unbewohnbar und abgängig, der Garagenbereich ist ebenfalls baufällig und wird permanent als Müllablageplatz und Sperrmülllager der umliegende Anwohner genutzt. Seit langem ist vorgesehen, diesen Missstand in einem äußerst problematischen Bereich am Hauptbahnhof zu beseitigen.
Die Gebäudeteile sind zum 31.08.2022 mit 22.679 € bilanziert. Die Abbruchkosten sind vom Fachbereich Gebäudewirtschaft auf 120.000 € geschätzt und für 2022 im Haushalt eingeplant worden.
Die Fläche ist als zukünftige Zuwegung zum Werdetunnel geplant.
Objekt Natorpstraße – ehemaliges Tierheim – 6.571 qm:
Die Nutzung des ehemaligen Tierheims wurde 2013 aufgegeben. Eine Folgenutzung des Grundstücks ist vor allen wegen der bestehenden Altlastenproblematik und der engen Erschließungssituation bisher nicht vorgesehen. Der Abbruch dient hier dazu, eine Gefahrenstelle durch den maroden Gebäudebestand zu beseitigen und weitere Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden.
Die Gebäudeteile sind zum 31.08.2022 mit 0,00 € bilanziert.
Die Abbruchkosten wurden vom Fachbereich Gebäudewirtschaft auf 100.000 € geschätzt und für 2023 im Haushalt eingeplant.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1130 | Bezeichnung: | Gebäudewirtschaft |
Auftrag: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | 11743/10487 | Bezeichnung: | Werdestr. 6/Natorpstr. 40 |
Kostenart: |
| Bezeichnung: |
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| 521501 | Bezeichnung: | Einzelmaßnahmen > 20.000,00 € |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 521501 |
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| 120.000 | 100.000 |
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Eigenanteil |
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| 120.000 | 100.000 |
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X | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
Aktiva:
Die Gebäude der Werdestr. 6/6a sind zum Stichtag 31.8.2022 mit 22.679 € bilanziert. Die Gebäude des ehemaligen Tierheims Natorpstr. sind bereits vollständig abgeschrieben. Folglich sind die Restbuchwerte der Gebäude in Höhe von 22.679 € in Abgang zu bringen und mit der Allgemeine Rücklage nach § 44 Abs. 3 KomHVO i. V. m. § 90 Abs. 3 Satz 1 GO zu verrechnen. |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
gez. |
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Erik O. Schulz Oberbürgermeister |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
