Beschlussvorlage - 0700/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbesetzung in den Aufsichtsräten der Werkhof gem. GmbH, der Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH (HaWeD), Betrieb für Sozialeinrichtung Hagen (BSH)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.09.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.09.2022
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses durch den Oberbürgermeister gem. § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH folgende Beschlüsse gefasst werden:
1. Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) entsendet auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH
Herrn Markus Monßen-Wackerbeck
als Vertreter der HVG in die laufende Amtsperiode des Aufsichtsrates der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH.
2. Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) entsendet auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH
Herrn Markus Monßen-Wackerbeck
als Vertreter der HVG in die laufende Amtsperiode des Aufsichtsrates der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH.
3. Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) entsendet auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der BSH gem. GmbH
Herrn Markus Monßen-Wackerbeck
als Vertreter der HVG in die laufende Amtsperiode des Aufsichtsrates der BSH gem. GmbH.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Herr Christoph Köther hat mit Schreiben vom 30.05.2022 seine Mandate in den Aufsichtsräten der Werkhof gem. GmbH, der Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH und Betrieb für Sozialeinrichtung Hagen (BSH) mit Ablauf des 31.08.2022 niedergelegt, so dass eine Nachbesetzung notwendig ist.
Die Entsendung durch die HVG bedarf nach § 13 Abs. 5 Nr. 12 des Gesellschaftsvertrages der HVG zuvor noch einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung der HVG. Dies erfordert, dass die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der HVG zuvor einen entsprechenden Ratsbeschluss fasst, der eine Umsetzung mittels eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses ermöglicht.
Als Nachfolge soll der neue Geschäftsführer der Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) Herr Markus Monßen-Wackerbeck in die oben genannten Aufsichtsräte entsandt werden.
Der Rat der Stadt Hagen wird um entsprechende Beschlüsse gebeten.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
X | Sind nicht betroffen. |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | Keine Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Städtekämmerer |
