Beschlussvorlage - 0696/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für die verbleibende Dauer der Wahlperiode in die Nachfolge von Herrn Stephan Treß Frau/Herr ____________ als stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen, Halver, Herdecke und Lüdenscheid sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle zu wählen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Die Verbandsversammlung ist ein Organ des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen, Halver, Herdecke und Lüdenscheid sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle. Die Verbandsversammlung besteht aus 35 Vertreterinnen und Vertretern der Verbandsmitglieder Stadt Hagen und Stadt Herdecke. Davon entsendet die Stadt Hagen 19 Vertreterinnen und Vertreter.

 

Das vom Rat der Stadt Hagen in die Verbandsversammlung gewählte stellvertretende sachkundige Mitglied Herr Stephan Treß hat Ausschlussgründe gem. § 5 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes vorgetragen, so dass hierfür vom Rat der Stadt Hagen für den Rest der Wahlperiode eine Nachfolge zu bestellen ist.

 

Der Verbandsversammlung dürfen nicht angehören:

 

a)  Dienstkräfte der Sparkasse.

b)   Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertreterversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte, Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen, oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und der mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen.

c)   Beschäftigte der Steuerbehörden, der Deutschen Postbank AG, der Deutschen Post AG.

d)   Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien.

e)   Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren rechtshängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz,     gez. Christoph Gerbersmann
Oberbürgermeister    Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

 

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Beschlüsse

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08.09.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für die verbleibende Dauer der Wahlperiode in die Nachfolge von Herrn Stephan Treß Herrn Tobias Fischer als stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen, Halver, Herdecke und Lüdenscheid sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle zu wählen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

20

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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22.09.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen